Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
6.4 Besonderheiten bei der Biogasbilanzierung<br />
Hinweis: Die nachfolgenden im Kapitel 6.4 beschriebenen Regelungen finden auf die Abrechnung<br />
von Biogasbilanzkreisen Anwendung ab dem 01.01.2013. Somit wird erstmalig die<br />
Bilanzierungsperiode, die zum 31.12.2012 endet, nach diesen Regelungen angewandt. Die<br />
Bilanzierungsperioden, die vor dem 31.12.2012 enden, werden nach den Regelungen der<br />
KoV IV abgerechnet.<br />
6.4.1 Bilanzierungszeitraum für Biogasbilanzkreise<br />
Der Bilanzierungszeitraum eines Biogas-BK ist mit max. zwölf Monaten definiert. Spätestens<br />
nach zwölf Monaten wird der Bilanzkreis vom MGV abgerechnet. Der Biogas-BK kann jedoch<br />
auch über mehrere Bilanzierungszeiträume und dementsprechend über einen längeren<br />
Zeitraum genutzt werden.<br />
Es ist möglich, im Biogas-Bilanzkreisvertrag eine Rumpfbilanzierung für die erste Bilanzierungsperiode<br />
festzulegen. Der BKV teilt dem MGV im Fristenmonat vor der ersten Biogaseinspeisung<br />
oder -ausspeisung das Ende des Bilanzierungszeitraums schriftlich mit bzw.<br />
vereinbart dies bereits beim Abschluss des Biogas-Bilanzkreisvertrages.<br />
Aus Gründen der zeitlichen Synchronität mit den Vorgaben des EEG bietet sich das Kalenderjahr<br />
als Bilanzierungszeitraum an.<br />
6.4.2 Übertragung von Flexibilitäten für Biogasbilanzkreise<br />
Nach § 35 Abs. 3 GasNZV gewährte Flexibilitäten im Sinne von besonderen Biogas-<br />
Bilanzkreistoleranzen können zwischen Biogas-Bilanzkreisen am VHP und MÜP übertragen<br />
werden. Wesentliche Voraussetzungen für die Übertragung von Flexibilitäten sind:<br />
1. Beide Bilanzkreise sind Biogas-Bilanzkreise.<br />
2. Der Bilanzierungszeitraum beider Biogas-Bilanzkreise endet am gleichen Tag.<br />
3. Die max. zulässige übertragbare Flexibilität wird nicht überschritten.<br />
4. Nur Bio-Rechnungs-BK(RBK) können Flexibilitäten übertragen oder empfangen. Eine<br />
Übertragung zwischen Biogas-SBK oder Biogas-UBK ist nicht möglich.