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Kelch der Wahrheit

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26 <strong>Kelch</strong> <strong>der</strong> <strong>Wahrheit</strong><br />

den Verbleib des geschiedenen Mannes o<strong>der</strong> Weibes untereinan<strong>der</strong> entschieden ist; doch es<br />

bleibe we<strong>der</strong> Weib noch Mann wi<strong>der</strong>rechtlich im Haus zurück, auf dass sie sich nicht aneinan<strong>der</strong><br />

vergehen; und wird so getan, wahrlich, haben we<strong>der</strong> Mann noch Weib Last und Schuld zu tragen;<br />

also treibt nicht Spott mit diesen Geboten, und gedenkt allzeit eurer Ehre und Würde, die ihr<br />

tragen könnt o<strong>der</strong> zu verlieren habt; bedenkt <strong>der</strong> Gebote in Weisheit und ermahnt euch stets,<br />

sie einzuhalten.<br />

254) Und seid ihr als Mann und Weib geschieden, dann sollt ihr euch nicht erdreisten, den an<strong>der</strong>en<br />

Teil zu beschimpfen und zu verleumden und ihm nichts Schlechtes tun; also sollt ihr aber auch<br />

nicht das geschiedene Weib o<strong>der</strong> den geschiedenen Mann daran hin<strong>der</strong>n, an<strong>der</strong>weitig wie<strong>der</strong><br />

ein Bündnis <strong>der</strong> Ehe zu schliessen, wenn das Weib o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mann in geziemen<strong>der</strong> Art mit einem<br />

an<strong>der</strong>en Mann o<strong>der</strong> Weib einig geworden ist; wahrlich, dieses Gebot ist auch eine Mahnung,<br />

auf dass es für euch segensreicher und lauterer sei, wenn ihr diese Richtschnur (Wegweisung/<br />

Leitgedanke) befolgt.<br />

255) Und verfällt ein ehrsames Weib in Schwangerschaft und gebiert Nachkommenschaft, dann soll<br />

es in allen Ehren und Rechten dem Muttersein zugeordnet und geachtet sein, und das Kind soll<br />

gute Erziehung und Ernährung geniessen; und es ist keinem Weib Übel anzutun o<strong>der</strong> es in<br />

Schande zu bringen dafür, was in seinem Schoss erschaffen ist, und es sei, dass die Erzeuger<br />

ihrer Frucht in Ehre dazu stehen und sich allen Pflichten einfügen, indem sie teilnehmen an <strong>der</strong><br />

Erziehung und Ernährung und am Unterhalt.<br />

256) Und ist ein Bündnis <strong>der</strong> Ehe zerbrochen und ein Scheidebrief ausgefertigt, und finden Mann und<br />

Weib in Aussöhnung wie<strong>der</strong> zusammen, dann soll ihnen erlaubt sein, dass sie einan<strong>der</strong> zurücknehmen<br />

und ein neues Bündnis <strong>der</strong> Ehe miteinan<strong>der</strong> eingehen.<br />

257) Und die Weiber haben die gleichen Rechte, wie sie auch Mannen haben in Billigkeit (Anerkennung/Gutheissung/Gerechtigkeit),<br />

so sie also gegenüber den Weibern keinen Vorrang haben.<br />

258) Ist eine Scheidung zwischen Mann und Weib ausgesprochen und ein Scheidebrief gegeben,<br />

dann können sie wie<strong>der</strong> miteinan<strong>der</strong> einig werden und ein neues Bündnis <strong>der</strong> Ehe schliessen;<br />

das soll nicht mehr als zweimal geschehen, denn dreimal sei es nicht erlaubt, weil dann erwiesen<br />

ist, dass das Verhältnis <strong>der</strong> Ehe und das menschliche Band zwischen beiden nicht haltbar ist und<br />

Zerwürfnis hervorruft, also auf geziemende Art und in Güte Mann und Weib einan<strong>der</strong> aus dem<br />

Bund <strong>der</strong> Ehe entlassen und sich den Scheidebrief geben, auf dass das Bündnis nicht ein an<strong>der</strong>mal<br />

zwischen beiden geschlossen werde.<br />

259) Und ist eine Scheidung zwischen Mann und Weib ausgesprochen, dann sei es nicht erlaubt, dass<br />

<strong>der</strong> Mann vom Weib o<strong>der</strong> das Weib vom Mann etwas von dem zurückfor<strong>der</strong>t, was ihm während<br />

<strong>der</strong> Zeit des Bündnisses <strong>der</strong> Ehe gegeben worden ist, es sei denn, das Weib o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mann<br />

wünscht selbst etwas zurückzugeben, was ihm gegeben wurde; also sei gegeben, dass diese<br />

gesetzten Schranken eingehalten werden, was aber nicht dazu dienen soll, sich die Freiheit zu<br />

erkaufen, denn es soll nichts hingegeben werden dafür; also sollen diese Schranken nicht übertreten<br />

werden, auf dass ihr keine Billigkeitslose (Ungerechte/Verantwortungslose/Gerechtigkeitslose)<br />

seid und nicht in die Schuld des an<strong>der</strong>n verfallt.<br />

260) Wie Kin<strong>der</strong> kein Eigentum <strong>der</strong> Eltern sind, so sei kein Euresgleichen (Mensch) das Eigentum<br />

eines an<strong>der</strong>n, also Knechtschaft (Hörigkeit) und Sklaverei unter Euresgleichen (Menschen) wi<strong>der</strong><br />

die Ehre und Würde Euresgleichen (Menschen) sind und wi<strong>der</strong> die Gesetze und Gebote <strong>der</strong> Urkraft<br />

(Schöpfung) und wi<strong>der</strong> die Liebe, Freiheit, den Frieden und die Eintracht (Harmonie) verstossen,<br />

die als Grundprinzip des Daseins unumstössliche Wertigkeit besitzen und sowohl Billigkeit<br />

(Gerechtigkeit) und Würdigkeit Euresgleichen (Menschlichkeit) beinhalten.<br />

261) Ein Bündnis <strong>der</strong> Ehe gelte in jedem Fall, wenn sich ein Weib und ein Mann zur Bildung einer<br />

Gattung (Familie) zusammentun, und es sei dabei von einem (ganz gleich), ob das Bündnis<br />

zwischen Mann und Weib in eigener Hineignung (Bestreben und Entschluss) geschlossen wird<br />

o<strong>der</strong> durch eine Bescheidung (Beurteilung und Beschluss) durch die Obrigkeit; und im Bündnis<br />

<strong>der</strong> Ehe sollen Weib und Mann in allen Dingen in gleichen Pflichten und Rechten einan<strong>der</strong> verbunden<br />

sein.

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