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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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3. Zeitreihentyp „Entry VHP Erdgas“: Summe aller Einspeisenominierungen in einen BK<br />

den VHP betreffend für Erdgas.<br />

Dieser ZRT enthält neben dem allokierten Lastgang die Bilanzkreisnummer des aufnehmenden<br />

Bilanzkreises. Versand vom MGV an den BKV am Tag D+1 bis spätestens 13:00 Uhr je<br />

BK. Der MGV kann eine Abwicklung auf SBK-Ebene anbieten, dies wird in den ergänzenden<br />

Geschäftsbedingungen des MGV bestimmt. In technisch bedingten Sonderfällen beim MGV<br />

– die trilateral zwischen dem MGV und den beteiligten BKV abgestimmt werden – kann es zu<br />

einer nachträglichen Korrektur der Allokationsdaten kommen. Diese werden spätestens am<br />

Tag D+3 WT vom MGV an die BKV versandt. Die Nominierungsdaten am VHP bleiben davon<br />

unberührt und werden nicht geändert. Allokierte Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranz<br />

im Anreizsystem. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses ZRT keine Regelund<br />

Ausgleichsenergieumlage.<br />

4. Zeitreihentyp „Entry VHP Biogas“: Summe aller Einspeisenominierungen aus einem<br />

Biogas-BK in einen anderen Biogas-BK für Biogas am VHP.<br />

Die Meldung des ZRT enthält neben dem allokierten Lastgang die Biogas-<br />

Bilanzkreisnummer des aufnehmenden und des abgebenden Biogas-BK. Versand vom MGV<br />

an den BKV am Tag D+1 bis spätestens 13:00 Uhr je Biogas-BK-Paar. Der MGV kann eine<br />

Abwicklung auf SBK-Ebene anbieten, dies wird in den ergänzenden Geschäftsbedingungen<br />

des MGV geregelt und veröffentlicht. In technisch bedingten Sonderfällen beim MGV – die<br />

trilateral zwischen dem MGV und den beteiligten BKV abgestimmt werden – kann es zu einer<br />

nachträglichen Korrektur der Allokationsdaten kommen. Diese werden spätestens am Tag<br />

D+3 WT vom MGV an die BKV versandt. Die Nominierungsdaten am VHP bleiben davon<br />

unberührt und werden nicht geändert. Allokierte Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranz<br />

im Anreizsystem, da das stündliche Anreizsystem bei Biogas keine Anwendung findet. Der<br />

BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses ZRT keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage.<br />

5. Zeitreihentyp „Entry Biogas physisch“ : Allokation der gemessenen aus Biogasproduktionsanlagen<br />

eingespeisten stündlichen Biogasmengen.<br />

Bei der Einspeisung von Biogas ist die vom TK angestellte Gasmenge mit dem für den Tag<br />

D an der Biogaseinspeisung gemessenen Brennwert vor einer evtl. Zuspeisung von Flüssiggas<br />

zur Steuerung des Einspeisebrennwertes vom NB zu allokieren. Versand am Tag D+1 je<br />

BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr vom NB an den MGV und bis spätestens 13:00 Uhr vom<br />

MGV an den BKV je BK/SBK und je NB. Sofern Ersatzwerte nach G 685 gebildet werden,<br />

sendet der NB diese bis spätestens M+12 WT je BK/SBK an den MGV. Dabei kann entweder<br />

der gesamte korrigierte Monatslastgang oder nur ein einzelner zu korrigierender Tag gesendet<br />

werden. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT einen kompletten geänderten Monatslastgang<br />

an den BKV je BK/SBK und je NB. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird<br />

der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess.<br />

Allokierte Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranzen. Der BKV zahlt auf die<br />

allokierten Mengen dieses ZRT keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage.<br />

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