Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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4.3 Abwicklung von Nominierungen gegenüber einem Netzbetreiber<br />
an Punkten ohne Bündelung von Entry- und Exit-<br />
Kapazitäten<br />
An Entry- und Exitpunkten ohne Bündelung der Kapazitäten ist eine Nominierung gegenüber<br />
dem jeweiligen NB notwendig. Folgende Prüfungen nehmen die angrenzenden NB vor:<br />
1. Liegt eine Nominierungsermächtigung vor?<br />
Der NB hat das Recht zu prüfen, ob eine Nominierungsermächtigung des Nominierenden<br />
für den zu nominierenden BK/SBK vorliegt. Andernfalls wird die Nominierung abgelehnt.<br />
2. Sind die beiden beteiligten Bilanzkreise Biogas-BK?<br />
Sofern nicht, ist nur die Übertragung von einem Biogas-BK in einen Erdgas-BK zulässig.<br />
Eine Übertragung von Erdgas in einen Biogas-BK wird abgelehnt.<br />
3. Haben die beiden beteiligten Bilanzkreise die gleiche Gasqualität?<br />
Eine Übertragung von Mengen von H- nach L-Gas- bzw. L- nach H-Gas-Bilanzkreisen<br />
ist nicht zulässig und wird vom NB abgelehnt.<br />
4. Stimmt die Höhe der abgebenden und aufnehmenden Nominierung stundenscharf überein?<br />
Liegt eine Übereinstimmung vor, so werden beide Nominierungen bestätigt. Wenn keine<br />
Übereinstimmung vorliegt, gilt die „Lesser rule“, es wird die geringere der beiden Nominierungen<br />
gegenüber beiden Nominierenden bestätigt, falls beide Nominierungen die<br />
gleiche Flussrichtung aufweisen. Richtungsverschiedene Nominierungen führen zu dem<br />
Matchingergebnis 0.<br />
5. An renominierungsbeschränkten Punkten (GÜP, MÜP) werden Renominierungen angenommen.<br />
Die Menge, die die durch die initiale Nominierung festgelegte Grenze überschreitet<br />
bzw. unterschreitet, wird als unterbrechbar angenommen und ggf. als erstes<br />
unterbrochen. Bei Unterschreitung des zulässigen Mindestwertes erfolgt im Falle der<br />
Unterbrechung der Gegenrichtung eine Anhebung auf den erforderlichen Mindestwert.<br />
Wurde höher nominiert als Kapazität gebucht wurde, dann kann der NB diese Nominierung<br />
unterbrechbar annehmen, sofern der Transport durchführbar ist.<br />
6. Die Mengen in einer an den NB abgegebenen BK-scharfen Nominierung werden den<br />
gebuchten Kapazitäten wie folgt zugeordnet:<br />
1. Mengen werden festen Kapazitätsbuchungen zugeordnet<br />
2. Mengen werden unterbrechbaren Kapazitätsbuchungen nach Buchungsreihenfolge<br />
zugeordnet (älteste zuerst)<br />
3. Mengen werden, durch Renominierungsbeschränkung umgewandelten Kapazitätspositionen<br />
zugeordnet.<br />
Ist die Summe über alle nominierten Mengen an dem betroffenen Punkt durch den NB<br />
nicht erfüllbar, so werden die Nominierungen aller BKV an diesem Punkt nach folgendem<br />
Schlüssel bearbeitet: