Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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10 Berechnung und Abrechnung von Netzkonten<br />
Jeder MGV richtet nach Marktgebiet für jeden NB genau ein Netzkonto sowie eine dazugehörende<br />
Netzkontonummer ein und teilt diese Nummer dem NB mit. Dies ist unabhängig<br />
davon, ob es mehrere vorgelagerte Netzbetreiber oder mehrere Ausspeisezonen gibt. In<br />
qualitätsübergreifenden Marktgebieten werden für NB mit 2 Gasarten (H- bzw. L-Gas) jeweils<br />
1 Netzkonto je Gasart eingerichtet. Für alle anderen NB wird immer nur ein Netzkonto je<br />
Marktgebiet eingerichtet. Die Netzkontonummer ist bei sämtlichen Datenmeldungen des NB<br />
an den MGV zu verwenden. Die Führung des Netzkontos obliegt dem jeweiligen MGV.<br />
Wenn ein neuer NB entsteht, meldet der NB bis 20 WT vor der Aufnahme des Betriebes dies<br />
dem MGV. Der MGV teilt innerhalb von 10 WT eine neue Netzkontonummer dem NB mit.<br />
Um die Differenzen im Netzkonto so gering wie möglich zu halten, ordnen die NB ihre Eigenverbrauchsstellen,<br />
wie z. B. die Vorwärmungen von Regelanlagen, Gebäude, etc. einem<br />
Bilanzkreis zu. Die Mengen am NKP sind klar einem Marktgebiet zugeordnet.<br />
In dem Netzkonto werden die marktgebietsscharfen Einspeisungen in das Netz des jeweiligen<br />
NB den auf BK marktgebietsscharf allokierten Ausspeisungen sowie den Ausspeisungen<br />
zu nachgelagerten Netzen, Speichern, etc. aus diesem Netz gegenüber gestellt.<br />
Netzkopplungspunkt<br />
vorgelagerter<br />
Netzbetreiber<br />
ANB<br />
Nachgelagerter<br />
ANB 1<br />
Nachgelagerter<br />
ANB 2<br />
Abbildung 59: Grenzen eines Netzkontos