Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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7.2.1 Ablauf Allokationsclearing SLP (Ausreißerverfahren)<br />
Alle Prozesse, die vor 12:00 Uhr zwischen dem BKV und dem NB ablaufen, fallen nicht unter<br />
das Clearing. Die letzte vom NB bis 12:00 Uhr versendete ALOCAT ist immer die gültige. Um<br />
eventuell vor 12:00 Uhr Korrekturen durchführen zu können, ist es jedoch notwendig, dass<br />
der BKV direkt die Allokation vom NB erhält. Dieser Prozess kann vom BKV beim NB beantragt<br />
werden. Der BKV bekommt zeitlich nach dem täglichen Versand an den MGV seine<br />
Allokation zugesendet. Aufgrund der Tagesbandbildung können geringe Differenzmengen<br />
auftreten, die jedoch von allen Marktpartnern akzeptiert werden. Der BKV hat dann die Möglichkeit,<br />
den NB ggf. auf Unstimmigkeiten in der Allokation hinzuweisen. Sofern dem NB<br />
noch ausreichend Zeit bis 12:00 Uhr verbleibt, kann erneut eine korrigierte Allokation erzeugt<br />
und wieder an den MGV versendet werden.<br />
Der Clearingprozess hat mehrere Phasen:<br />
1. Der BKV erhält vom MGV die SLP-Allokation bis spätestens 13:00 Uhr. Der BKV kontrolliert<br />
diese Allokation. Falls der BKV feststellt, dass die Allokation nicht den erwarteten<br />
Werten entspricht überprüft er, ob die Clearinggrenzwerte überschritten werden. Besondere<br />
Sorgfalt muss auf die Monatsersten gelegt werden, da an diesem Tag auch bei regulären<br />
Prozessen größere Sprünge durch Kundenzuwachs oder -verlust entstehen können.<br />
2. Sofern die Kriterien erfüllt sind, kann der BKV die Mengen des Tages D-1 (Vortagesmenge)<br />
nominieren. Der BKV kann verlangen, dass diese Menge als Clearingmenge vom NB<br />
und MGV akzeptiert wird. Wenn der BKV eine andere Menge nominiert, wird Ausgleichsenergie<br />
fällig. Ausnahme: der BKV und der NB haben bilateral eine genauere Ersatzmenge<br />
abgestimmt. Die Bildung des bilateralen Ersatzwertes muss dokumentiert werden und<br />
für einen Dritten (z. B. ein Wirtschaftsprüfer) nachvollziehbar sein.<br />
3. Der BKV ordert beim MGV eine Clearingnummer und stößt das Clearing beim NB an.<br />
Hierfür übersendet der BKV je nach Übertragungsverfahren des MGV die Details des<br />
Clearingvorgangs wie BK/SBK-Nummer, Datum, Zeitreihentyp und Menge. Der NB prüft<br />
unverzüglich die Allokation. Sofern die Allokation fehlerhaft war, erstellt der NB eine neue<br />
Allokation auf Basis der Vortagesmenge bzw. abgestimmter Mengen und übersendet diese<br />
als Clearing-ALOCAT an den MGV. Der MGV erzeugt ein neues Tagesband und verwendet<br />
dieses für die Bilanzkreisabrechnung.<br />
4. Sofern der NB feststellt, dass die originäre Allokation in Ordnung war, meldet er dies unverzüglich<br />
dem BKV. Der NB weist dem BKV die Richtigkeit der Allokation nach. Der BKV<br />
trägt somit das Risiko für die Bilanzkreisabweichung, die aus dem Delta zwischen Ersatzwert<br />
(Menge D-1) und der NB-Allokation resultiert. In diesem Fall ist davon auszugehen,<br />
dass beide Parteien von unterschiedlichen Kundenzuordnungen ausgehen. TK und BKV<br />
klären den Sachverhalt, z.B. durch eine Überprüfung der Bestandslisten.<br />
5. Der Clearingprozess kann sofort am Tag D-1 nach 13:00 Uhr begonnen werden. Das<br />
Clearingfenster ist vor M+2 Monate minus 10 WT geöffnet. Clearingallokationen werden<br />
vom MGV nur innerhalb dieses Zeitraums angenommen. Aus diesem Grund sollte der<br />
BKV möglichst direkt nach dem Clearingtag mit dem Prozess beginnen.<br />
6. Sofern der BK/SBK zuvor noch nicht deklariert wurde, muss zuerst das Deklarationsclearing<br />
abgeschlossen sein, bevor die Clearing ALOCAT versendet werden kann.