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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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7.2 Allokationsclearing SLP (Ausreißerverfahren)<br />

Um einen SLP-Clearingprozess anzustoßen, muss die Allokation des Tages D (A D ) je Zeitreihentyp<br />

und BK bzw. SBK die Allokation am Tag D-1 (A D-1 ):<br />

- 100 % oder mehr ( A D ≥ 2 * A D-1 ) überschreiten<br />

- 50 % oder mehr ( A D ≤ 0,5 * A D-1 ) unterschreiten<br />

- und mind. 50.000 kWh ( |A D -A D-1 | ≥ 50.000 kWh )<br />

Die Einhaltung der Grenzen wird vom NB überprüft.<br />

Erfolgt erstmals eine SLP-Deklaration für einen BK bzw. SBK und keine Allokation durch den<br />

NB, kann der MGV keine Ersatzwerte auf Vortagsbasis bilden und es erfolgt eine Nullallokation.<br />

Für diese Daten kann ohne Prüfung auf Grenzwerte immer ein Clearing erfolgen.<br />

Im Gegensatz zum Clearing nach Kap. 7.1 werden beim SLP-Clearing keine gemessenen<br />

Daten mit allokierten Daten verglichen. Es handelt sich hierbei um ein definiertes Ersatzwertverfahren,<br />

um Ausreißer bei der Allokation zu identifizieren und möglichst schnell zu beheben,<br />

bevor sie bilanzkreis- und regelenergiewirksam werden. Durch den vordefinierten Prozess<br />

wird dem BKV ein Ersatzwert vorgegeben, den er ohne Risiko bei stark abweichenden<br />

und damit offensichtlich falschen Allokationen nominieren kann. Mit dem Clearingverfahren<br />

soll keine allgemeine ex-post-Verbesserung der Allokation erreicht werden. Prinzipiell gilt die<br />

Allokation am Tag D-1 als abgeschlossen und wird nur in den oben definierten Grenzfällen<br />

geändert. Reguläre Abweichungen zwischen der Allokation und der Netznutzungsabrechnungsmenge<br />

werden über die SLP-Mehr-/Mindermengenabrechnung abgegolten. Zudem<br />

darf das Verfahren nicht dazu missbraucht werden, falsche Nominierungen des BKV durch<br />

ex-post angepasste Allokationen zu „heilen“.<br />

Die Verantwortung über die Allokation hat immer der NB. Er besitzt alle Stammdaten und<br />

notwendigen SLP-Informationen wie Temperaturen oder Restlastmengen und erzeugt die<br />

Allokation auf Basis der am 16. WT versandten Bestandslisten. Die zu versendende Allokation<br />

sollte einer Endkontrolle unterliegen. Der Transportkunde überprüft die Bestandslisten auf<br />

Vollständigkeit aller Kunden, Höhe der Kundenwerte bzw. normierten Jahresverbrauch und<br />

Zuordnung zu den SLP-Zeitreihentypen.<br />

Falls der BKV und der NB auch nach 12:00 Uhr einen abgestimmten Ersatzwert für die Nominierung<br />

des BKV vereinbaren, darf dieser Wert vom NB in der Clearing-Allokation verwendet<br />

werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Abstimmung unbundlingkonform<br />

und diskriminierungsfrei allen BKV angeboten werden muss. Die Verwendung des abgestimmten<br />

Ersatzwerts ist ebenfalls erst bei Erreichen der definierten Grenzwerte zulässig.

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