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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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aggregiert betrachtet. Hierzu tauschen die Marktgebietsverantwortlichen die notwendigen<br />

Daten (monatlicher Netzkontosaldo 0, Summe SLP-Allokation des Monats) zur Berechnung<br />

der monatlichen Abweichung aus. Sollte auch bei der aggregierten Betrachtung der Schwellenwert<br />

überschritten werden, so rechnet jeder Marktgebietsverantwortliche die Abweichung<br />

für sein Marktgebiet ab, wenn auch diese den Schwellenwert von 10 % überschreitet.<br />

Beispiel: Die monatliche Abweichung steht am 1. eines Monats, 6:00 Uhr auf einem<br />

Stand von +1.200.000 kWh. Die prozentuale monatliche Abweichung hat einen Wert von<br />

+12%, d.h. die gesamte Menge, die die Abweichung verursacht hat entspricht 1.200.000<br />

kWh – wird abgerechnet. Der Mehr-/Mindermengenpreis des abzurechnenden Monats<br />

beträgt 2,0000 Ct/kWh. Damit ergibt sich ein Netzkontenabrechnungsbetrag in Höhe von<br />

1.200.000 kWh * 2,0000 Ct/kWh = 24.000 €.<br />

10.2.5 Auswirkungen auf die Abrechnung der Mehr-<br />

/Mindermengen<br />

Die Erstellung der Netzkontenauszüge durch den MGV erfolgt bis M+2M+15WT. Die Netzkontenabrechnung<br />

erfolgt bis M+2M+25WT. Die Netzkontenabrechnung wird zunächst in<br />

Papierform erstellt.<br />

Die Abrechnung der monatlichen Abweichungen im Netzkonto stellt eine Abschlagsrechnung<br />

auf die MMMA für SLP-Ausspeisepunkte dar. Im Rahmen der nachfolgenden Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnungen werden die Abschlagsrechnungen angerechnet. Der Zeitpunkt<br />

der Erstattung und die Art der Erstattung hängt vom gewählten Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnungsverfahren des NB ab und wird analog zum Vorgehen gem. Kapitel<br />

9.2.3 angewendet.<br />

Fall 1: Stichtags- und Abgrenzungsverfahren<br />

Im Stichtagsverfahren und im Abgrenzungsverfahren wird die Mehr-/Mindermenge der SLP-<br />

Ausspeisepunkte für ein komplettes Jahr (12 zusammenhängende Monate) abgerechnet.<br />

Eine Mehr-/Mindermengenabrechnung für SLP-Ausspeisepunkte erfolgt beispielsweise für<br />

ein Kalenderjahr. Bei einer vorzeitigen Abrechnung des Netzkontos aufgrund der Überschreitung<br />

des Schwellenwertes, beispielsweise wie in Abbildung 66 für den Monat November<br />

2012, wird dieser Monat bereits vorzeitig als Abschlag auf die Mehr- und Mindermengenabrechnung<br />

abgerechnet. Im Februar 2013 wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung für das<br />

Kalenderjahr 2012 durchgeführt. Der im November 2012 gezahlte Abschlag wird bei dieser<br />

Mehr-/Mindermengenabrechnung vom MGV als Gutschrift berücksichtigt, sofern die Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung tatsächlich durchgeführt wird und die Meldung der Mehr- oder<br />

Mindermengen im Datenformat SSQNOT beim MGV vorliegt. Bei der Berücksichtigung der<br />

Gutschrift wird unterschieden in Mehrmengenabrechnungen und in Mindermengenabrechnungen.<br />

Im Falle einer Mindermengenabrechnung erstellt der MGV nach Eingang der Mindermengenmeldung<br />

SSQNOT die Rechnung. Der zu zahlende Rechnungsbetrag für die Mindermengen<br />

wird um den gezahlten Betrag der Netzkontoabrechnung reduziert. Die Gutschrift<br />

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