04.11.2013 Aufrufe

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8 Abrechnung von Bilanzkreisverträgen<br />

8.1 Inhalte der Abrechnung<br />

Die endgültige Abrechnung des Bilanzkreises erfolgt bis spätestens 2 Monate nach dem Liefermonat.<br />

Sofern der MGV die Abrechnung in Gänze oder in Teilen korrigieren muss, erfolgen<br />

ein Storno der kompletten Rechnung und ein Neuversand einer neuen Rechnung. Im<br />

Storno wird als Bezug die fehlerhafte Rechnungsnummer angegeben.<br />

Vor Erstellung der BK-Abrechnung muss das Clearingfenster geschlossen sein, es endet<br />

zum Zeitpunkt M+2 Monate minus 10 WT.<br />

Um den umsatzsteuerlichen Erfordernissen zu genügen, muss das Abrechnungsdokument<br />

die Pflichtangaben gemäß § 14 Abs. 4 UStG enthalten. Die Behandlung wesentlicher Angaben<br />

wird nachfolgend dargestellt.<br />

Der Empfänger von Abrechnungsunterlagen in Papierform ist ausschließlich der BKV des<br />

abzurechnenden Bilanzkreises oder (postalisch) der von diesem beauftragte Dienstleister.<br />

Unter-Bilanzkreisverantwortliche erhalten keine Abrechnungsunterlagen.<br />

Das kaufmännische Rechnungs-/Gutschriftdokument bezieht sich jeweils auf einen Abrechnungsmonat<br />

und auf jeweils nur einen abzurechnenden Bilanzkreis.<br />

Folgende Abrechnungen werden gemeinsam vom MGV an den BKV gesendet:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Monatliche Abrechnung der täglichen Ausgleichsenergie<br />

Monatliche Abrechnung der täglichen ggf. variablen Strukturierungsbeiträge<br />

Monatliche Abrechnung der Regel- und Ausgleichsenergieumlage<br />

Monatliche Abrechnung des Konvertierungsentgeltes<br />

Ggf. Ausweis der Erdgassteuer<br />

Der MGV ist berechtigt, Abschläge für die Regel- und Ausgleichsenergieumlage zu erheben.<br />

Abschläge auf Ausgleichsenergiekosten und/oder Strukturierungsentgelte sind nicht zulässig.<br />

Die Abschlagsrechnung wird nach Ablauf des Liefermonats, aber zwingend vor Fristablauf<br />

für die endgültige Bilanzkreisabrechnung, ausgestellt. Der Eurobetrag der Abschlagsrechnung<br />

wird auf der endgültigen Bilanzkreisabrechnung ausgewiesen und in Abzug gebracht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!