Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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7 Allokationsclearing<br />
Ein Clearingprozess wird angestoßen, wenn einer der Marktteilnehmer nach dem Versand<br />
der finalen Allokation – bei SLP ist dies der Tag D-1, 13:00 Uhr, und bei RLM-<br />
Ausspeisepunkten sowie Entryso und Exitso, Entry Biogas physisch, Entry Biogas MÜP und<br />
Exit Biogas MÜP M+14 WT – feststellt, dass sich Abweichungen gegenüber den eigenen<br />
Erwartungen ergeben haben. Alle betroffenen Marktteilnehmer sind dazu verpflichtet, den<br />
Clearingprozess zügig und effizient abzuwickeln.<br />
Die Bilanzkreisabrechnung wird vom MGV für Erdgasbilanzkreise bis spätestens M+2 Monate<br />
erstellt und an den BKV verschickt werden muss. Aus diesem Grund muss der Clearingprozess<br />
vor M+2 Monate abzüglich 10 WT abgeschlossen sein, damit der MGV mit 10 Werktagen<br />
ausreichend Zeit hat, die Ergebnisse des Clearingprozesses zu verarbeiten und für<br />
alle BKV die Bilanzkreisabrechnung zu erstellen und zu versenden. Nach dem Versand der<br />
Bilanzkreisabrechnung finden keine Clearingprozesse mehr statt.<br />
Biogasbilanzkreise werden erst nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums von einem Jahr<br />
bzw. nach Ablauf des Rumpfbilanzierungszeitraums abgerechnet. Um Abweichungen so<br />
zeitnah wie möglich zu erkennen und zu beheben werden Clearingprozesse für Erdgas- und<br />
Biogasbilanzkreise analog abgewickelt. Unabhängig vom Clearingprozess müssen Fehler in<br />
den der Netznutzungsabrechnung zugrundeliegenden Lastgängen immer korrigiert werden,<br />
dies erfordert die Umsetzung der G 685. Damit einher geht der Versand einer korrigierten<br />
einzelkundenscharfen MSCONS und INVOIC an den TK, so dass dieser die Endkundenenergieabrechnung<br />
ebenfalls korrigieren kann.<br />
Am Clearingprozess können die Marktpartner MGV, TK, BKV und NB beteiligt sein. Zwischen<br />
den Marktpartnern werden verschiedene Abrechnungen durchgeführt: