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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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sonsten werden z. B. die SLP-Allokationen für den 1. KT vom MGV nicht angenommen. Es<br />

gelten folgende Festlegungen:<br />

Sofern die Deklarationsliste richtig erstellt wurde, setzt sich der NB mit dem MGV in Verbindung.<br />

Andernfalls erstellt der NB eine korrigierte Deklarationsliste, auf der nur die zu korrigierenden<br />

BK/SBK oder fehlenden BK/SBK aufgeführt werden.<br />

<br />

<br />

<br />

Jede neue Deklaration für einen BK/SBK überschreibt die vorhergehende innerhalb des<br />

Bezugsmonats.<br />

Jede Deklaration führt je BK/SBK alle ZRT. Nur diejenigen ZRT, die auch zur Allokation<br />

herangezogen werden sollen, erhalten ein Datum (Beginn/Ende).<br />

Ein ungültiger deklarierter BK wird vom MGV abgelehnt und an den NB zurückgemeldet.<br />

Der NB sendet eine neue Deklarationsliste mit gültigem BK.<br />

Der BKV erhält bis spätestens 23:00 Uhr die korrigierte Deklarationsmitteilung nur mit den<br />

geänderten BK.<br />

3.4.2 Deklarationsclearing (Auslöser durch den BKV/TK)<br />

Der BKV ist verpflichtet, die Deklarationsmitteilung zu prüfen und Inkonsistenzen mit dem NB<br />

unverzüglich zu klären. Fehler können z. B. sein:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

BK/SBK, die der TK in dem speziellen Netz nicht nutzen darf oder die für den Deklarationszeitraum<br />

gekündigt wurden<br />

Fehlende BK/SBK<br />

Falsche BK-/SBK-Zuordnung zum BKV.<br />

Fehlende oder falsche Zeitreihentypen je BK/SBK.<br />

Fehlende Deklarationen eines NB<br />

Falsches Start- oder Enddatum<br />

Der BKV prüft unverzüglich nach Eingang die Deklarationsmitteilung auf Richtigkeit. Er kann<br />

mit der Klärung auch den TK beauftragen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der vom NB am<br />

16. WT versendeten Bestandslisten und den an den NB übersendeten Datenblättern mit der<br />

Mitteilung der zuordenbaren BK/SBK-Nummer. Die Mitteilung an den NB über die fehlerhafte<br />

Deklaration erfolgt als E-Mail unter detaillierter Angabe der betroffenen BK/SBK und einer<br />

Begründung. Der NB ist verpflichtet, die Mitteilung des BKV/TK unverzüglich zu prüfen und –<br />

sofern notwendig – dem MGV eine korrigierte Deklarationsliste, auf der nur die zu korrigierenden<br />

BK/SBK oder fehlenden BK/SBK aufgeführt werden, zuzusenden. Falls die Deklarationsliste<br />

richtig erstellt wurde, teilt der NB dies dem BKV mit.<br />

Eine nachträgliche Änderung darf auch untermonatlich am oder nach dem 1. WT des Liefermonats<br />

erfolgen, sofern der Liefermonat noch nicht abgeschlossen ist. Eine Änderung der<br />

Deklaration für SLP-Allokationen ist nur für zukünftige Zeiträume möglich, da SLP-<br />

Allokationen nicht nachträglich nachallokiert werden dürfen. Sie verbleiben im Netzkonto des<br />

NB. Wenn SLP-Mengen auf einen falschen BK/SBK deklariert wurden, sendet der NB eine<br />

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