Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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aggregiert betrachtet. Hierzu tauschen die Marktgebietsverantwortlichen die notwendigen<br />
Daten (monatlicher Netzkontosaldo 0, Summe SLP-Allokation des Monats) zur Berechnung<br />
der monatlichen Abweichung aus. Sollte auch bei der aggregierten Betrachtung der Schwellenwert<br />
überschritten werden, so rechnet jeder Marktgebietsverantwortliche die Abweichung<br />
für sein Marktgebiet ab, wenn auch diese den Schwellenwert von 10 % überschreitet.<br />
Beispiel: Die monatliche Abweichung steht am 1. eines Monats, 6:00 Uhr auf einem<br />
Stand von +1.200.000 kWh. Die prozentuale monatliche Abweichung hat einen Wert von<br />
+12%, d.h. die gesamte Menge, die die Abweichung verursacht hat entspricht 1.200.000<br />
kWh – wird abgerechnet. Der Mehr-/Mindermengenpreis des abzurechnenden Monats<br />
beträgt 2,0000 Ct/kWh. Damit ergibt sich ein Netzkontenabrechnungsbetrag in Höhe von<br />
1.200.000 kWh * 2,0000 Ct/kWh = 24.000 €.<br />
10.2.5 Auswirkungen auf die Abrechnung der Mehr-<br />
/Mindermengen<br />
Die Erstellung der Netzkontenauszüge durch den MGV erfolgt bis M+2M+15WT. Die Netzkontenabrechnung<br />
erfolgt bis M+2M+25WT. Die Netzkontenabrechnung wird zunächst in<br />
Papierform erstellt.<br />
Die Abrechnung der monatlichen Abweichungen im Netzkonto stellt eine Abschlagsrechnung<br />
auf die MMMA für SLP-Ausspeisepunkte dar. Im Rahmen der nachfolgenden Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnungen werden die Abschlagsrechnungen angerechnet. Der Zeitpunkt<br />
der Erstattung und die Art der Erstattung hängt vom gewählten Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnungsverfahren des NB ab und wird analog zum Vorgehen gem. Kapitel<br />
9.2.3 angewendet.<br />
Fall 1: Stichtags- und Abgrenzungsverfahren<br />
Im Stichtagsverfahren und im Abgrenzungsverfahren wird die Mehr-/Mindermenge der SLP-<br />
Ausspeisepunkte für ein komplettes Jahr (12 zusammenhängende Monate) abgerechnet.<br />
Eine Mehr-/Mindermengenabrechnung für SLP-Ausspeisepunkte erfolgt beispielsweise für<br />
ein Kalenderjahr. Bei einer vorzeitigen Abrechnung des Netzkontos aufgrund der Überschreitung<br />
des Schwellenwertes, beispielsweise wie in Abbildung 66 für den Monat November<br />
2012, wird dieser Monat bereits vorzeitig als Abschlag auf die Mehr- und Mindermengenabrechnung<br />
abgerechnet. Im Februar 2013 wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung für das<br />
Kalenderjahr 2012 durchgeführt. Der im November 2012 gezahlte Abschlag wird bei dieser<br />
Mehr-/Mindermengenabrechnung vom MGV als Gutschrift berücksichtigt, sofern die Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung tatsächlich durchgeführt wird und die Meldung der Mehr- oder<br />
Mindermengen im Datenformat SSQNOT beim MGV vorliegt. Bei der Berücksichtigung der<br />
Gutschrift wird unterschieden in Mehrmengenabrechnungen und in Mindermengenabrechnungen.<br />
Im Falle einer Mindermengenabrechnung erstellt der MGV nach Eingang der Mindermengenmeldung<br />
SSQNOT die Rechnung. Der zu zahlende Rechnungsbetrag für die Mindermengen<br />
wird um den gezahlten Betrag der Netzkontoabrechnung reduziert. Die Gutschrift<br />
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