04.11.2013 Aufrufe

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6.4.4 Regeln der Flexibilitätsübertragung<br />

Der BKV hat die Möglichkeit, seinen Bilanzkreis ohne die Übertragung der Flexibilitäten abrechnen<br />

zu lassen oder ab dem Tag +2M-4WT nach Ende des Bilanzierungszeitraums 20<br />

WT lang dem MGV die Höhe der jeweiligen Übertragung der Flexibilitäten mitzuteilen.<br />

Dazu richtet der MGV für jeden BKV pro Biogas-RBK ein Flexibilitätskonto ein. Dieses Konto<br />

enthält tagesscharf den aktuellen Stand der Flexibilität. Der initiale Wert ist die vom MGV<br />

zuvor ermittelte absolute Flexibilität.<br />

Gemäß dem BDEW-<strong>Leitfaden</strong> „Bilanzierung Biogas“, der die Vorschrift des § 35 GasNZV<br />

konkretisiert, darf es bei der Übertragung von Flexibilität zwischen Biogas-Bilanzkreisen nicht<br />

zu einer Erhöhung des Flexibilitätsrahmens kommen.<br />

Der Bilanzkreisverantwortliche kann innerhalb der 20 WT täglich nur maximal den Tagesstartwert<br />

des Flexibilitätskontos an Flexibilität übertragen. Am Ende der 20 WT wird dem<br />

BKV der finale Stand des Kontos durch den MGV mitgeteilt. Nach Ablauf dieser Frist werden<br />

die Bilanzkreise mit dem dann vorliegenden Endsaldo abgerechnet.<br />

Den jeweiligen Saldo des Flexibilitätskontos teilt der MGV dem BKV innerhalb der 20 WT<br />

täglich bis spätestens 21:00 Uhr des Vortrages mit. Dieser Saldo ist der Tagesstartwert vom<br />

nächsten Tag. Die BKV teilen die gewünschte Übertragung der Flexibilität je abgebenden<br />

und aufnehmenden Bilanzkreispaar bis 17:00 Uhr des jeweiligen Tages mit. Der MGB sendet<br />

dem BKV pro eingegangener Nachricht eine Empfangsbestätigung. Weiterhin prüft der MGV<br />

täglich die eingegangenen Nachrichten mit den nachfolgend beschriebenen Prüfungsschritten<br />

(Bedingung 1 - 6).<br />

1. Die Frist zur Mitteilung von Flexibilitätsübertragungen wird eingehalten.<br />

2. Beide Bilanzkreise sind Biogas-Rechnungs-Bilanzkreise.<br />

3. Der Bilanzierungszeitraum der beiden Biogas-Rechnungs-Bilanzkreise endet am<br />

gleichen Tag.<br />

4. Die beiden Biogas-Rechnungs-Bilanzkreisnummern in den korrespondierenden Mitteilungen<br />

stimmen überein. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, erfolgt eine Kürzung<br />

auf 0.<br />

5. Die Höhe der mitgeteilten Flexibilitätsübertragung eines Biogas-Bilanzkreispaares<br />

muss übereinstimmen Flex über, ab = Flex über, auf . Wenn die Werte nicht übereinstimmen,<br />

dann wird der höhere Wert eingekürzt auf den geringeren der beiden Werte („lesser<br />

rule“).<br />

6. Pro Biogas-Rechnungs-Bilanzkreis muss täglich innerhalb der 20 WT die Summe aller<br />

übertragenen Flexibilitäten Flex über an andere Biogas-Bilanzkreise kleiner oder<br />

gleich des jeweiligen Tagesstartwertes der Flexibilität sein.<br />

Sollte eine der ersten drei Bedingungen nicht erfüllt sein, so wird die dazugehörige Flexibilitätsübertragung<br />

abgelehnt. Bei Bedingung 4, 5 und 6 findet eine Kürzung der Menge statt.<br />

Sofern eine Nachricht des BKV mindestens eine der ersten drei Bedingungen nicht erfüllt<br />

sendet der MGV an den BKV diesbezüglich eine Ablehnungsmeldung.<br />

Die Bedingungen 1 bis 3 werden direkt beim Eingang der Nachrichten geprüft. Die BKV melden<br />

die Flexibilitätsübertragung zwischen zwei RBK per jeweils einer Nachricht. Als Inhalte

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!