Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Transportkunde erhält dann monatlich bis M+30 WT – bis zu diesem Termin müssen alle<br />
Allokationsmengen mit dem MGV für die Erstellung des Netzkontos abgestimmt sein – eine<br />
einzelkundenscharfe Liste mit den monatlichen Allokationsmengen je Ausspeisepunkt.<br />
Der NB teilt dem MGV schriftlich jeweils 12 Monate im Voraus den Zeitpunkt der nächsten<br />
Stichtagsablesung mit. Ein Wechsel vom Stichtagsverfahren in ein anderes Verfahren ist nur<br />
zum Stichtag möglich.<br />
9.2.4 Wechsel zum einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren<br />
Bei einem Wechsel vom Abgrenzungsverfahren, Stichtagsverfahren oder Monatsverfahren<br />
zum einzelkundenscharfen rollierenden Verfahren, z. B. am 01.10.2012, werden für das<br />
komplette GWJ 2011/2012 für alle Kunden immer nur Teilmengen abgerechnet. Beispiel für<br />
den Wechsel vom Abgrenzungsverfahren in das rollierende Verfahren:<br />
Bei dem Kunden 1 wird in der ersten Mehr-/Mindermengenabrechnung eine Mehr-<br />
/Mindermenge auf Basis einer Abgrenzung zwischen dem 01.10.2011 und 30.09.2012<br />
ermittelt. Durch den Wechsel in das einzelkundenscharfe rollierende Verfahren ab dem<br />
01.10.2012 ist zukünftig der Tag der Ablesung für den Mehr-/Mindermengenzeitraum relevant.<br />
Damit stellt die erste Abrechnung im rollierenden Verfahren nur den Teilzeitraum<br />
vom 01.10.2012 bis 01.07.2013 dar. Erst danach werden wieder komplette Jahre abgerechnet.<br />
Der kürzeste Zeitraum, der auf diese Art abgerechnet wird, ist der Kunde, dessen<br />
reguläre Abrechnung am 01.10.2012 stattfindet, sein Mehr-/Mindermengenzeitraum umfasst<br />
genau einen Tag.<br />
Korrekturen der Mehr-/Mindermengenabrechnung, die nach einem Verfahrenswechsel<br />
auftreten, werden getrennt behandelt. Im beschriebenen Beispiel wird z. B. die Kontrolle<br />
der Abgrenzung des GWJ 2011/2012 im November 2012 durchgeführt und abgerechnet,<br />
immer bezogen auf die Rechnungen, die das Jahr 2010/2011 betreffen. Korrekturen einer<br />
einzelkundenscharfen Mehr-/Mindermengenabrechnung nach dem Verfahrenswechsel erfolgen<br />
wie unter Kap. 9.2.4 beschrieben.<br />
9.2.5 Rundungsdifferenzen und Berücksichtigung der Ersatzallokation<br />
durch den MGV<br />
Der NB kann entweder Tageswerte, strukturierte Stundenwerte oder ein Tagesband als Allokationsdaten<br />
an den MGV übersenden. Im Falle eines Tageswertes dividiert der MGV diesen<br />
durch 24 h (ggf. 23 oder 25 h bei Winter-/Sommerzeitumstellung) und erzeugt daraus ein<br />
Tagesband. Falls der NB Stundenwerte liefert, addiert der MGV diese 24 Stundenwerte und<br />
dividiert sie durch 24 h (ggf. 23 oder 25 h bei Winter-/Sommerzeitumstellung) für die Bildung<br />
des Tagesbandes. Bei diesem Rechenverfahren fallen Rundungsdifferenzen an, die akzeptiert<br />
werden. Der NB ist nicht verpflichtet, exakt die gleichen Werte wie der MGV als Allokationsdaten<br />
in seinen Systemen zu pflegen. Nur im Falle einer Ersatzallokation übernimmt der<br />
NB die am D-1 KT für den Tag der Ersatzallokation zugesandten Werte des MGV. Dies ist<br />
allerdings wichtig, da ansonsten die Mehr-/Mindermengenberechnung auf anderen Zahlen<br />
basiert als die offizielle Allokation und die Bilanzkreisabrechnung des MGV.<br />
128