Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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punkt D-1 die durch ihn erzeugten Allokationsdaten. Diese Daten werden tagesscharf je Bilanzkreis<br />
bzw. Subbilanzkonto übermittelt als Tagesband. Der NB teilt die Allokationsdaten<br />
sachgerecht und nachvollziehbar auf die einzelnen TK auf und verwendet diese für die Ermittlung<br />
der Mehr-/Mindermengen.<br />
Der NB teilt dem MGV schriftlich das von ihm angewendete Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnungsverfahren mit. Dem TK wird das Verfahren in Anlage 4 des Lieferantenrahmenvertrages<br />
mitgeteilt.<br />
Bei einer Fusion von NB mit unterschiedlichen Mehr-/Mindermengenverfahren oder bei der<br />
Gründung eines neuen NB meldet der NB unverzüglich dem MGV das Mehr-<br />
/Mindermengenverfahren. Um eine Ungleichbehandlung der TK zu vermeiden, ist in einem<br />
Netz je Marktgebiet immer jeweils nur ein Verfahren für die Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />
der SLP-Ausspeisepunkte zulässig.<br />
Die abzurechnende Mehr- oder Mindermenge wird dem TK gemeinsam mit der Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung übermittelt, es erfolgt keine getrennte Mengenmitteilung. NB mit<br />
einem Netzgebiet mit Marktgebietsüberlappung erstellen eine Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung je Marktgebiet.<br />
9.2.1 Mehr-/Mindermengenermittlung für Erdgas-RLM-<br />
Ausspeisepunkte<br />
Die Lastgänge von RLM-Ausspeisepunkten die einem Erdgasbilanzkreis zugeordnet sind,<br />
werden mit einem vom NB monatlich neu festgelegten Bilanzierungsbrennwert vom NB allokiert.<br />
Dieser Bilanzierungsbrennwert wird – auch nachdem der gemäß G 685 errechnete<br />
Abrechnungsbrennwert des Liefermonats vorliegt – für die Ermittlung der Allokation nicht<br />
korrigiert. Die Allokation ist diesbezüglich endgültig. Es dürfen zwischen dem Zeitpunkt D+1<br />
bis M+12 an den Lastgängen nur noch Ersatzwertkorrekturen vorgenommen werden. Aufgrund<br />
der Brennwertdifferenz zwischen dem Bilanzierungsbrennwert und dem Abrechnungsbrennwert<br />
entstehen jeden Monat Abweichungen, die zwischen dem TK und dem NB als<br />
Mehr-/Mindermengen abzurechnen sind.<br />
Für RLM-Ausspeisepunkte, die einem Biogasbilanzkreis zugeordnet sind, muss keine Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung durchgeführt werden, da die an M+12 WT an den MGV versendeten<br />
Lastgänge bereits mit dem Abrechnungsbrennwert neu berechnet werden und evtl.<br />
notwendige K-Zahl-Korrekturen berücksichtigt werden. Damit verbleiben keine abzurechnenden<br />
Mehr-/Mindermengen.<br />
Zur Ermittlung dieser Differenzmenge wird die täglich für den Ausspeisepunkt allokierte<br />
Menge des Liefermonats der tatsächlichen – mit dem gemäß G 685 ermittelten Abrechnungsbrennwert<br />
– für den Liefermonat errechneten Netznutzungsmenge gegenübergestellt.<br />
Die Ermittlung der Mehr-/Mindermenge erfolgt monatlich sobald der Abrechnungsbrennwert<br />
vorliegt, ggf. Ersatzwerte gebildet sind, ein evtl. RLM-Clearingverfahren abgeschlossen und<br />
die Abstimmung mit dem Netzkonto erfolgt ist.<br />
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