Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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Der NB bildet den Saldo aus allen an die TK versendeten Mindermengenrechnungen und<br />
Mehrmengengutschriften des abgerechneten Monats, getrennt nach SLP und RLM.<br />
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Wenn die Summe der Mehrmengengutschriften an die TK größer ist als die Summe der<br />
Mindermengenrechnungen, dann schickt der NB eine Mehrmengenrechnung an den<br />
MGV.<br />
Wenn die Summe der Mindermengenrechnungen an die TK größer ist als die Summe der<br />
Mehrmengengutschriften, dann schickt der MGV eine Mindermengenrechnung an den<br />
NB. Die für die Erstellung der Rechnung notwendige Mindermenge wird dem MGV mit<br />
der Übersendung der Mengenmeldung mitgeteilt.<br />
9.6.2 Rechnungen für Mehrmengen vom NB an den MGV<br />
Der NB aggregiert – getrennt nach SLP und RLM – alle in einem Monat an die TK übersandten<br />
Rechnungen und Gutschriften und schickt eine Mehrmengenrechnung an den MGV. Pro<br />
Abrechnungszeitraum ist dabei vom Netzbetreiber eine Rechnung zu stellen.<br />
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RLM-Mehrmengenrechnungen erstellt der NB bis M+3 Monate + 10 WT nach dem Liefermonat.<br />
Das Zahlungsziel beträgt 10 Werktage. Die RLM-Mehrmengenabrechnung erfolgt<br />
monatlich.<br />
SLP-Mehrmengenrechnungen erstellt der NB bis M+3 Monate + 10 WT nach dem Stichtag<br />
der Abrechnung bzw. im rollierenden Verfahren M+3 Monate + 10 WT nach dem<br />
Monat, in dem die Kunden abgelesen wurden. Das Zahlungsziel an den MGV beträgt 10<br />
Werktage. Im rollierenden einzelkundenscharfen Abrechnungsverfahren werden alle Abrechnungen<br />
eines Monats aggregiert mit dem MGV abgerechnet. Im einzelkundenscharfen<br />
Monatsverfahren wird der jeweilige Monat erst gegenüber dem MGV aggregiert abgerechnet,<br />
wenn alle Einzelabrechnungen vorliegen.<br />
Die Rechnung wird in Papierform erstellt. Eine elektronische Abwicklung kann zwischen den<br />
Parteien abgestimmt werden.<br />
9.6.3 Rechnungen für Mindermengen vom MGV an den NB<br />
Der MGV erstellt auf Basis der Mengenmeldung aus Kap. 9.3 eine Mindermengenrechnung<br />
– getrennt nach SLP und RLM – und übersendet sie bis spätestens M+3 Monate + 10 WT an<br />
den NB. Das Zahlungsziel für die SLP-Mindermengenrechnung beträgt 10 Werktage. Das<br />
Zahlungsziel für die RLM-Mindermengenrechnung beträgt 10 Werktage.<br />
Im Beispiel der<br />
Abbildung 57 beträgt die Mindermenge 10.800 kWh. Diese Mindermenge wird vom MGV mit<br />
dem für den abgerechneten Zeitraum relevanten Preis bewertet. Bei RLM-Mindermengen ist<br />
es immer der jeweilige Monatspreis und bei SLP-Mindermengen der Preis, der aufgrund des<br />
vom NB angewendeten Abrechnungsverfahren zur Anwendung kommt.<br />
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