Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kann mindestens eine dieser beiden Fragen positiv beantwortet werden, dann werden um 14<br />
Uhr D-1 die Grenzen für die zulässige Renominierung für den entsprechenden Punkt in allen<br />
(Sub)Bilanzkreisen, für jede Stunde des Tages in denen obiges Kriterium zutrifft, festgeschrieben.<br />
Die Berechnung der einzuschränkenden Kapazitäten wird auf Stundenbasis durchgeführt.<br />
Die FNBs stellen anschließend die maximale durchgehend für den nachfolgenden Gastag<br />
verfügbare Kapazität der zuvor entzogenen Kapazitäten über die PKP dem Markt wieder zur<br />
Verfügung.<br />
Eine Renominierung der initial angemeldeten Mengen ist nach 14:00 Uhr für den Tag D nur<br />
noch innerhalb eines zulässigen Renominierungsbereiches von 10 % bis 90 % der bis 14:00<br />
Uhr am Punkt für den Tag D gebuchten Kapazitäten zulässig. Bei initialen Nominierungen<br />
von mindestens 80 % der gebuchten Kapazität wird die Hälfte des nicht nominierten Bereiches<br />
für die Renominierung nach oben zugelassen. Bei initialen Nominierungen von höchstens<br />
20 % der gebuchten Kapazität wird die Hälfte des nominierten Bereiches für die<br />
Renominierung nach unten zugelassen. Die zulässige Renominierung wird kaufmännisch auf<br />
ganze Kilowattstunden pro Stunde gerundet. Diese Grenzen sind in der nachfolgenden Grafik<br />
veranschaulicht:<br />
Abbildung 13: Begrenzung der Renominierungsrechte<br />
Überschreitet eine Renominierung an einem Punkt den zulässigen Bereich (grün markierter<br />
Bereich) wird diese Renominierung an diesem Punkt angenommen. Der den zulässigen Bereich<br />
überschreitende Teil der Renominierung wird wie eine Nominierung von unterbrechbarer<br />
Kapazität mit der höchsten Unterbrechungswahrscheinlichkeit behandelt und zuerst unterbrochen.<br />
Unterschreitet eine Renominierung den zulässigen Bereich, wird diese angenommen.<br />
Falls eine Unterbrechung in Gegenstromrichtung notwendig würde, wird die<br />
Renominierung auf den minimal zulässigen Renominierungswert angehoben.<br />
52