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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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tig, dass in der SSQNOT als Zeitraum im obigen Beispiel das GWJ 2010/2011 angegeben<br />

wird und nicht der Zeitraum, in dem die Korrekturen gesammelt wurden.<br />

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass in diesem Verfahren eine unterschiedliche Behandlung<br />

der Korrekturen zwischen NB und TK auf der einen Seite und NB und MGV auf<br />

der anderen Seite nicht zu deckungsgleichen Mehr-/Mindermengenbeträgen führen kann.<br />

Wenn der NB die Korrekturen gegenüber dem MGV sammelt und einmal jährlich aggregiert<br />

abrechnet, kann auf diese Mengen nur ein einheitlicher Preis angewendet werden.<br />

Gegenüber dem TK werden je Ausspeisepunkt individuelle Preise gebildet, die auf der<br />

abgerechneten Zeitscheibe basieren. Die Summe der Beträge wird aus diesem Grund nie<br />

deckungsgleich sein. Dieser Fall kann bei den Verfahren 1 - 3 nicht auftreten, da es sich<br />

immer um deckungsgleiche Preise handelt.<br />

9.8.4 Nachvollziehbarkeit der Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />

durch den Transportkunden<br />

Auf Wunsch des TK übermittelt der NB weitere Informationen, um die Rechnung plausibilisieren<br />

zu können. Dabei muss nach einer Plausibilisierung der zugrunde gelegten Verbrauchsmengen<br />

oder der zugrunde gelegten Allokationsmengen unterschieden werden.<br />

1. Plausibilisierung der Verbrauchsmengen:<br />

Abgrenzungsverfahren und Monatsverfahren: Der TK kann aufgrund der ihm bekannten<br />

Verbrauchsabrechnungsdaten eine Abgrenzung der Verbrauchsmengen vornehmen, sowohl<br />

auf den Zeitraum 01.10. - 30.09, als auch auf einzelne Monate. Damit diese Abgrenzung<br />

zu ähnlichen Ergebnissen wie die Mehr-/Mindermengenabrechnung des NB kommt,<br />

teilt der NB auf seiner Internetseite mit, welches Mengenaufteilungsverfahren nach dem<br />

DVGW-Arbeitsblatt G 685 eingesetzt wird. Aus lizenzrechtlichen Gründen kann der NB<br />

weder die Gradtagszahlen noch die Temperaturen der Wetterstationen im Internet veröffentlichen<br />

bzw. die Daten an den TK weitergeben. Die für die Mengenaufteilung relevanten<br />

Wetterstationen veröffentlicht der NB gemäß GasNZV im Internet, sofern sie von den<br />

für die Allokation verwendeten Wetterstationen abweichen. Da der Transportkunde für die<br />

Prognose seiner Gasbeschaffung die Temperaturdaten ohnehin benötigt, besitzt er entweder<br />

alle relevanten Stationen in den von ihm versorgten Netzen oder zumindest ähnliche<br />

Stationen. Zudem ist der TK nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 verpflichtet, Mengenaufteilungen<br />

innerhalb des Abrechnungszeitraums – z. B. für Preisänderungen –<br />

ebenfalls mit für den Kunden repräsentativen Temperaturdaten vorzunehmen. Dies sollte<br />

für eine Plausibilisierung der Abgrenzung ausreichen.<br />

Beim Stichtagsverfahren liegt dem TK die Verbrauchsmenge einzelkundenscharf durch<br />

die Netznutzungsabrechnung genau für den Zeitraum zwischen den Stichtagen vor, er<br />

benötigt keine Abgrenzung und dementsprechend auch keine weiteren Informationen zur<br />

Ermittlung der Verbrauchsmengen.<br />

Im rollierenden Einzelkundenverfahren besitzt der TK ebenfalls die Verbrauchsmengen<br />

einzelkundenscharf.<br />

2. Plausibilisierung der Allokationsmengen:<br />

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