Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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Fall 3: Rollierendes Verfahren<br />
In diesem Verfahren sind Netzkontoabrechnungen unabhängig von den jeweiligen Zeiträumen<br />
der Mehr-/Mindermengenabrechnung erforderlich. Im o. g. Beispiel aus Abbildung 66<br />
wird eine Netzkontoabrechnung für den Monat November 2012 erforderlich. Nachdem der<br />
Netzkontosaldo im Monat Februar 2013 finalisiert wurde – Zeitpunkt M+2M+10WT ist z. B.<br />
der 5. Februar 2013 – erfolgt die Abrechnung des Netzkontos bis zum Ende des Monats<br />
Februar 2013. In den ab der Netzkontoabrechnung folgenden Monaten, hier ab März 2013,<br />
wird jeweils 1/12 des Rechnungsbetrages gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt nur, sofern<br />
die Meldung der Mehr- bzw. Mindermengen im Datenformat SSQNOT monatlich beim MGV<br />
vorliegt. Analog zum Fall 1 ist der Prozess zu unterscheiden in Mehr- oder Mindermengenabrechnungen.<br />
Im Falle einer Mindermenge erstellt der MGV nach Eingang der Mindermengenmeldung<br />
SSQNOT eine Mindermengenrechnung. Auf dieser Rechnung wird der eigentliche Mindermengenrechnungsbetrag<br />
aufgeführt und zusätzlich 1/12 des Netzkontenabrechnungsbetrages<br />
gutgeschrieben. Hierbei wir die Rechnungsnummer der Netzkontenabrechnung getrennt<br />
aufgeführt.<br />
Im Falle einer Mehrmenge übersendet der NB dem MGV die Mehrmengenrechnung. Nach<br />
Eingang der Mehrmengenmeldung SSQNOT wird vom MGV eine Mindermengenrechnung<br />
erstellt mit einem Rechnungsbetrag von 0 € und einer Gutschrift von 1/12 der Netzkontenabrechnung<br />
unter Angabe der Rechnungsnummer der Netzkontenabrechnung.<br />
Sofern innerhalb von 12 Monaten mehrere Netzkontoabrechnungen anfallen, erfolgen die<br />
Gutschriften getrennt voneinander.<br />
10.2.6 Meldesystem an die BNetzA<br />
Der MGV ist verpflichtet, eine Meldung an die Bundesnetzagentur zu senden, sofern das<br />
Verhältnis des monatlichen Netzkontosaldos „0“ zur Summe der Monatsausspeiseallokationen<br />
der SLP-Ausspeisepunkte einen Schwellenwert von +5 % überschreitet bzw. einen Wert<br />
von –5 % unterschreitet. Andere Zeitreihentypen – wie z. B. Exitso – werden für die Berechnung<br />
des Nenners nicht berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt analog der Berechnung der<br />
prozentualen monatlichen Abweichung in Kapitel 10.2.3.<br />
Monatlicher Netzkontosaldo 0in kWh<br />
monatl . Abweichung (%) <br />
100%<br />
MonatssummeSLP Allokation in kWh<br />
In allen Monaten, in denen eine Meldung an die BNetzA erfolgt, stellt der MGV die für die<br />
Berechnung des Netzkontos relevanten Zeitreihentypen des betroffenen NB tagesscharf der<br />
BNetzA zur Verfügung. Dabei werden alle Zeitreihentypen gemeldet, wie z. B. SLP, RLMmT,<br />
RLMoT, Entry NKP zu vorgelagerten und nachgelagerten Netzen, Exit sonstige etc. Die sichere<br />
Bereitstellung der Daten wird zwischen den MGV und der Bundesnetzagentur bilateral<br />
vereinbart. Der NB bekommt die an die BNetzA übergebenen Daten zeitgleich zum Down-<br />
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