Kelch der Wahrheit
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<strong>Kelch</strong> <strong>der</strong> <strong>Wahrheit</strong> 393<br />
4. Bedingungen. Die in Ziff. 3 eingeräumten Befugnisse unterliegen den folgenden Bedingungen:<br />
a. Die Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz muss von einer Kopie dieser Lizenz begleitet sein. Sie können<br />
davon absehen, wenn Sie anstatt dessen die je<strong>der</strong>mann zugängliche Fundstelle dieser Lizenz bekannt geben<br />
(Uniform Resource Identifier, URI). Sie müssen alle Hinweise auf diese Lizenz und auf ihre Klauseln betreffend<br />
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss beibehalten. Sie dürfen keine Vereinbarungen treffen, welche die<br />
Bedingungen dieser Lizenz verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> die mit dieser Lizenz gewährten Rechte für einen Dritten einschränken.<br />
Sie dürfen für den Lizenzgegenstand keine Unterlizenz erteilen. Sie dürfen den Lizenzgegenstand nicht mit<br />
technischen Schutzmassnahmen versehen, die den Gebrauch des Lizenzgegenstands o<strong>der</strong> den Zugang zu<br />
diesem in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Wi<strong>der</strong>spruch stehen.<br />
Das Vorstehende gilt auch, falls <strong>der</strong> Lizenzgegenstand Bestandteil eines Sammelwerks o<strong>der</strong> einer Datenbank<br />
ist. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Sammelwerk o<strong>der</strong> die Datenbank als solche diesen Lizenzbestimmungen<br />
unterstellt werden müssen.<br />
Wenn Sie den Lizenzgegenstand in ein Sammelwerk o<strong>der</strong> eine Datenbank aufnehmen, müssen Sie auf erste<br />
Anzeige des Urhebers o<strong>der</strong> jedes Lizenzgebers hin jeden Hinweis auf den Anzeigenden soweit machbar und<br />
gewünscht aus dem Sammelwerk bzw. <strong>der</strong> Datenbank entfernen; soweit Hinweise gestützt auf eine solche<br />
Anzeige zu entfernen sind, entfallen die Pflichten gemäss Ziff. 4 lit. c.<br />
b. Sie dürfen die in Ziff. 3 genannten Befugnisse nicht zu kommerziellen Zwecken ausüben. Nicht als kommerzielle<br />
Nutzung gelten insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Austausch des Lizenzgegenstands gegen urheberrechtlich geschützte<br />
Werke o<strong>der</strong> Leistungen (z.B. mittels File-Sharing), sowie <strong>der</strong> Bezug von Tantiemen, die von einer staatlich<br />
zugelassenen Verwertungsgesellschaft gestützt auf gesetzliche Vergütungsregelungen eingezogen und an die<br />
Berechtigten vergütet werden.<br />
c. Bei <strong>der</strong> Nutzung des Lizenzgegenstands, sei es isoliert o<strong>der</strong> als Teil eines Sammelwerks o<strong>der</strong> einer Datenbank,<br />
müssen Sie die bestehenden Copyright-Vermerke vollständig beibehalten bzw. in einem Rahmen wie<strong>der</strong>geben,<br />
<strong>der</strong> dem technischen Verfahren und dem Trägermedium <strong>der</strong> von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessen<br />
ist. Insbeson<strong>der</strong>e müssen Sie den Namen (o<strong>der</strong> das Pseudonym) des Urhebers sowie den Namen von Dritten<br />
nennen, die ein Lizenzgeber bzw. ein Urheber in den Copyright-Vermerk aufgenommen haben. Ist Ihnen <strong>der</strong><br />
Titel des Lizenzgegenstands bekannt, müssen Sie diesen angeben. Hat <strong>der</strong> Lizenzgeber eine Internetadresse<br />
angegeben (z.B. in Form des Uniform Resource Identifier, URI), welche Lizenzinformationen o<strong>der</strong> Copyright-<br />
Vermerke enthält, müssen Sie diese ebenfalls nennen, soweit dies mit angemessenem Aufwand durchführbar<br />
ist.<br />
Diese Hinweise können in je<strong>der</strong> angemessenen Weise erfolgen. Bei Sammelwerken o<strong>der</strong> Datenbanken<br />
müssen solche Hinweise hinsichtlich Platzierung und Ausgestaltung mindestens ebenso auffällig und in vergleichbarer<br />
Weise ausgeführt werden, wie dies für die an<strong>der</strong>en Rechtsinhaber erfolgte.<br />
d. Obwohl die in Ziff. 3 eingeräumten Befugnisse nach Massgabe dieser Lizenz ausgeübt werden dürfen, findet<br />
diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in den Persönlichkeitsrechten <strong>der</strong> Urheber und ausübenden Künstler,<br />
<strong>der</strong>en berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. <strong>der</strong>en Ansehen o<strong>der</strong> Ruf durch die Nutzung nicht<br />
beeinträchtigt werden dürfen.<br />
5. Keine Gewährleistung. Sofern vom Lizenzgeber nicht schriftlich an<strong>der</strong>s anerkannt, übernimmt <strong>der</strong> Lizenzgeber<br />
keine Gewährleistung für die erteilten Befugnisse.<br />
6. Haftungsausschluss. Über die in Ziff. 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet <strong>der</strong> Lizenzgeber nur für Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit. Jede an<strong>der</strong>e Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für seine Hilfspersonen<br />
haftet <strong>der</strong> Lizenzgeber in keinem Fall. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Sie auf die Möglichkeit<br />
einer Schädigung hingewiesen haben.<br />
7. Beendigung<br />
a. Diese Lizenz und die darunter eingeräumten Befugnisse fallen ohne weiteres und mit sofortiger Wirkung dahin,<br />
wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenz verletzen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 bleiben ungeachtet <strong>der</strong> Beendigung<br />
dieser Lizenz verbindlich.<br />
b. Die mit dieser Lizenz eingeräumten Befugnisse werden zeitlich uneingeschränkt eingeräumt (freilich höchstens<br />
für die Dauer, für welche <strong>der</strong> Lizenzgegenstand nach dem anwendbaren Recht urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich<br />
geschützt ist). Der Lizenzgeber behält sich jedoch für einen beliebigen Zeitpunkt das Recht vor, den<br />
Lizenzgegenstand unter einer an<strong>der</strong>en Lizenz weiterzugeben o<strong>der</strong> die Verbreitung des Lizenzgegenstands ganz<br />
zu beenden. Der Lizenzwechsel wird jedoch nicht die Wirkung eines Wi<strong>der</strong>rufs dieser Lizenz haben (o<strong>der</strong> je<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Lizenzierung, die auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Lizenz erfolgt o<strong>der</strong> erfolgen muss), vielmehr wird die Lizenz<br />
so lange weiter bestehen, als sie nicht nach lit. a vorstehend beendigt wurde.