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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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wird explizit auf der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer der Netzkontoabrechnung<br />

ausgewiesen. Im Beispiel aus Kapitel 10.2.4 betrug die Netzkontoabrechnung 4.000 €.<br />

Wenn für das Kalenderjahr 2012 zum Beispiel eine gesamte Mindermengenabrechnung in<br />

Höhe von 40.000 € anfällt, so weist der MGV auf der Rechnung den fälligen Betrag von<br />

40.000 € aus und getrennt davon die Gutschrift aufgrund der Netzkontenabrechnung in Höhe<br />

von 24.000 €. Nur der Saldo von 16.000 € ist von dem NB noch zu leisten.<br />

Im Falle einer Mehrmengenabrechnung stellt der NB die Rechnung an den MGV. Nach Eingang<br />

der Mehrmengenmeldung SSQNOT wird vom MGV eine Mindermengenrechnung erstellt<br />

mit einem Mindermengenrechnungsbetrag von 0 € zzgl. der Gutschrift aus der Netzkontenabrechnung<br />

unter Angabe der Rechnungsnummer der Netzkontoabrechnung. Im Beispiel<br />

würde der NB eine Mehrmengenrechnung in Höhe von 40.000 € an den MGV erstellen. Der<br />

MGV schickt eine Mindermengenrechnung mit einem Rechnungsbetrag für Mindermengen<br />

von 0 € und einer Gutschrift von 24.000 €.<br />

Sofern im Zeitraum der Mehr-/Mindermengenabrechnung mehrere Netzkontoabrechnungen<br />

erfolgt sind, werden diese getrennt voneinander aufgeführt.<br />

Fall 2: Monatsverfahren<br />

In diesem Verfahren werden Netzkontoabrechnungen immer auf den Monat der Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung bezogen. Im o. g. Beispiel aus Abbildung 66:Abbildung 66 wird<br />

eine Netzkontoabrechnung für den Monat November 2012 erforderlich. Dieser wird nach<br />

Feststellung als Abschlag an den MGV gezahlt. Nachdem der NB die Mehr- und Mindermengen<br />

für diesen Monat festgestellt hat, zum Beispiel im Monat Januar 2014, wird der bereits<br />

gezahlte Abschlag für den Monat November 2012 bei dieser Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung vom MGV als Gutschrift für den gleichen Monat berücksichtigt,<br />

sofern die Mehr-/Mindermengenabrechnung tatsächlich durchgeführt wird und die Meldung<br />

der Mehr- oder Mindermengen im Datenformat SSQNOT beim MGV vorliegt. Bei der Berücksichtigung<br />

der Gutschrift wird unterschieden in Mehrmengenabrechnungen und in Mindermengenabrechnungen.<br />

Im Falle einer Mindermenge erstellt der MGV nach Eingang der Mindermengenmeldung<br />

SSQNOT eine Mindermengenrechnung. Der Rechnungsbetrag für die Mindermengen wird<br />

um den gezahlten Betrag der Netzkontoabrechnung reduziert. Die Gutschrift wird explizit auf<br />

der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer der Netzkontoabrechnung ausgewiesen.<br />

Im Beispiel aus Kapitel 10.2.4 betrug die Netzkontoabrechnung 24.000 €. Wenn für den<br />

Monat November 2012 zum Beispiel eine gesamte Mindermengenabrechnung in Höhe von<br />

40.000 € angefallen wäre, so weist der MGV auf der Rechnung den fälligen Betrag von<br />

40.000 € aus und getrennt davon die Gutschrift aufgrund der Netzkontenabrechnung in Höhe<br />

von 24.000 €. Nur der Saldo von 16.000 € ist von dem NB noch zu leisten.<br />

Im Falle einer Mehrmengenabrechnung stellt der NB die Rechnung an den MGV. Nach Eingang<br />

der Mehrmengenmeldung SSQNOT wird vom MGV eine Mindermengenrechnung erstellt<br />

mit einem Mindermengenrechnungsbetrag von 0 € zzgl. der Gutschrift aus der Netzkontenabrechnung<br />

unter Angabe der Rechnungsnummer der Netzkontoabrechnung. Im Beispiel<br />

würde der NB eine Mehrmengenrechnung in Höhe von 40.000 € an den MGV erstellen. Der<br />

MGV schickt eine Mindermengenrechnung mit einem Rechnungsbetrag für Mindermengen<br />

von 0 € und einer Gutschrift von 24.000 € für den Monat November 2012.<br />

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