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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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Kann mindestens eine dieser beiden Fragen positiv beantwortet werden, dann werden um 14<br />

Uhr D-1 die Grenzen für die zulässige Renominierung für den entsprechenden Punkt in allen<br />

(Sub)Bilanzkreisen, für jede Stunde des Tages in denen obiges Kriterium zutrifft, festgeschrieben.<br />

Die Berechnung der einzuschränkenden Kapazitäten wird auf Stundenbasis durchgeführt.<br />

Die FNBs stellen anschließend die maximale durchgehend für den nachfolgenden Gastag<br />

verfügbare Kapazität der zuvor entzogenen Kapazitäten über die PKP dem Markt wieder zur<br />

Verfügung.<br />

Eine Renominierung der initial angemeldeten Mengen ist nach 14:00 Uhr für den Tag D nur<br />

noch innerhalb eines zulässigen Renominierungsbereiches von 10 % bis 90 % der bis 14:00<br />

Uhr am Punkt für den Tag D gebuchten Kapazitäten zulässig. Bei initialen Nominierungen<br />

von mindestens 80 % der gebuchten Kapazität wird die Hälfte des nicht nominierten Bereiches<br />

für die Renominierung nach oben zugelassen. Bei initialen Nominierungen von höchstens<br />

20 % der gebuchten Kapazität wird die Hälfte des nominierten Bereiches für die<br />

Renominierung nach unten zugelassen. Die zulässige Renominierung wird kaufmännisch auf<br />

ganze Kilowattstunden pro Stunde gerundet. Diese Grenzen sind in der nachfolgenden Grafik<br />

veranschaulicht:<br />

Abbildung 13: Begrenzung der Renominierungsrechte<br />

Überschreitet eine Renominierung an einem Punkt den zulässigen Bereich (grün markierter<br />

Bereich) wird diese Renominierung an diesem Punkt angenommen. Der den zulässigen Bereich<br />

überschreitende Teil der Renominierung wird wie eine Nominierung von unterbrechbarer<br />

Kapazität mit der höchsten Unterbrechungswahrscheinlichkeit behandelt und zuerst unterbrochen.<br />

Unterschreitet eine Renominierung den zulässigen Bereich, wird diese angenommen.<br />

Falls eine Unterbrechung in Gegenstromrichtung notwendig würde, wird die<br />

Renominierung auf den minimal zulässigen Renominierungswert angehoben.<br />

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