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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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9.5.1 Abwicklung der Zahlungsströme für RLM-Ausspeisepunkte<br />

Für RLM-Ausspeisepunkte erfolgt der Prozess immer monatlich. Der NB übersendet spätestens<br />

3 Monate nach dem Liefermonat an den TK die Mehr-/Mindermengenabrechnung mit<br />

einem Zahlungsziel von 10 Werktagen.<br />

9.5.2 Abwicklung der Zahlungsströme für SLP-Ausspeisepunkte<br />

Prinzipiell soll eine Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Basis finaler Abrechnungs- und<br />

Allokationsdaten erfolgen. Die Abrechnungsdaten liegen spätestens zum Zeitpunkt der Netznutzungsabrechnung<br />

vor. Gemäß GeLi Gas ist dies der 28 KT nach der letzten Ablesung. Im<br />

Gegensatz dazu können sich die Allokationsdaten entweder durch Ersatzwertbildungen beim<br />

MGV oder durch Clearingverfahren bis M+2 Monate - 10 WT noch verändern. Nach Versand<br />

der Rechnung oder Gutschrift beträgt das Zahlungsziel des TK 10 WT. Die gleiche Frist gilt<br />

für die Auszahlung der Gutschrift an den TK.<br />

In den aggregierten Jahresverfahren – Stichtag oder Abgrenzung – wird die Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung bis spätestens 3 Monate nach dem Stichtag erstellt. Wenn z.<br />

B. ein Stichtagsverfahren oder ein Abgrenzungsverfahren zum 31.12. zum Einsatz<br />

kommt, wird die Abrechnung bis spätestens dem 31.3. zugesendet.<br />

Im aggregierten Monatsverfahren wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung bis spätestens<br />

3 Monate nach dem Tag erstellt, an dem der letzte Kunden aus der monatlichen Abrechnungstranche<br />

abgelesen wurde.<br />

Im rollierenden einzelkundenscharfen Verfahren erfolgt die Rechnungsstellung bis spätestens<br />

3 Monate nach dem Monat, in dem der Kunde zuletzt abgelesen wurde. Soll die<br />

Mehr-/Mindermenge einzelkundenscharf mit der Netznutzungsabrechnung erfolgen, ist bis<br />

spätestens zum Zeitpunkt der Übermittlung der Netznutzungsabrechnung gemäß GeLi-<br />

Gas nach 28 Kalendertagen + 10 Werktage die Mehr-/Mindermengenabrechnung zu erstellen.<br />

Im einzelkundenscharfen Stichtagsverfahren erfolgt die Abrechnung bis spätestens 3 Monate<br />

nach dem Stichtag. Soll die Mehr-/Mindermenge einzelkundenscharf mit der Netznutzungsabrechnung<br />

erfolgen, gilt die Frist der GeLi-Gas.<br />

Im einzelkundenscharfen Monatsverfahren erfolgt die Abrechnung bis spätestens 3 Monate<br />

nach dem letzten KT des Ablesemonats. Es werden für jeden Monat einzelne Abrechnungen<br />

erstellt.<br />

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