Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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11.2 Bestimmung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazität<br />
Die Höhe der Grenzaustauschkapazität wird durch den NB ermittelt, wenn ein TK den Mini-<br />
MüT beantragt. Die Grenzaustauschkapazität ist dabei die absolute und für alle Mini-MüT-<br />
Nutzer gemeinsame Begrenzung für die Nominierung in beiden Transportrichtungen und<br />
wird in Abhängigkeit von der internen Bestellung errechnet. Der individuelle Anteil an der<br />
Grenzaustauschkapazität eines Gasnetzes, den der einzelne TK nutzen kann, wird als Austauschkapazität<br />
bezeichnet.<br />
Zur Berechnung dieses individuellen Anteils an der Grenzaustauschkapazität wendet der NB<br />
ein diskriminierungsfreies Verfahren an. Er kann dazu Größen, wie z. B. die Vorhalteleistung,<br />
Kundenwerte oder gemessene Leistungen verwenden. Sofern nur ein Transportkunde eine<br />
Mini-MüT-Nutzung angemeldet hat, darf der NB diesem TK bis auf weiteres die volle Grenzaustauschkapazität<br />
zur Mini-MüT-Nutzung zur Verfügung stellen.<br />
Die Höhe der internen Bestellung – und die damit korrespondierende maximale Grenzaustauschkapazität<br />
– können sich grundsätzlich im Jahresverlauf verändern. Aus diesem Grund<br />
wird die zulässige Austauschkapazität, d. h. der jeweilige Anteil des TK an der Grenzaustauschkapazität,<br />
immer dann angepasst, wenn sich die Höhe der internen Bestellung unterjährlich<br />
wesentlich verändert oder sich unterjährlich wesentliche Veränderungen durch den<br />
Lieferantenwechsel ergeben.<br />
11.2.1 Bestimmung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazitäten<br />
in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell<br />
Liegt in einem Verteilernetz mit Netzpartizipationsmodell bzw. in einem Teilnetz des NB eine<br />
aktive Marktgebietsüberlappung vor und beliefert der Mini-MüT begehrende Transportkunde<br />
Ausspeisepunkte in mindestens zwei Marktgebieten, kann ein Übertrag von Gas zwischen<br />
Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebiete angeboten werden.<br />
Das Minimum der beiden internen Bestellungen 1 und 2 bildet zunächst die Grenzaustauschkapazität.<br />
Der individuelle Anteil an der Grenzaustauschkapazität, d. h. der Anteil je<br />
TK, wird als Austauschkapazität je TK bezeichnet.