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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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Letztverbraucher (LV)<br />

Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen.<br />

Marktgebiet<br />

Zusammenfassung gleichgelagerter und nachgelagerter Netze, in denen Transportkunden<br />

gebuchte Kapazitäten frei zuordnen, Gas an Letztverbraucher ausspeisen und in andere<br />

Bilanzkreise übertragen können.<br />

Marktgebietsübergangspunkt (MÜP)<br />

Netzkopplungspunkt zwischen zwei Netzbetreibern, die unterschiedlichen Marktgebieten<br />

zugeordnet sind.<br />

Marktgebietsverantwortlicher (MGV)<br />

ist die von den Fernleitungsnetzbetreibern bestimmte natürliche oder juristische Person, die<br />

in einem Marktgebiet Leistungen erbringt, die zur Verwirklichung einer effizienten Abwicklung<br />

des Gasnetzzugangs in einem Marktgebiet durch eine Person zu erbringen sind.<br />

Der MGV besitzt keine physischen Ein- oder Ausspeisepunkte. Allein der virtuelle Handelspunkt<br />

(VHP) befindet sich im Verantwortungsbereich des MGV. Darüber hinaus ist der MGV<br />

für die Beschaffung und die Steuerung des Einsatzes von Regelenergie sowie für die Bilanzkreisabwicklung<br />

des Marktgebietes zuständig.<br />

Mini-MüT<br />

Die Übertragung von Gasmengen des jeweiligen Transportkunden zwischen Bilanzkreisen<br />

unterschiedlicher Marktgebiete im Ausspeisenetz.<br />

Netzbetreiber (NB)<br />

Netzbetreiber, mit dem der Transportkunde einen Ein- oder Ausspeisevertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag<br />

abschließt.<br />

Netzkopplungspunkt (NKP)<br />

Verbindet zwei Gasnetze miteinander.<br />

Nominierung<br />

Anmeldung über die innerhalb bestimmter Zeitspannen zu übernehmenden bzw. übergebenden<br />

Gasmenge in kWh/h.<br />

Operational Balancing Account (OBA)<br />

Differenzen zwischen der Summe der stündlich gemessenen Gasmengen an einem Punkt<br />

und der Summe der für diese Stunde allokierten Gasmengen an diesem Punkt werden in<br />

einem „Operational Balancing Account" (OBA) laufend fortgeschrieben. Dieses OBA wird<br />

zwischen zwei angrenzenden Netzbetreibern vereinbart ("Operating Balancing Agreement").<br />

Ein OBA wird auch an mengengesteuerten Anschlusspunkten zwischen Infrastrukturbetreiber<br />

und angrenzenden Netzbetreiber vereinbart, wenn das Allokationsverfahren „allokiert wie<br />

nominiert“ Anwendung findet.<br />

Rechnungsbilanzkreis (RBK)<br />

Nimmt die Differenzenergiemengen von Unterbilanzkreisen auf, saldiert diese und wird letztendlich<br />

abgerechnet.<br />

Rundungsregel<br />

Es wird kaufmännisch gerundet.<br />

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