Kelch der Wahrheit
Kelch der Wahrheit
Kelch der Wahrheit
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
90 <strong>Kelch</strong> <strong>der</strong> <strong>Wahrheit</strong><br />
fremd und nicht durch ein Bündnis mit euch verbunden ist, denn je<strong>der</strong> Kampf mit Waffen, durch<br />
die getötet (gemordet) wird, ist unrechtens und wi<strong>der</strong> die Gesetze <strong>der</strong> Liebe, wie sie gegeben<br />
sind durch die Erzeugung (Schöpfung); also sollt ihr vor dem Kämpfen mit Waffen des Todes<br />
zurückschrecken und nie wi<strong>der</strong> euer eigenes o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong> ein an<strong>der</strong>es Volk kämpfen; so ihr wi<strong>der</strong><br />
euer eigenes o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong> ein an<strong>der</strong>es Volk zu kämpfen habt, soll das nur mit Worten sein, die ihr<br />
nutzt in Umsicht (Vernunft) und Klugheit (Verstand), auf dass Frieden und Freiheit sei, nicht aber<br />
Schlacht (Krieg) und Unfrieden wie auch nicht Blutvergiessen und Bluttat (Mord) und sonstige<br />
Tötung sei.<br />
120) Gewinnen an<strong>der</strong>e Euresgleichen (Menschen) o<strong>der</strong> Völker Macht über euch, dann erwehrt euch<br />
mit allen euren gerechten (angemessenen) Mitteln, doch greift niemals zu Waffen, um zu töten,<br />
so ihr also wi<strong>der</strong> eure Wi<strong>der</strong>sacher mit gewaltsamer Gewaltlosigkeit kämpfen sollt, auf dass sich<br />
alle jene von euch und eurem Volk fernhalten, die wi<strong>der</strong> euch sind; bedenkt, dass die <strong>Wahrheit</strong><br />
und Rechtschaffenheit (Gewissenhaftigkeit), <strong>der</strong> Frieden und die Liebe wie auch die Freiheit<br />
keine Art des Angriffs und keine Art des Kampfes mit todbringenden Waffen erlaubt.<br />
121) Wahrlich, ihr werdet Euresgleichen (Menschen) finden, die wünschen, sicher vor euch und<br />
sicher vor ihrem eigenen Volk zu sein, und sie wollen in Frieden mit euch o<strong>der</strong> mit ihrem eigenen<br />
Volk leben, doch achtet ihrer in Wachsamkeit, denn so oft sie wie<strong>der</strong> zur Feindseligkeit verleitet<br />
werden, stürzen sie sich neuerlich kopfüber in diese hinein; wenn sie sich also nicht von euch<br />
fernhalten und sie we<strong>der</strong> euch Frieden bieten noch ihre Hände zügeln (bändigen), um nicht gewalttätig<br />
zu sein und um Frieden zu bieten, dann ergreift sie nicht und tötet (mordet) sie nicht,<br />
son<strong>der</strong>n seid bemüht, ihnen in Frieden die Hände zu bieten und sie <strong>der</strong> <strong>Wahrheit</strong> zu belehren;<br />
führen sie aber ihre Feindseligkeit weiter, dann weist sie von euch, wo immer ihr sie findet, auf<br />
dass sie an<strong>der</strong>e Wege gehen und wegziehen.<br />
122) Keinem Euresgleichen (Menschen) steht es zu, einen an<strong>der</strong>en Euresgleichen (Menschen) zu<br />
töten, ausser es geschehe denn in äusserster Abwehr (Notwehr); und also achte je<strong>der</strong> darauf,<br />
dass er keinen Euresgleichen (Menschen) tötet aus Versehen (Unachtsamkeit) o<strong>der</strong> aus Flüchtigkeit<br />
(Fahrlässigkeit/Nachlässigkeit); wird aber ein Euresgleichen (Mensch) getötet (gemordet) aus<br />
Versehen (Unachtsamkeit) o<strong>der</strong> Flüchtigkeit (Fahrlässigkeit/Nachlässigkeit), Mann, Weib o<strong>der</strong><br />
Kind, dann sei die ungewollte Fehlbarkeit an einem Massnahmeerfüllungsort (abgelegener Ort/<br />
einsame Insel) auf eine Zeit von drei Jahren zu ahnden, wonach den Hinterlassenen des Getöteten<br />
(Ermordeten) durch <strong>der</strong> Hände Arbeit und mit Silber und Gold (Geld/finanziellen Mitteln)<br />
beigestanden und Hilfe geleistet werden soll, je nach <strong>der</strong> früheren Verantwortung des Getöteten<br />
(Ermordeten); doch wird durch die Hinterbliebenen (Familie) <strong>der</strong> Beistand und die Hilfe aus Mildtätigkeit<br />
erlassen, dann sei das des Rechtens; wird aber ein Euresgleichen (Mensch) absichtlich<br />
(willentlich) getötet (gemordet), aus welcher Begründung auch immer, dann sei <strong>der</strong> Totschläger<br />
(Mör<strong>der</strong>), Mann o<strong>der</strong> Weib, zur Ahndung an einem Massnahmeerfüllungsort (abgelegener Ort/<br />
einsame Insel) zu entmannen o<strong>der</strong> zu entweiben (Ausschluss aus <strong>der</strong> Gesellschaft bei Geschlechtertrennung),<br />
wobei die Zeit <strong>der</strong> Ahndung auf 30 Jahre festgelegt sein soll, hernach die<br />
Gerichtsbarkeit befinden soll, ob <strong>der</strong> Fehlbare, Mann o<strong>der</strong> Weib, in sich einen Wandel geführt<br />
und sich zur <strong>Wahrheit</strong> und zu den Gesetzen gekehrt hat; und ist <strong>der</strong> Wandel gegeben, dann soll<br />
wie<strong>der</strong> die Freiheit gewährt werden, wonach den Hinterlassenen des Getöteten (Ermordeten)<br />
durch <strong>der</strong> Hände Arbeit und mit Silber und Gold (Geld/finanziellen Mitteln) beigestanden und<br />
Hilfe geleistet werden soll, je nach <strong>der</strong> früheren Verantwortung des Getöteten (Ermordeten);<br />
doch wird durch die Hinterbliebenen (Familie) <strong>der</strong> Beistand und die Hilfe aus Mildtätigkeit erlassen,<br />
dann sei das des Rechtens; sind aber Kin<strong>der</strong> des Tötens schuldig in Beflissenheit (mit Bedacht),<br />
dann sollen sie angemessen (gemäss) an ihrem Alter einer Ahndung an einem Massnahmeerfüllungsort<br />
(abgelegener Ort/einsame Insel) eingeordnet werden auf eine Zeit, die zu<br />
bestimmen ist durch die Schwere <strong>der</strong> Tat; und als Kin<strong>der</strong> gelten alle, die noch nicht <strong>der</strong> Jugend<br />
entwachsen (noch nicht volljährig = je nach Staat) sind; Totschläger (Mör<strong>der</strong>) je<strong>der</strong> Art, die absichtlich<br />
(vorsätzlich) Euresgleichen (Menschen) töten, sollen <strong>der</strong> gleichen Ahndung eingeordnet<br />
sein ohne Unterschied, auf 30 Jahre; wenn ein Mann, ein Weib o<strong>der</strong> ein Kind jedoch tötet