Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
tig, dass in der SSQNOT als Zeitraum im obigen Beispiel das GWJ 2010/2011 angegeben<br />
wird und nicht der Zeitraum, in dem die Korrekturen gesammelt wurden.<br />
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass in diesem Verfahren eine unterschiedliche Behandlung<br />
der Korrekturen zwischen NB und TK auf der einen Seite und NB und MGV auf<br />
der anderen Seite nicht zu deckungsgleichen Mehr-/Mindermengenbeträgen führen kann.<br />
Wenn der NB die Korrekturen gegenüber dem MGV sammelt und einmal jährlich aggregiert<br />
abrechnet, kann auf diese Mengen nur ein einheitlicher Preis angewendet werden.<br />
Gegenüber dem TK werden je Ausspeisepunkt individuelle Preise gebildet, die auf der<br />
abgerechneten Zeitscheibe basieren. Die Summe der Beträge wird aus diesem Grund nie<br />
deckungsgleich sein. Dieser Fall kann bei den Verfahren 1 - 3 nicht auftreten, da es sich<br />
immer um deckungsgleiche Preise handelt.<br />
9.8.4 Nachvollziehbarkeit der Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />
durch den Transportkunden<br />
Auf Wunsch des TK übermittelt der NB weitere Informationen, um die Rechnung plausibilisieren<br />
zu können. Dabei muss nach einer Plausibilisierung der zugrunde gelegten Verbrauchsmengen<br />
oder der zugrunde gelegten Allokationsmengen unterschieden werden.<br />
1. Plausibilisierung der Verbrauchsmengen:<br />
Abgrenzungsverfahren und Monatsverfahren: Der TK kann aufgrund der ihm bekannten<br />
Verbrauchsabrechnungsdaten eine Abgrenzung der Verbrauchsmengen vornehmen, sowohl<br />
auf den Zeitraum 01.10. - 30.09, als auch auf einzelne Monate. Damit diese Abgrenzung<br />
zu ähnlichen Ergebnissen wie die Mehr-/Mindermengenabrechnung des NB kommt,<br />
teilt der NB auf seiner Internetseite mit, welches Mengenaufteilungsverfahren nach dem<br />
DVGW-Arbeitsblatt G 685 eingesetzt wird. Aus lizenzrechtlichen Gründen kann der NB<br />
weder die Gradtagszahlen noch die Temperaturen der Wetterstationen im Internet veröffentlichen<br />
bzw. die Daten an den TK weitergeben. Die für die Mengenaufteilung relevanten<br />
Wetterstationen veröffentlicht der NB gemäß GasNZV im Internet, sofern sie von den<br />
für die Allokation verwendeten Wetterstationen abweichen. Da der Transportkunde für die<br />
Prognose seiner Gasbeschaffung die Temperaturdaten ohnehin benötigt, besitzt er entweder<br />
alle relevanten Stationen in den von ihm versorgten Netzen oder zumindest ähnliche<br />
Stationen. Zudem ist der TK nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 verpflichtet, Mengenaufteilungen<br />
innerhalb des Abrechnungszeitraums – z. B. für Preisänderungen –<br />
ebenfalls mit für den Kunden repräsentativen Temperaturdaten vorzunehmen. Dies sollte<br />
für eine Plausibilisierung der Abgrenzung ausreichen.<br />
Beim Stichtagsverfahren liegt dem TK die Verbrauchsmenge einzelkundenscharf durch<br />
die Netznutzungsabrechnung genau für den Zeitraum zwischen den Stichtagen vor, er<br />
benötigt keine Abgrenzung und dementsprechend auch keine weiteren Informationen zur<br />
Ermittlung der Verbrauchsmengen.<br />
Im rollierenden Einzelkundenverfahren besitzt der TK ebenfalls die Verbrauchsmengen<br />
einzelkundenscharf.<br />
2. Plausibilisierung der Allokationsmengen:<br />
145