Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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Fall 4:<br />
RLM-Ausspeisepunkte wurden nicht allokiert. In diesem Fall sind in dem Clearingprozess der<br />
NB, ein MGV sowie TK und BKV involviert.<br />
TK Blaugas<br />
SBK1<br />
SBK2<br />
TK Rotgas<br />
Netzgebiet<br />
TK Grüngas<br />
BK2<br />
BKV Schöngas<br />
BKV Grüngas<br />
Abbildung 33: Nicht allokierte RLM-Ausspeisepunkte<br />
Beispiel: Der NB hat einen Kunden des TK Rotgas nicht allokiert. Gründe hierfür könnte<br />
z.B. eine ausgefallene Messstation oder eine vergessene Meldung sein.<br />
Fall 5: Die Messung eines RLM-Ausspeisepunktes war fehlerhaft.<br />
Sofern der Fehler nach Abschluss der Bilanzkreisabrechnung erst entdeckt wird, findet eine<br />
bilaterale bzw. trilaterale Härtefallregelung gemeinsam mit dem MGV und evtl. mit einem<br />
betroffenen TK statt.<br />
Fall 6: Fehlerhafte oder fehlende Deklaration.<br />
Im Kap. 3.4 wird beschrieben, wie eine untermonatliche Nachdeklaration bei fehlenden Deklarationen<br />
oder Korrektur bei fehlerhaften Deklarationen erfolgt. Im Fall von RLM-<br />
Ausspeisepunkten kann die Deklaration auch für zurückliegende Tage des Liefermonats erfolgen.<br />
Für die Nachallokation der Mengen oder die Korrektur einer Fehlallokation, z. B. auf<br />
einen falschen Zeitreihentyp, wird ebenfalls das Clearingverfahren genutzt.<br />
Fall 7: Die Verarbeitung der vom NB richtig gesendeten Allokation beim MGV ist fehlerhaft.<br />
In diesem Fall sind in dem Clearingprozess der NB, der verarbeitende MGV, sowie evtl. ein<br />
oder mehrere TK und/oder BKV involviert.<br />
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