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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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Fall 3: Rollierendes Verfahren<br />

In diesem Verfahren sind Netzkontoabrechnungen unabhängig von den jeweiligen Zeiträumen<br />

der Mehr-/Mindermengenabrechnung erforderlich. Im o. g. Beispiel aus Abbildung 66<br />

wird eine Netzkontoabrechnung für den Monat November 2012 erforderlich. Nachdem der<br />

Netzkontosaldo im Monat Februar 2013 finalisiert wurde – Zeitpunkt M+2M+10WT ist z. B.<br />

der 5. Februar 2013 – erfolgt die Abrechnung des Netzkontos bis zum Ende des Monats<br />

Februar 2013. In den ab der Netzkontoabrechnung folgenden Monaten, hier ab März 2013,<br />

wird jeweils 1/12 des Rechnungsbetrages gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt nur, sofern<br />

die Meldung der Mehr- bzw. Mindermengen im Datenformat SSQNOT monatlich beim MGV<br />

vorliegt. Analog zum Fall 1 ist der Prozess zu unterscheiden in Mehr- oder Mindermengenabrechnungen.<br />

Im Falle einer Mindermenge erstellt der MGV nach Eingang der Mindermengenmeldung<br />

SSQNOT eine Mindermengenrechnung. Auf dieser Rechnung wird der eigentliche Mindermengenrechnungsbetrag<br />

aufgeführt und zusätzlich 1/12 des Netzkontenabrechnungsbetrages<br />

gutgeschrieben. Hierbei wir die Rechnungsnummer der Netzkontenabrechnung getrennt<br />

aufgeführt.<br />

Im Falle einer Mehrmenge übersendet der NB dem MGV die Mehrmengenrechnung. Nach<br />

Eingang der Mehrmengenmeldung SSQNOT wird vom MGV eine Mindermengenrechnung<br />

erstellt mit einem Rechnungsbetrag von 0 € und einer Gutschrift von 1/12 der Netzkontenabrechnung<br />

unter Angabe der Rechnungsnummer der Netzkontenabrechnung.<br />

Sofern innerhalb von 12 Monaten mehrere Netzkontoabrechnungen anfallen, erfolgen die<br />

Gutschriften getrennt voneinander.<br />

10.2.6 Meldesystem an die BNetzA<br />

Der MGV ist verpflichtet, eine Meldung an die Bundesnetzagentur zu senden, sofern das<br />

Verhältnis des monatlichen Netzkontosaldos „0“ zur Summe der Monatsausspeiseallokationen<br />

der SLP-Ausspeisepunkte einen Schwellenwert von +5 % überschreitet bzw. einen Wert<br />

von –5 % unterschreitet. Andere Zeitreihentypen – wie z. B. Exitso – werden für die Berechnung<br />

des Nenners nicht berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt analog der Berechnung der<br />

prozentualen monatlichen Abweichung in Kapitel 10.2.3.<br />

Monatlicher Netzkontosaldo 0in kWh<br />

monatl . Abweichung (%) <br />

100%<br />

MonatssummeSLP Allokation in kWh<br />

In allen Monaten, in denen eine Meldung an die BNetzA erfolgt, stellt der MGV die für die<br />

Berechnung des Netzkontos relevanten Zeitreihentypen des betroffenen NB tagesscharf der<br />

BNetzA zur Verfügung. Dabei werden alle Zeitreihentypen gemeldet, wie z. B. SLP, RLMmT,<br />

RLMoT, Entry NKP zu vorgelagerten und nachgelagerten Netzen, Exit sonstige etc. Die sichere<br />

Bereitstellung der Daten wird zwischen den MGV und der Bundesnetzagentur bilateral<br />

vereinbart. Der NB bekommt die an die BNetzA übergebenen Daten zeitgleich zum Down-<br />

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