01.11.2013 Aufrufe

Kelch der Wahrheit

Kelch der Wahrheit

Kelch der Wahrheit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Kelch</strong> <strong>der</strong> <strong>Wahrheit</strong> 81<br />

Weise zum Wohl und zum Schutz des Lebens aller gegeben sind, dann werdet ihr zur Liebe<br />

unter allen beitragen wie auch zum Frieden, zur Freiheit und zur Gleichstimmung (Harmonie).<br />

56) Und begehrt nicht nach dem, was an<strong>der</strong>e auszeichnet o<strong>der</strong> was an<strong>der</strong>e erschaffen haben, wie<br />

ihr auch nicht nach des an<strong>der</strong>en Besitz begehren sollt; was ihr haben wollt, sollt ihr aus eigener<br />

Kraft in Rechtschaffenheit (Gewissenhaftigkeit) erschaffen, so je<strong>der</strong> Mann seinen Anteil haben<br />

soll nach seinem Verdienst, und so jedes Weib seinen Anteil haben soll nach seinem Verdienst;<br />

seid nicht missgünstig nach dem, was an<strong>der</strong>e mehr haben als ihr, auf dass ihr nicht zu Verlästerern<br />

(Verleum<strong>der</strong>n) an ihnen und nicht zu Dieben, zu Betrügern und zu Schächern (Verbrechern)<br />

werdet, wenn ihr euch erdreistet, sie zu schmähen, sie zu bestehlen, zu betrügen o<strong>der</strong><br />

auszurauben.<br />

57) Bedenkt, jedem ist immer alles gegeben nach seinem Verdienst, und so soll es auch sein in einem<br />

Bund (Vertrag), wenn ihr einen miteinan<strong>der</strong> geschlossen habt, auf dass nicht <strong>der</strong> eine nachteilig<br />

und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e vorteilig (Vorteil haben) werde, also alles stets so geregelt sei, dass beide Beteiligten<br />

gleiche Anteile und Rechte erhalten, auf dass <strong>der</strong> eine nicht mehr habe als <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e; und<br />

schliesst ihr einen Bund (Vertrag) für einen Handel, dann sei er so gehalten, dass <strong>der</strong>, welcher<br />

<strong>der</strong> Geber (Verkäufer) ist, nicht den Nehmenden (Käufer) übervorteile und dieser seiner Verpflichtung<br />

zum (gegenüber dem) Geber (Verkäufer) nicht müssig (nicht untätig) werde.<br />

58) Und in Verantwortung für alle Dinge steht ihr sowohl als Mann wie auch als Weib, und so sei<br />

es auch des Rechtens in dieser Weise gehalten, wenn ihr in einem Bündnis (Ehe) einhergeht, wie<br />

aber auch, wenn ihr noch unbemannt und unbeweibt (unverheiratet) seid; also tragt ihr in<br />

einem Bündnis (Ehe) wie auch im Unvermähltsein die umfängliche Verantwortung für alles und<br />

jedes, was ihr auch immer tut; und im Bündnis (Ehe) sei sowohl das Weib wie auch <strong>der</strong> Mann<br />

in die umfängliche Verantwortung für das Geschlecht (Familie) und also die Nachkommenschaft<br />

und für den Herd (Haushalt) und den Besitz und Reichtum eingesetzt; und wird alles gemeinsam<br />

geführt und geschaffen, dann gebührt aller Besitz und Reichtum gemeinsam, doch geht das<br />

Bündnis auseinan<strong>der</strong>, dann gebührt alles gemeinsam Erschaffene jedem, Mann und Weib, zu<br />

gleichen Anteilen; wird vom Mann o<strong>der</strong> Weib eigener Besitz und Reichtum ins Bündnis (Ehe)<br />

eingebracht, dann gelte je<strong>der</strong> Besitz und Reichtum angemessen (gemäss) dem, wer ihn als<br />

eigene Bescheidung (mitgebrachtes Gut) mitgebracht hat, was auch so bleibe, wenn das Bündnis<br />

(Ehe) aufgelöst wird; we<strong>der</strong> Mann noch Weib soll in <strong>der</strong> Verantwortung und Führung des<br />

Geschlechts (Familie) und <strong>der</strong> Nachkommenschaft und dem Herd (Haushalt) vorgezogen sein,<br />

denn <strong>der</strong>en Führung und Erhalt und die Versorgung liegt in <strong>der</strong> Verantwortlichkeit bei<strong>der</strong>, doch<br />

soll es sein, dass <strong>der</strong> klügere Teil, Mann o<strong>der</strong> Weib, mehr Verantwortung trage als <strong>der</strong> weniger<br />

kluge Teil; und also sei es des Rechtens, dass sowohl <strong>der</strong> Mann wie auch das Weib einan<strong>der</strong> in<br />

Verantwortlichkeit gehorsam sind und ihre gemeinsamen Geheimnisse des Bündnisses (Ehe)<br />

nach aussen wahren und also nicht mit Eindringenden (Dritten) darüber reden, auf dass die Vertrautheit<br />

<strong>der</strong> Einigkeit <strong>der</strong> Bündnisgefährten (Ehepartner) gewahrt bleibe; ist aber von einem<br />

Bündnisgefährten (Ehepartner) Wi<strong>der</strong>spenstigkeit o<strong>der</strong> Laster o<strong>der</strong> Sucht gegeben, auf dass das<br />

Bündnis (Ehe) und die Führung des Geschlechts (Familie) und die Versorgung <strong>der</strong> Nachkommen<br />

und <strong>der</strong> Erhalt des Herdes (Haushalt) Schaden leiden, dann soll durch die Gerichtsbarkeit eine<br />

Erwählung (Beschluss) ergehen zur Anordnung (Massregelung), dass die Wi<strong>der</strong>spenstigkeit, das<br />

Laster o<strong>der</strong> die Sucht bekämpft und aufgelöst werden; und wenn <strong>der</strong> wi<strong>der</strong>spenstige Teil gehorcht<br />

und während eines Jahres nachweist, dass das Übel behoben ist, dann soll kein weiterer<br />

Weg wi<strong>der</strong> ihn gesucht werden; ergibt sich jedoch nach einem Jahr, dass <strong>der</strong> Erwählung (Beschluss)<br />

und <strong>der</strong> Anordnung (Massregelung) zuwi<strong>der</strong>gehandelt wird, dann soll eine Ahndung<br />

durch die Gerichtsbarkeit erfolgen, auf dass an einem Massnahmeerfüllungsort (abgelegene<br />

Landstriche o<strong>der</strong> Inseln) eine Zeit von zwei Jahren zum Beikommen (Heilung/Genesung) verbracht<br />

werde; bringt die Massnahmeerfüllung (Ahndung durch Ausson<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

für eine bestimmte Zeit) keinen Nutzen (Erfolg), dann soll eine Auflösung des Bündnisses<br />

(Ehe) erfolgen, auf dass <strong>der</strong> Schaden und die Zerstörung des Geschlechts (Familie) nicht weiter<br />

um sich greife.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!