Kelch der Wahrheit
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44 <strong>Kelch</strong> <strong>der</strong> <strong>Wahrheit</strong><br />
380) Habt ihr ein Weib o<strong>der</strong> einen Mann o<strong>der</strong> Nachkommenschaft, wenn ihr sterbt, dann teilt noch<br />
zur Lebzeit euer Hab und Gut, euren Besitz und Reichtum durch eine in Schrift festgehaltene<br />
Zuweisung (Testament) auf, auf dass nach eurem Vergehen alles seine Ordnung und jedes<br />
seinen ihm zugedachten Teil erhalte; bedenkt, dass die Zuweisung (Testament) des Rechtens<br />
und billigend (gerecht) sein soll, also soll es sein, dass wenn Söhne und Töchter gegeben sind,<br />
dass das hinterlassene Weib o<strong>der</strong> <strong>der</strong> hinterlassene Mann zwei von drei Teilen vom Hab und Gut,<br />
vom Besitz und vom Reichtum erhalte, und <strong>der</strong> dritte Teil zu je gleichen Teilen den zurückbleibenden<br />
Söhnen und Töchtern zufalle; und bleibt das Weib zurück o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mann, und sind keine<br />
Nachkommen gegeben, dann soll <strong>der</strong> hinterbliebene Teil im ganzen Umfang alles erhalten an<br />
Hab und Gut, wie auch an Besitz und Reichtum; und es soll nicht sein, dass einem hinterlassenen<br />
Weib, einem hinterlassenen Mann o<strong>der</strong> hinterlassenen Kin<strong>der</strong>n infolge Streitigkeiten und<br />
<strong>der</strong>gleichen <strong>der</strong> zustehende Teil (Erbe) abgesprochen wird; und ist keine in Schrift festgehaltene<br />
Zuweisung (Testament) gegeben, dann hat die Gerichtsbarkeit im Sinn des Gebotes <strong>der</strong> Verteilung<br />
zu entscheiden, wie das Gebot gegeben ist; stirbt ein Nachkomme – Tochter o<strong>der</strong> Sohn –,<br />
<strong>der</strong> nicht im Bündnis einer Ehe steht und keine Nachkommen hat, dann soll dessen Hab und<br />
Gut, <strong>der</strong> Besitz und Reichtum den Eltern zufallen; stirbt ein Weib o<strong>der</strong> ein Mann, und wird<br />
we<strong>der</strong> ein Weib noch ein Mann o<strong>der</strong> Nachkommenschaft hinterlassen, dann ist durch Schrift<br />
eine Zuweisung (Testament) zu geben, wie Hab und Gut und <strong>der</strong> Besitz und Reichtum Verwendung<br />
finden sollen; ist aber keine Zuweisung (Testament) gegeben, dann falle aller Besitz (alles<br />
Erbe) dem Volke zu und werde verwaltet durch die Obrigkeit.<br />
381) Gewährt jedem von eurem Wissen und von eurer Weisheit, <strong>der</strong> euch danach fragt und es will;<br />
und gewährt ihr jedem, <strong>der</strong> will, euer Wissen und eure Weisheit, dann gebt ihr wahrhaftig<br />
reiches Gut, und alle werden ihm in Ehre bedenken und ihr Verständnis aufwenden, um es zu<br />
begreifen.<br />
382) Was immer ihr spendet und welches Gelübde ihr geloben mögt, um an<strong>der</strong>en Hilfe zu geben und<br />
sie <strong>der</strong> <strong>Wahrheit</strong> zu belehren, so wird es euch tausendfältig vergolten durch jene, die eure Hilfe<br />
und euer Wissen und eure Weisheit schätzen.<br />
383) Gebt ihr öffentlich Almosen und tut ihr Gutes, dann ist das gewiss gut und verdienstvoll, doch<br />
tut ihr es im geheimen und helft so den Armen und Bedürftigen, dann ist das besser und ehrenhafter<br />
für euch, denn was ihr dieser Weise heimlich tut, zeugt von eurer Bescheidenheit und Güte,<br />
die ihr nicht vor das Volk tragen wollt, um vor ihm zu scheinen und von ihm gelobt zu werden.<br />
384) Und was ihr an Almosen und Gut spendet, spendet es nicht um euer Ansehen willen; nicht, um<br />
im Lichte des Volkes zu stehen, und nicht, um als etwas zu gelten, das ihr nicht seid; spendet<br />
Almosen und Gut in Bescheidenheit und infolge eurer Güte und eurem ehrhaften Wohlwollen<br />
in Bescheidenheit; und das Spenden von Almosen und Gutem für die Armen und Bedürftigen<br />
ist eine hehre (edle) Tugend; und was ihr für die Armen und Bedürftigen an Almosen und Gutem<br />
spendet, es wird euch mit Gütern <strong>der</strong> Liebe und durch ein gutes Ermahnen (Gewissen) umfänglich<br />
zurückbezahlt werden, so ihr Frohsein und Freude, jedoch keinen Nachteil erleidet.<br />
385) Almosen und gute Gaben für die Armen und Bedürftigen seien allzeitlich für jene, denen das<br />
Armsein und die Bedürftigkeit festgelegt (nachweisbar) und die unfähig sind, ihr Brot selbst zu<br />
erarbeiten; Almosen und gute Gaben seien auch für die Alten, die gebrechlich sind und die<br />
keine Bedeutung (Arbeit) mehr verrichten können; die Unwissenden unter euch halten die festgelegten<br />
Armen und Bedürftigen sowie die Alten und Gebrechlichen für frei von <strong>der</strong> Not, wenn<br />
sich diese vom Geheisch (Betteln) enthalten; ihr mögt die wahrlich ehrsamen Armen und Bedürftigen<br />
und die Alten und Gebrechlichen an ihrer Erscheinung (Benehmen) erkennen, denn<br />
sie bitten nicht zudringlich und richten ihren Blick zu Boden in Beschämung (Schamhaftigkeit).<br />
386) Und jene unter euch, welche von ihrem Hab und Gut, von ihrem Besitz und Reichtum hingeben<br />
für die Armen und Bedürftigen, für die Alten und Gebrechlichen, und die es tun bei Tag und<br />
Nacht, heimlich und bekannt (öffentlich) und in guter Bescheidenheit und im ehrhaften Wohlwollen,<br />
ihr Lohn wird Dank und Achtung sein, und es soll keine Furcht ob ihrer guten Taten über<br />
sie kommen, noch sollen sie trauern ob denen.