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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich<br />

evtl. Änderungen die sich aus einem Clearingprozess ergeben haben.<br />

Die Mengen dieses ZRT erhalten eine stündliche Toleranz im Anreizsystem in Höhe von<br />

15 % des allokierten Tagesbandes gem. Kap.6.3 Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen<br />

eine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert<br />

und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter.<br />

11. Zeitreihentyp „SLPsyn“: Allokationen an SLP-Ausspeisepunkten im synthetischen Verfahren.<br />

Die Meldung erfolgt am Tag D-1 je BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr vom NB an den MGV<br />

aufgrund der im synthetischen Verfahren errechneten Tagesmenge. Der NB kann die Allokationsmenge<br />

als Tagesmenge oder als 24 h-Werte übermitteln. Der MGV kann anbieten, dass<br />

der NB über den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen<br />

Temperaturprognose prognostizierte Allokationswerte bilden und an den MGV versenden<br />

kann. Der MGV ermittelt aus den Allokationsdaten ein Tagesband und übermittelt es ebenfalls<br />

am Tag D-1 bis 13:00 Uhr je BK/SBK und je NB an den BKV. Sofern der NB keine Allokationsdaten<br />

sendet, diese aber aufgrund der beim MGV vorliegenden Deklaration erwartet<br />

werden, ermittelt der MGV Ersatzwerte und versendet diese an den BKV. Als Ersatzwert wird<br />

der Vortageswert vom MGV angenommen, sofern nicht bereits mehrtägige Allokationswerte<br />

auf Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose vom NB an den MGV gesendet wurden.<br />

Liegt kein Vortageswert vor, wird der stündliche Ersatzwert 0 kWh gebildet. Die Mitteilung<br />

der vom MGV gebildeten Ersatzwerte an den NB erfolgt am Tag D-1.<br />

Die Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranzen. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen<br />

eine Regelenergieumlage. Eine nachträgliche Änderung der Werte ist weder durch Ersatzwertbildung<br />

nach G 685 noch durch Brennwertkorrekturen möglich. Im Einzelfall ist eine<br />

nachträgliche Änderung nur im Rahmen eines Clearingverfahrens nach Kap. 7.2 möglich.<br />

Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an<br />

den BKV je BK/SBK und je NB weiter. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette<br />

Lastgang erneut versendet.<br />

12. Zeitreihentyp „SLPana“: Der Zeitreihentyp umfasst Allokationen an SLP-<br />

Ausspeisepunkte im analytischen Verfahren.<br />

Die Allokation erfolgt am Tag D-1 je BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr auf Basis der im analytischen<br />

Verfahren errechneten Tagesmenge. Der NB kann die Allokationsmenge als Tagesmenge<br />

oder als 24 h-Werte übermitteln. Der MGV kann anbieten, dass der Ausspeisenetzbetreiber<br />

über den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen<br />

Temperaturprognose prognostizierte Allokationswerte bilden und an den MGV versenden<br />

kann. Der MGV ermittelt aus den Allokationsdaten ein Tagesband und übermittelt es<br />

ebenfalls am Tag D-1 bis 13:00 Uhr je BK/SBK und je NB an den BKV. Sofern der NB keine<br />

Allokationsdaten sendet, diese aber aufgrund der beim MGV vorliegenden Deklaration erwartet<br />

werden, ermittelt der MGV Ersatzwerte und versendet diese an den BKV. Als Ersatzwert<br />

wird der Vortageswert vom MGV angenommen, sofern nicht bereits mehrtägige Allokationswerte<br />

auf Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose vom NB an den MGV gesendet<br />

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