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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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5 Allokationsprozess<br />

Die Allokation von Gasmengen ist erforderlich, um die Zuordnung dieser Mengen zu Bilanzkreisen<br />

bzw. Sub-Bilanzkonten durchzuführen. Generell müssen Regeln bei der Umstellung<br />

der Sommer-/Winterzeit in der Allokation berücksichtigt werden. Für buchbare Ein- und Ausspeisepunkte<br />

bzw. -zonen können unterschiedliche Allokationsverfahren Anwendung finden,<br />

die entweder durch die KoV vorbestimmt sind oder aber für spezielle Punkte/Zonen im Rahmen<br />

des Ein- bzw. Ausspeisevertrages festgelegt werden müssen. Diese individuelle Festlegung<br />

wird insbesondere dann notwendig, wenn das Gas an einem Punkt/einer Zone von<br />

mehreren TK ungetrennt voneinander übernommen oder an mehrere TK ungetrennt voneinander<br />

übergeben wird und dementsprechend ungetrennt voneinander gemessen wird.<br />

Die Aggregation und Allokation von Daten erfolgt je Bilanzkreis bzw. je Sub-Bilanzkonto und<br />

Zeitreihentyp. Nach Ablauf des Liefermonats werden – sofern notwendig – bei bestimmten<br />

ZRT Ersatzwerte durch den NB gebildet. Diese werden als korrigierte Allokationsdaten bis<br />

spätestens M+12 WT an den MGV erneut versendet. Die Bereitstellung der Allokationsdaten<br />

an den BKV erfolgt je BK/SBK, je Zeitreihentyp und je NB. Bei Neugründungen, Zusammenschlüssen<br />

oder Übernahmen von Netzen führen Netzbetreiber einen Monat vor Beginn der<br />

ersten Allokation einen Kommunikationstest mit dem MGV durch. Die Modalitäten des Kommunikationstests<br />

legt der MGV jeweils in seinen ergänzenden Geschäftsbedingungen fest.<br />

5.1 Definition der verschiedenen Allokationsverfahren<br />

Nachfolgend werden die möglichen Allokationsverfahren an Ein- und Ausspeisepunkten des<br />

Marktgebietes beschrieben. Die Festlegung des Allokationsverfahren für MÜP, GÜP und Einoder<br />

Ausspeisepunkten zu Speichern erfolgt im Ein- bzw. Ausspeisevertrag bzw. auf der<br />

PKP oder in bilateral zwischen dem NB und dem TK abgeschlossenen Vereinbarungen. In<br />

Bezug auf die Festlegung des Allokationsverfahrens für Ein- oder Ausspeisepunkte zu Speichern<br />

gegenüber TK ist zuvor eine einvernehmliche Festlegung zwischen SSO und<br />

ANB/ENB erforderlich.<br />

<br />

<br />

Allokation nach Messung<br />

Für alle RLM-Ausspeisepunkte und Biogaseinspeisungen erfolgt die Allokation auf Basis<br />

der gemessenen Stundenmengen und der daraus gemäß G 685 unter Berücksichtigung<br />

des Brennwertes ermittelten Energiemengen. Der NB kann vorgeben, dass die Ausspeisung<br />

aus dem Netz in Speichern oder die Einspeisung in das Netz aus Speichern oder<br />

die Einspeisung aus inländischen Produktionsanlagen (ohne Biogas) auf Basis von gemessenen<br />

Lastgängen allokiert wird.<br />

Allokation pro rata<br />

Im Einzelfall werden bei der pro-rata-Allokation die gemessenen Mengen auf die einzelnen<br />

Bilanzkreise/SBK im Verhältnis der jeweiligen Nominierungen oder in einem vorher<br />

vereinbarten Allokationsschlüssel (bspw. 60 % zu 40 %) aufgeteilt. Als Allokationsschlüssel<br />

kann auch das Verhältnis der Kapazitätsbuchungen herangezogen werden. Dieses<br />

Verfahren kann z. B. bei Ein- und Ausspeisungen an GÜP, MÜP und Speichern angewendet<br />

werden.

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