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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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Der NB bildet den Saldo aus allen an die TK versendeten Mindermengenrechnungen und<br />

Mehrmengengutschriften des abgerechneten Monats, getrennt nach SLP und RLM.<br />

<br />

<br />

Wenn die Summe der Mehrmengengutschriften an die TK größer ist als die Summe der<br />

Mindermengenrechnungen, dann schickt der NB eine Mehrmengenrechnung an den<br />

MGV.<br />

Wenn die Summe der Mindermengenrechnungen an die TK größer ist als die Summe der<br />

Mehrmengengutschriften, dann schickt der MGV eine Mindermengenrechnung an den<br />

NB. Die für die Erstellung der Rechnung notwendige Mindermenge wird dem MGV mit<br />

der Übersendung der Mengenmeldung mitgeteilt.<br />

9.6.2 Rechnungen für Mehrmengen vom NB an den MGV<br />

Der NB aggregiert – getrennt nach SLP und RLM – alle in einem Monat an die TK übersandten<br />

Rechnungen und Gutschriften und schickt eine Mehrmengenrechnung an den MGV. Pro<br />

Abrechnungszeitraum ist dabei vom Netzbetreiber eine Rechnung zu stellen.<br />

<br />

<br />

RLM-Mehrmengenrechnungen erstellt der NB bis M+3 Monate + 10 WT nach dem Liefermonat.<br />

Das Zahlungsziel beträgt 10 Werktage. Die RLM-Mehrmengenabrechnung erfolgt<br />

monatlich.<br />

SLP-Mehrmengenrechnungen erstellt der NB bis M+3 Monate + 10 WT nach dem Stichtag<br />

der Abrechnung bzw. im rollierenden Verfahren M+3 Monate + 10 WT nach dem<br />

Monat, in dem die Kunden abgelesen wurden. Das Zahlungsziel an den MGV beträgt 10<br />

Werktage. Im rollierenden einzelkundenscharfen Abrechnungsverfahren werden alle Abrechnungen<br />

eines Monats aggregiert mit dem MGV abgerechnet. Im einzelkundenscharfen<br />

Monatsverfahren wird der jeweilige Monat erst gegenüber dem MGV aggregiert abgerechnet,<br />

wenn alle Einzelabrechnungen vorliegen.<br />

Die Rechnung wird in Papierform erstellt. Eine elektronische Abwicklung kann zwischen den<br />

Parteien abgestimmt werden.<br />

9.6.3 Rechnungen für Mindermengen vom MGV an den NB<br />

Der MGV erstellt auf Basis der Mengenmeldung aus Kap. 9.3 eine Mindermengenrechnung<br />

– getrennt nach SLP und RLM – und übersendet sie bis spätestens M+3 Monate + 10 WT an<br />

den NB. Das Zahlungsziel für die SLP-Mindermengenrechnung beträgt 10 Werktage. Das<br />

Zahlungsziel für die RLM-Mindermengenrechnung beträgt 10 Werktage.<br />

Im Beispiel der<br />

Abbildung 57 beträgt die Mindermenge 10.800 kWh. Diese Mindermenge wird vom MGV mit<br />

dem für den abgerechneten Zeitraum relevanten Preis bewertet. Bei RLM-Mindermengen ist<br />

es immer der jeweilige Monatspreis und bei SLP-Mindermengen der Preis, der aufgrund des<br />

vom NB angewendeten Abrechnungsverfahren zur Anwendung kommt.<br />

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