Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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6.4.4 Regeln der Flexibilitätsübertragung<br />
Der BKV hat die Möglichkeit, seinen Bilanzkreis ohne die Übertragung der Flexibilitäten abrechnen<br />
zu lassen oder ab dem Tag +2M-4WT nach Ende des Bilanzierungszeitraums 20<br />
WT lang dem MGV die Höhe der jeweiligen Übertragung der Flexibilitäten mitzuteilen.<br />
Dazu richtet der MGV für jeden BKV pro Biogas-RBK ein Flexibilitätskonto ein. Dieses Konto<br />
enthält tagesscharf den aktuellen Stand der Flexibilität. Der initiale Wert ist die vom MGV<br />
zuvor ermittelte absolute Flexibilität.<br />
Gemäß dem BDEW-<strong>Leitfaden</strong> „Bilanzierung Biogas“, der die Vorschrift des § 35 GasNZV<br />
konkretisiert, darf es bei der Übertragung von Flexibilität zwischen Biogas-Bilanzkreisen nicht<br />
zu einer Erhöhung des Flexibilitätsrahmens kommen.<br />
Der Bilanzkreisverantwortliche kann innerhalb der 20 WT täglich nur maximal den Tagesstartwert<br />
des Flexibilitätskontos an Flexibilität übertragen. Am Ende der 20 WT wird dem<br />
BKV der finale Stand des Kontos durch den MGV mitgeteilt. Nach Ablauf dieser Frist werden<br />
die Bilanzkreise mit dem dann vorliegenden Endsaldo abgerechnet.<br />
Den jeweiligen Saldo des Flexibilitätskontos teilt der MGV dem BKV innerhalb der 20 WT<br />
täglich bis spätestens 21:00 Uhr des Vortrages mit. Dieser Saldo ist der Tagesstartwert vom<br />
nächsten Tag. Die BKV teilen die gewünschte Übertragung der Flexibilität je abgebenden<br />
und aufnehmenden Bilanzkreispaar bis 17:00 Uhr des jeweiligen Tages mit. Der MGB sendet<br />
dem BKV pro eingegangener Nachricht eine Empfangsbestätigung. Weiterhin prüft der MGV<br />
täglich die eingegangenen Nachrichten mit den nachfolgend beschriebenen Prüfungsschritten<br />
(Bedingung 1 - 6).<br />
1. Die Frist zur Mitteilung von Flexibilitätsübertragungen wird eingehalten.<br />
2. Beide Bilanzkreise sind Biogas-Rechnungs-Bilanzkreise.<br />
3. Der Bilanzierungszeitraum der beiden Biogas-Rechnungs-Bilanzkreise endet am<br />
gleichen Tag.<br />
4. Die beiden Biogas-Rechnungs-Bilanzkreisnummern in den korrespondierenden Mitteilungen<br />
stimmen überein. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, erfolgt eine Kürzung<br />
auf 0.<br />
5. Die Höhe der mitgeteilten Flexibilitätsübertragung eines Biogas-Bilanzkreispaares<br />
muss übereinstimmen Flex über, ab = Flex über, auf . Wenn die Werte nicht übereinstimmen,<br />
dann wird der höhere Wert eingekürzt auf den geringeren der beiden Werte („lesser<br />
rule“).<br />
6. Pro Biogas-Rechnungs-Bilanzkreis muss täglich innerhalb der 20 WT die Summe aller<br />
übertragenen Flexibilitäten Flex über an andere Biogas-Bilanzkreise kleiner oder<br />
gleich des jeweiligen Tagesstartwertes der Flexibilität sein.<br />
Sollte eine der ersten drei Bedingungen nicht erfüllt sein, so wird die dazugehörige Flexibilitätsübertragung<br />
abgelehnt. Bei Bedingung 4, 5 und 6 findet eine Kürzung der Menge statt.<br />
Sofern eine Nachricht des BKV mindestens eine der ersten drei Bedingungen nicht erfüllt<br />
sendet der MGV an den BKV diesbezüglich eine Ablehnungsmeldung.<br />
Die Bedingungen 1 bis 3 werden direkt beim Eingang der Nachrichten geprüft. Die BKV melden<br />
die Flexibilitätsübertragung zwischen zwei RBK per jeweils einer Nachricht. Als Inhalte