Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich<br />
evtl. Änderungen die sich aus einem Clearingprozess ergeben haben.<br />
Die Mengen dieses ZRT erhalten eine stündliche Toleranz im Anreizsystem in Höhe von<br />
15 % des allokierten Tagesbandes gem. Kap.6.3 Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen<br />
eine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert<br />
und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter.<br />
11. Zeitreihentyp „SLPsyn“: Allokationen an SLP-Ausspeisepunkten im synthetischen Verfahren.<br />
Die Meldung erfolgt am Tag D-1 je BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr vom NB an den MGV<br />
aufgrund der im synthetischen Verfahren errechneten Tagesmenge. Der NB kann die Allokationsmenge<br />
als Tagesmenge oder als 24 h-Werte übermitteln. Der MGV kann anbieten, dass<br />
der NB über den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen<br />
Temperaturprognose prognostizierte Allokationswerte bilden und an den MGV versenden<br />
kann. Der MGV ermittelt aus den Allokationsdaten ein Tagesband und übermittelt es ebenfalls<br />
am Tag D-1 bis 13:00 Uhr je BK/SBK und je NB an den BKV. Sofern der NB keine Allokationsdaten<br />
sendet, diese aber aufgrund der beim MGV vorliegenden Deklaration erwartet<br />
werden, ermittelt der MGV Ersatzwerte und versendet diese an den BKV. Als Ersatzwert wird<br />
der Vortageswert vom MGV angenommen, sofern nicht bereits mehrtägige Allokationswerte<br />
auf Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose vom NB an den MGV gesendet wurden.<br />
Liegt kein Vortageswert vor, wird der stündliche Ersatzwert 0 kWh gebildet. Die Mitteilung<br />
der vom MGV gebildeten Ersatzwerte an den NB erfolgt am Tag D-1.<br />
Die Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranzen. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen<br />
eine Regelenergieumlage. Eine nachträgliche Änderung der Werte ist weder durch Ersatzwertbildung<br />
nach G 685 noch durch Brennwertkorrekturen möglich. Im Einzelfall ist eine<br />
nachträgliche Änderung nur im Rahmen eines Clearingverfahrens nach Kap. 7.2 möglich.<br />
Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an<br />
den BKV je BK/SBK und je NB weiter. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette<br />
Lastgang erneut versendet.<br />
12. Zeitreihentyp „SLPana“: Der Zeitreihentyp umfasst Allokationen an SLP-<br />
Ausspeisepunkte im analytischen Verfahren.<br />
Die Allokation erfolgt am Tag D-1 je BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr auf Basis der im analytischen<br />
Verfahren errechneten Tagesmenge. Der NB kann die Allokationsmenge als Tagesmenge<br />
oder als 24 h-Werte übermitteln. Der MGV kann anbieten, dass der Ausspeisenetzbetreiber<br />
über den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen<br />
Temperaturprognose prognostizierte Allokationswerte bilden und an den MGV versenden<br />
kann. Der MGV ermittelt aus den Allokationsdaten ein Tagesband und übermittelt es<br />
ebenfalls am Tag D-1 bis 13:00 Uhr je BK/SBK und je NB an den BKV. Sofern der NB keine<br />
Allokationsdaten sendet, diese aber aufgrund der beim MGV vorliegenden Deklaration erwartet<br />
werden, ermittelt der MGV Ersatzwerte und versendet diese an den BKV. Als Ersatzwert<br />
wird der Vortageswert vom MGV angenommen, sofern nicht bereits mehrtägige Allokationswerte<br />
auf Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose vom NB an den MGV gesendet<br />
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