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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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TK die Ausspeisepunkte in den Netzen 1 und 3 ebenfalls für den Mini-MüT nutzen möchte,<br />

muss er die Nutzung beim Verteilernetzbetreiber mit Entry-Exit-System anmelden und auch<br />

bei diesem Netzbetreiber abwickeln. Im Beispiel stehen dem TK somit die anteiligen Kapazitäten<br />

von insgesamt 5 Ausspeisepunkten zur Verfügung.<br />

TK können ihre Mini-MüT-Nutzungsmöglichkeiten an andere TK oder an BKV übertragen.<br />

Wenn diese die überlassenen Mini-MüT-Kapazitäten nutzen möchten, teilen sie dies dem<br />

VNB mit Entry-Exit-System in Textform unter Nennung der TK mit.<br />

Der VNB mit Entry-Exit-System ermittelt die grundlegende Grenzaustauschkapazität für sein<br />

Netz mit Hilfe der nachgelagerten NB. Diese teilen ihm bis zum 17. WT im Dezember den<br />

jeweiligen voraussichtlichen Anteil der TK an den internen Bestellungen je Marktgebiet für<br />

das Folgejahr mit.<br />

Der vorgelagerte VNB mit Entry-Exit-System bildet auf Basis dieser Angaben und der Leistungsbedarfen<br />

der Ausspeisepunkte in seinem Netz die jeweiligen Austauschkapazitäten für<br />

den TK für das folgende Kalenderjahr (Bestellperiode der internen Bestellung gemäß § 8<br />

KoV).<br />

Bei unterjährlichen wesentlichen Änderungen der Anteile an den Transportkapazitäten der<br />

internen Bestellung durch Änderungen der Zuordnung von Ausspeisepunkten ist der TK eigenverantwortlich<br />

verpflichtet, dies dem VNB mit Entry-Exit-System mitzuteilen. Dieser fordert<br />

dann aktuellere Daten zur Aufteilung der Grenzaustauschkapazität auf die TK bei den<br />

nachgelagerten VNB mit Netzpartizipationsmodell an, in deren Netz der BKV bzw. der TK<br />

zusätzliche oder weniger Ausspeisepunkte beliefert (Kundengewinne oder -verluste).<br />

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