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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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10 Berechnung und Abrechnung von Netzkonten<br />

Jeder MGV richtet nach Marktgebiet für jeden NB genau ein Netzkonto sowie eine dazugehörende<br />

Netzkontonummer ein und teilt diese Nummer dem NB mit. Dies ist unabhängig<br />

davon, ob es mehrere vorgelagerte Netzbetreiber oder mehrere Ausspeisezonen gibt. In<br />

qualitätsübergreifenden Marktgebieten werden für NB mit 2 Gasarten (H- bzw. L-Gas) jeweils<br />

1 Netzkonto je Gasart eingerichtet. Für alle anderen NB wird immer nur ein Netzkonto je<br />

Marktgebiet eingerichtet. Die Netzkontonummer ist bei sämtlichen Datenmeldungen des NB<br />

an den MGV zu verwenden. Die Führung des Netzkontos obliegt dem jeweiligen MGV.<br />

Wenn ein neuer NB entsteht, meldet der NB bis 20 WT vor der Aufnahme des Betriebes dies<br />

dem MGV. Der MGV teilt innerhalb von 10 WT eine neue Netzkontonummer dem NB mit.<br />

Um die Differenzen im Netzkonto so gering wie möglich zu halten, ordnen die NB ihre Eigenverbrauchsstellen,<br />

wie z. B. die Vorwärmungen von Regelanlagen, Gebäude, etc. einem<br />

Bilanzkreis zu. Die Mengen am NKP sind klar einem Marktgebiet zugeordnet.<br />

In dem Netzkonto werden die marktgebietsscharfen Einspeisungen in das Netz des jeweiligen<br />

NB den auf BK marktgebietsscharf allokierten Ausspeisungen sowie den Ausspeisungen<br />

zu nachgelagerten Netzen, Speichern, etc. aus diesem Netz gegenüber gestellt.<br />

Netzkopplungspunkt<br />

vorgelagerter<br />

Netzbetreiber<br />

ANB<br />

Nachgelagerter<br />

ANB 1<br />

Nachgelagerter<br />

ANB 2<br />

Abbildung 59: Grenzen eines Netzkontos

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