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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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punkt D-1 die durch ihn erzeugten Allokationsdaten. Diese Daten werden tagesscharf je Bilanzkreis<br />

bzw. Subbilanzkonto übermittelt als Tagesband. Der NB teilt die Allokationsdaten<br />

sachgerecht und nachvollziehbar auf die einzelnen TK auf und verwendet diese für die Ermittlung<br />

der Mehr-/Mindermengen.<br />

Der NB teilt dem MGV schriftlich das von ihm angewendete Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnungsverfahren mit. Dem TK wird das Verfahren in Anlage 4 des Lieferantenrahmenvertrages<br />

mitgeteilt.<br />

Bei einer Fusion von NB mit unterschiedlichen Mehr-/Mindermengenverfahren oder bei der<br />

Gründung eines neuen NB meldet der NB unverzüglich dem MGV das Mehr-<br />

/Mindermengenverfahren. Um eine Ungleichbehandlung der TK zu vermeiden, ist in einem<br />

Netz je Marktgebiet immer jeweils nur ein Verfahren für die Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />

der SLP-Ausspeisepunkte zulässig.<br />

Die abzurechnende Mehr- oder Mindermenge wird dem TK gemeinsam mit der Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung übermittelt, es erfolgt keine getrennte Mengenmitteilung. NB mit<br />

einem Netzgebiet mit Marktgebietsüberlappung erstellen eine Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung je Marktgebiet.<br />

9.2.1 Mehr-/Mindermengenermittlung für Erdgas-RLM-<br />

Ausspeisepunkte<br />

Die Lastgänge von RLM-Ausspeisepunkten die einem Erdgasbilanzkreis zugeordnet sind,<br />

werden mit einem vom NB monatlich neu festgelegten Bilanzierungsbrennwert vom NB allokiert.<br />

Dieser Bilanzierungsbrennwert wird – auch nachdem der gemäß G 685 errechnete<br />

Abrechnungsbrennwert des Liefermonats vorliegt – für die Ermittlung der Allokation nicht<br />

korrigiert. Die Allokation ist diesbezüglich endgültig. Es dürfen zwischen dem Zeitpunkt D+1<br />

bis M+12 an den Lastgängen nur noch Ersatzwertkorrekturen vorgenommen werden. Aufgrund<br />

der Brennwertdifferenz zwischen dem Bilanzierungsbrennwert und dem Abrechnungsbrennwert<br />

entstehen jeden Monat Abweichungen, die zwischen dem TK und dem NB als<br />

Mehr-/Mindermengen abzurechnen sind.<br />

Für RLM-Ausspeisepunkte, die einem Biogasbilanzkreis zugeordnet sind, muss keine Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung durchgeführt werden, da die an M+12 WT an den MGV versendeten<br />

Lastgänge bereits mit dem Abrechnungsbrennwert neu berechnet werden und evtl.<br />

notwendige K-Zahl-Korrekturen berücksichtigt werden. Damit verbleiben keine abzurechnenden<br />

Mehr-/Mindermengen.<br />

Zur Ermittlung dieser Differenzmenge wird die täglich für den Ausspeisepunkt allokierte<br />

Menge des Liefermonats der tatsächlichen – mit dem gemäß G 685 ermittelten Abrechnungsbrennwert<br />

– für den Liefermonat errechneten Netznutzungsmenge gegenübergestellt.<br />

Die Ermittlung der Mehr-/Mindermenge erfolgt monatlich sobald der Abrechnungsbrennwert<br />

vorliegt, ggf. Ersatzwerte gebildet sind, ein evtl. RLM-Clearingverfahren abgeschlossen und<br />

die Abstimmung mit dem Netzkonto erfolgt ist.<br />

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