Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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Letztverbraucher (LV)<br />
Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.<br />
Marktgebiet<br />
Zusammenfassung gleichgelagerter und nachgelagerter Netze, in denen Transportkunden<br />
gebuchte Kapazitäten frei zuordnen, Gas an Letztverbraucher ausspeisen und in andere<br />
Bilanzkreise übertragen können.<br />
Marktgebietsübergangspunkt (MÜP)<br />
Netzkopplungspunkt zwischen zwei Netzbetreibern, die unterschiedlichen Marktgebieten<br />
zugeordnet sind.<br />
Marktgebietsverantwortlicher (MGV)<br />
ist die von den Fernleitungsnetzbetreibern bestimmte natürliche oder juristische Person, die<br />
in einem Marktgebiet Leistungen erbringt, die zur Verwirklichung einer effizienten Abwicklung<br />
des Gasnetzzugangs in einem Marktgebiet durch eine Person zu erbringen sind.<br />
Der MGV besitzt keine physischen Ein- oder Ausspeisepunkte. Allein der virtuelle Handelspunkt<br />
(VHP) befindet sich im Verantwortungsbereich des MGV. Darüber hinaus ist der MGV<br />
für die Beschaffung und die Steuerung des Einsatzes von Regelenergie sowie für die Bilanzkreisabwicklung<br />
des Marktgebietes zuständig.<br />
Mini-MüT<br />
Die Übertragung von Gasmengen des jeweiligen Transportkunden zwischen Bilanzkreisen<br />
unterschiedlicher Marktgebiete im Ausspeisenetz.<br />
Netzbetreiber (NB)<br />
Netzbetreiber, mit dem der Transportkunde einen Ein- oder Ausspeisevertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag<br />
abschließt.<br />
Netzkopplungspunkt (NKP)<br />
Verbindet zwei Gasnetze miteinander.<br />
Nominierung<br />
Anmeldung über die innerhalb bestimmter Zeitspannen zu übernehmenden bzw. übergebenden<br />
Gasmenge in kWh/h.<br />
Operational Balancing Account (OBA)<br />
Differenzen zwischen der Summe der stündlich gemessenen Gasmengen an einem Punkt<br />
und der Summe der für diese Stunde allokierten Gasmengen an diesem Punkt werden in<br />
einem „Operational Balancing Account" (OBA) laufend fortgeschrieben. Dieses OBA wird<br />
zwischen zwei angrenzenden Netzbetreibern vereinbart ("Operating Balancing Agreement").<br />
Ein OBA wird auch an mengengesteuerten Anschlusspunkten zwischen Infrastrukturbetreiber<br />
und angrenzenden Netzbetreiber vereinbart, wenn das Allokationsverfahren „allokiert wie<br />
nominiert“ Anwendung findet.<br />
Rechnungsbilanzkreis (RBK)<br />
Nimmt die Differenzenergiemengen von Unterbilanzkreisen auf, saldiert diese und wird letztendlich<br />
abgerechnet.<br />
Rundungsregel<br />
Es wird kaufmännisch gerundet.<br />
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