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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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7 Allokationsclearing<br />

Ein Clearingprozess wird angestoßen, wenn einer der Marktteilnehmer nach dem Versand<br />

der finalen Allokation – bei SLP ist dies der Tag D-1, 13:00 Uhr, und bei RLM-<br />

Ausspeisepunkten sowie Entryso und Exitso, Entry Biogas physisch, Entry Biogas MÜP und<br />

Exit Biogas MÜP M+14 WT – feststellt, dass sich Abweichungen gegenüber den eigenen<br />

Erwartungen ergeben haben. Alle betroffenen Marktteilnehmer sind dazu verpflichtet, den<br />

Clearingprozess zügig und effizient abzuwickeln.<br />

Die Bilanzkreisabrechnung wird vom MGV für Erdgasbilanzkreise bis spätestens M+2 Monate<br />

erstellt und an den BKV verschickt werden muss. Aus diesem Grund muss der Clearingprozess<br />

vor M+2 Monate abzüglich 10 WT abgeschlossen sein, damit der MGV mit 10 Werktagen<br />

ausreichend Zeit hat, die Ergebnisse des Clearingprozesses zu verarbeiten und für<br />

alle BKV die Bilanzkreisabrechnung zu erstellen und zu versenden. Nach dem Versand der<br />

Bilanzkreisabrechnung finden keine Clearingprozesse mehr statt.<br />

Biogasbilanzkreise werden erst nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums von einem Jahr<br />

bzw. nach Ablauf des Rumpfbilanzierungszeitraums abgerechnet. Um Abweichungen so<br />

zeitnah wie möglich zu erkennen und zu beheben werden Clearingprozesse für Erdgas- und<br />

Biogasbilanzkreise analog abgewickelt. Unabhängig vom Clearingprozess müssen Fehler in<br />

den der Netznutzungsabrechnung zugrundeliegenden Lastgängen immer korrigiert werden,<br />

dies erfordert die Umsetzung der G 685. Damit einher geht der Versand einer korrigierten<br />

einzelkundenscharfen MSCONS und INVOIC an den TK, so dass dieser die Endkundenenergieabrechnung<br />

ebenfalls korrigieren kann.<br />

Am Clearingprozess können die Marktpartner MGV, TK, BKV und NB beteiligt sein. Zwischen<br />

den Marktpartnern werden verschiedene Abrechnungen durchgeführt:

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