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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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müssen die Bilanzierungsperiode, die Bilanzkreiscodes sowie die Übertragungsmenge genannt<br />

sein. Eine Nachricht darf nur jeweils eine Flexibilitätsübertragung an einen anderen<br />

Bilanzkreis enthalten.<br />

Nachrichten innerhalb eines Tages mit Bezug auf dasselbe RBK-Paar überschreiben sich.<br />

Nachrichten mit Bezug auf dasselbe RBK-Paar mit verschiedenen Eingangstagen bleiben<br />

separat erhalten und ergänzen sich.<br />

Bei einer Flexibilitätsübertragung zwischen den beiden Marktgebieten tauschen sich die beiden<br />

Marktgebietsverantwortlichen über die beantragten Flexibilitätsübertragungsmengen<br />

durch Nachrichten aus. Dazu sendet ein MGV ab 17:00 Uhr dem anderen MGV eine Nachricht<br />

mit den jeweils empfangenen Flexibilitätsübertragungen zwischen den Marktgebieten.<br />

Der andere MGV prüft die Nachricht auf vorliegende entsprechende Gegennachrichten und<br />

erstellt entsprechend eine Antwortnachricht, welche er an den ersten MGV sendet. Inhalte<br />

dieser beiden Nachrichtentypen sind neben den Biogas-Bilanzkreiscodes und den Übertragungsmengen<br />

auch die Bilanzierungsperioden, zur Prüfung der 3. Bedingung. Ebenso wird<br />

die Eingangsuhrzeit der Nachricht übermittelt, um die Bildung der Reihenfolge erstellen zu<br />

können.<br />

Diese erste Abstimmung zwischen den MGV vervollständigt die Menge an zu verarbeitenden<br />

Mitteilungspaaren (Nachricht und korrespondierende Gegennachricht), welche sich aus<br />

Übertragungsvorgängen über den VHP sowie über den MÜP zusammensetzt. Diese Abstimmung<br />

hat bis 18:00 Uhr zu erfolgen.<br />

Sollte zu einer eingegangenen Nachricht keine korrespondierende Gegennachricht vorhanden<br />

sein, sendet der MGV dem BKV eine Mitteilung über die Verwerfung der eingegangenen<br />

Nachricht.<br />

Die Bedingungen 4-6 können erst nach Vorliegen der jeweils korrespondierenden Gegennachricht<br />

geprüft werden. Bei ungleichen Übertragungsmengen findet durch den MGV eine<br />

Kürzung der abgestimmten Übertragungsmenge gemäß „Lesser rule“ statt.<br />

Die MGV verarbeiten die Mitteilungspaare der Flexibilitätsübertragung sukzessive nach der<br />

Reihenfolge des Eingangs. Dabei definiert der Eingangszeitpunkt der dazugehörigen Gegennachricht<br />

beim MGV die Reihenfolge. Bei der Überschreibung von Nachrichten innerhalb<br />

eines Tages gilt der Eingangszeitpunkt der überschreibenden Nachricht. Führt die Mitteilung<br />

einer Flexibilitätsabgabe insgesamt zu einer Übertragungsmenge, die höher ist als der Tagesstartwert<br />

des abgebenden RBK, wird diese abgelehnt.<br />

Über Ablehnungen, die auch das jeweils andere Marktgebiet betreffen, verständigen sich die<br />

MGV durch eine zweite Abstimmung untereinander. Der MGV, aus dessen Marktgebiet die<br />

Flexibilität abgegeben wird, informiert hierbei den anderen MGV über die jeweilige Ablehnung.<br />

Diese Abstimmung hat bis 19:00 Uhr zu erfolgen. Folgende Mitteilungen werden entsprechend<br />

geprüft. Eine Ablehnung einer Mitteilung führt nicht zum vollständigen Stopp des<br />

Übertragungsprozesses für den Tag.<br />

Im Falle einer positiven Übertragung der Flexibilität versendet der MGV eine Antwortnachricht<br />

an den jeweiligen BKV mit dem übertragenen Flexibilitätswert bis 20 Uhr des jeweiligen<br />

Tages, im Falle der Ablehnung erfolgt bis zum gleichen Zeitpunkt eine Mitteilung an den jeweiligen<br />

BKV mit einem Übertragungswert von Null. Die Übertragungen werden in der Rei-<br />

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