04.11.2013 Aufrufe

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5.3.4.3 Ermittlung der allokationsrelevanten SLP-Daten<br />

Der NB übermittelt die SLP-Menge entweder als Tagesmenge, als strukturierten SLP-<br />

Stundenlastgang pro Tag oder als Tagesband. Der MGV ermittelt daraus ein Tagesband.<br />

Folgende Schritte werden durchlaufen, um die allokationsrelevanten Werte zu berechnen:<br />

1. NB: Ermittlung der Ausspeisemengen gemäß dem vom NB festgelegten SLP-Verfahren<br />

2. NB an MGV: Übersendung der je BK/SBK aggregierten Tagesmenge oder Stundenzeitreihe<br />

täglich am Tag D-1 bis spätestens 12:00 Uhr.<br />

3. Optional auf Wunsch BKV: NB an BKV: Übersendung der je BK/SBK aggregierten Tagesmenge<br />

oder Stundenzeitreihe täglich am Tag D-1 nach erfolgreichem Versand an<br />

MGV.<br />

4. MGV: der MGV ermittelt aus den übersendeten Mengen der Zeitreihentypen SLPsyn und<br />

SLPana je Zeitreihentyp und je NB eine Tagesmenge je BK/SBK.<br />

5. MGV: Die Tagesmenge wird gleichmäßig und ganzzahlig (kaufmännisch gerundet) als<br />

Tagesband auf die Stunden des Gastages aufgeteilt. Aufgrund der Rundung ist auch eine<br />

Null möglich. An den Tagen der Sommer-/Winterzeitumstellung wird durch 23 bzw. 25<br />

Stunden dividiert.<br />

6. MGV: Allokation des Tagesbandes in den Bilanzkreis<br />

7. MGV an BKV: Übersendung der Tagesbänder je BK/SBK je Zeitreihentyp und je NB am<br />

Tag D-1 bis spätestens 13:00 Uhr<br />

Dieses Tagesband dient dem BKV für die Erstellung seiner stundenscharfen Nominierung<br />

der Einspeisung. Sofern der BKV genau dieses Tagesband nominiert, fallen weder Ausgleichsenergiekosten<br />

noch Strukturierungsbeiträge an.<br />

5.3.4.4 Ersatzwertbildung durch den MGV<br />

Der MGV ist gemäß Ziffer § 43 Ziff. 4 KoV verpflichtet, bei fehlenden Allokationsdaten eine<br />

Ersatz-Allokation für SLP-Ausspeisepunkte vorzunehmen. Dieser Fall tritt ein, sofern der<br />

MGV bis 12:00 Uhr keine oder unvollständige SLP-Allokationsdaten vom NB erhalten hat. In<br />

beiden Fällen bildet der MGV für alle Stunden des Tages D Ersatzwerte. Als Ersatzwert wird,<br />

sofern nicht bereits mehrtägige prognostizierte Allokationswerte gem. KOV § 43 Ziffer 4 Abs.<br />

2 vom NB geliefert wurden, der Vortageswert angenommen. Liegt kein Vortageswert vor,<br />

wird der stündliche Ersatzwert 0 kWh gebildet. Ersatzwerte, die ggf. gebildet werden, werden<br />

bis 13:00 Uhr dem BKV zur Verfügung gestellt. Der MGV übersendet in diesem Fall am Tag<br />

D-1 an den NB die von ihm auf die jeweiligen BK/SBK allokierten Stundenmengen für die<br />

einzelnen Tage, an denen eine Ersatzwertbildung stattgefunden hat. Der MGV kann anstatt<br />

der einzelnen Tage auch Werte für den kompletten Monat an den NB versenden. Diese Allokation<br />

verwendet der NB zur Durchführung seiner Mehr-/Mindermengenabrechnung und zur<br />

Kontrolle seines Netzkontostandes.<br />

Der MGV kann anbieten, dass der NB über den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2<br />

auf der Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose prognostizierte Allokationswerte bilden<br />

und an den MGV versenden kann. Diese zusätzlich prognostizierten Allokationswerte können<br />

nur im Rahmen einer möglichen Ersatzwertallokation durch den MGV vorrangig Anwen-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!