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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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7.2.1 Ablauf Allokationsclearing SLP (Ausreißerverfahren)<br />

Alle Prozesse, die vor 12:00 Uhr zwischen dem BKV und dem NB ablaufen, fallen nicht unter<br />

das Clearing. Die letzte vom NB bis 12:00 Uhr versendete ALOCAT ist immer die gültige. Um<br />

eventuell vor 12:00 Uhr Korrekturen durchführen zu können, ist es jedoch notwendig, dass<br />

der BKV direkt die Allokation vom NB erhält. Dieser Prozess kann vom BKV beim NB beantragt<br />

werden. Der BKV bekommt zeitlich nach dem täglichen Versand an den MGV seine<br />

Allokation zugesendet. Aufgrund der Tagesbandbildung können geringe Differenzmengen<br />

auftreten, die jedoch von allen Marktpartnern akzeptiert werden. Der BKV hat dann die Möglichkeit,<br />

den NB ggf. auf Unstimmigkeiten in der Allokation hinzuweisen. Sofern dem NB<br />

noch ausreichend Zeit bis 12:00 Uhr verbleibt, kann erneut eine korrigierte Allokation erzeugt<br />

und wieder an den MGV versendet werden.<br />

Der Clearingprozess hat mehrere Phasen:<br />

1. Der BKV erhält vom MGV die SLP-Allokation bis spätestens 13:00 Uhr. Der BKV kontrolliert<br />

diese Allokation. Falls der BKV feststellt, dass die Allokation nicht den erwarteten<br />

Werten entspricht überprüft er, ob die Clearinggrenzwerte überschritten werden. Besondere<br />

Sorgfalt muss auf die Monatsersten gelegt werden, da an diesem Tag auch bei regulären<br />

Prozessen größere Sprünge durch Kundenzuwachs oder -verlust entstehen können.<br />

2. Sofern die Kriterien erfüllt sind, kann der BKV die Mengen des Tages D-1 (Vortagesmenge)<br />

nominieren. Der BKV kann verlangen, dass diese Menge als Clearingmenge vom NB<br />

und MGV akzeptiert wird. Wenn der BKV eine andere Menge nominiert, wird Ausgleichsenergie<br />

fällig. Ausnahme: der BKV und der NB haben bilateral eine genauere Ersatzmenge<br />

abgestimmt. Die Bildung des bilateralen Ersatzwertes muss dokumentiert werden und<br />

für einen Dritten (z. B. ein Wirtschaftsprüfer) nachvollziehbar sein.<br />

3. Der BKV ordert beim MGV eine Clearingnummer und stößt das Clearing beim NB an.<br />

Hierfür übersendet der BKV je nach Übertragungsverfahren des MGV die Details des<br />

Clearingvorgangs wie BK/SBK-Nummer, Datum, Zeitreihentyp und Menge. Der NB prüft<br />

unverzüglich die Allokation. Sofern die Allokation fehlerhaft war, erstellt der NB eine neue<br />

Allokation auf Basis der Vortagesmenge bzw. abgestimmter Mengen und übersendet diese<br />

als Clearing-ALOCAT an den MGV. Der MGV erzeugt ein neues Tagesband und verwendet<br />

dieses für die Bilanzkreisabrechnung.<br />

4. Sofern der NB feststellt, dass die originäre Allokation in Ordnung war, meldet er dies unverzüglich<br />

dem BKV. Der NB weist dem BKV die Richtigkeit der Allokation nach. Der BKV<br />

trägt somit das Risiko für die Bilanzkreisabweichung, die aus dem Delta zwischen Ersatzwert<br />

(Menge D-1) und der NB-Allokation resultiert. In diesem Fall ist davon auszugehen,<br />

dass beide Parteien von unterschiedlichen Kundenzuordnungen ausgehen. TK und BKV<br />

klären den Sachverhalt, z.B. durch eine Überprüfung der Bestandslisten.<br />

5. Der Clearingprozess kann sofort am Tag D-1 nach 13:00 Uhr begonnen werden. Das<br />

Clearingfenster ist vor M+2 Monate minus 10 WT geöffnet. Clearingallokationen werden<br />

vom MGV nur innerhalb dieses Zeitraums angenommen. Aus diesem Grund sollte der<br />

BKV möglichst direkt nach dem Clearingtag mit dem Prozess beginnen.<br />

6. Sofern der BK/SBK zuvor noch nicht deklariert wurde, muss zuerst das Deklarationsclearing<br />

abgeschlossen sein, bevor die Clearing ALOCAT versendet werden kann.

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