Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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9.5.1 Abwicklung der Zahlungsströme für RLM-Ausspeisepunkte<br />
Für RLM-Ausspeisepunkte erfolgt der Prozess immer monatlich. Der NB übersendet spätestens<br />
3 Monate nach dem Liefermonat an den TK die Mehr-/Mindermengenabrechnung mit<br />
einem Zahlungsziel von 10 Werktagen.<br />
9.5.2 Abwicklung der Zahlungsströme für SLP-Ausspeisepunkte<br />
Prinzipiell soll eine Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Basis finaler Abrechnungs- und<br />
Allokationsdaten erfolgen. Die Abrechnungsdaten liegen spätestens zum Zeitpunkt der Netznutzungsabrechnung<br />
vor. Gemäß GeLi Gas ist dies der 28 KT nach der letzten Ablesung. Im<br />
Gegensatz dazu können sich die Allokationsdaten entweder durch Ersatzwertbildungen beim<br />
MGV oder durch Clearingverfahren bis M+2 Monate - 10 WT noch verändern. Nach Versand<br />
der Rechnung oder Gutschrift beträgt das Zahlungsziel des TK 10 WT. Die gleiche Frist gilt<br />
für die Auszahlung der Gutschrift an den TK.<br />
In den aggregierten Jahresverfahren – Stichtag oder Abgrenzung – wird die Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung bis spätestens 3 Monate nach dem Stichtag erstellt. Wenn z.<br />
B. ein Stichtagsverfahren oder ein Abgrenzungsverfahren zum 31.12. zum Einsatz<br />
kommt, wird die Abrechnung bis spätestens dem 31.3. zugesendet.<br />
Im aggregierten Monatsverfahren wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung bis spätestens<br />
3 Monate nach dem Tag erstellt, an dem der letzte Kunden aus der monatlichen Abrechnungstranche<br />
abgelesen wurde.<br />
Im rollierenden einzelkundenscharfen Verfahren erfolgt die Rechnungsstellung bis spätestens<br />
3 Monate nach dem Monat, in dem der Kunde zuletzt abgelesen wurde. Soll die<br />
Mehr-/Mindermenge einzelkundenscharf mit der Netznutzungsabrechnung erfolgen, ist bis<br />
spätestens zum Zeitpunkt der Übermittlung der Netznutzungsabrechnung gemäß GeLi-<br />
Gas nach 28 Kalendertagen + 10 Werktage die Mehr-/Mindermengenabrechnung zu erstellen.<br />
Im einzelkundenscharfen Stichtagsverfahren erfolgt die Abrechnung bis spätestens 3 Monate<br />
nach dem Stichtag. Soll die Mehr-/Mindermenge einzelkundenscharf mit der Netznutzungsabrechnung<br />
erfolgen, gilt die Frist der GeLi-Gas.<br />
Im einzelkundenscharfen Monatsverfahren erfolgt die Abrechnung bis spätestens 3 Monate<br />
nach dem letzten KT des Ablesemonats. Es werden für jeden Monat einzelne Abrechnungen<br />
erstellt.<br />
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