Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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vorgelagerter<br />
Netzbetreiber<br />
im Marktgebiet<br />
Gaspool<br />
interne<br />
Bestellung 1<br />
100<br />
Teilnetz 1<br />
interne<br />
Bestellung 2<br />
50<br />
VNB mit<br />
Netzpartizipationsmodell<br />
und zwei Teilnetzen<br />
vorgelagerter<br />
Netzbetreiber<br />
im Marktgebiet<br />
NCG<br />
+<br />
+ +<br />
+<br />
- -<br />
+ - -<br />
-<br />
+ -<br />
+ +<br />
+ - -<br />
Teilnetz 2<br />
interne<br />
Bestellung 3<br />
75<br />
Transportkunden:<br />
7 (+) Gaspool zu 5 (-) NCG<br />
3 (+) Gaspool zu 1 (-) NCG<br />
Transportkunden:<br />
2 (-) NCG<br />
Abbildung 68: Mini-MüT im Verteilernetz mit Netzpartizipationsmodell<br />
Im Beispiel in Abbildung 68 besitzt der NB verschiedene Teilnetze: Teilnetz 1 ist an zwei<br />
verschiedene Marktgebiete angeschlossen, das Teilnetz 2 ist nur an ein Marktgebiet angeschlossen.<br />
Der Mini-MüT kann nur für die Ausspeisepunkte im Teilnetz 1 durchgeführt werden.<br />
Der TK 1 versorgt 7 Ausspeisepunkte, die dem Marktgebiet der NCG und 5 Ausspeisepunkte,<br />
die dem Markgebiet der Gaspool zugeordnet sind. Der TK 2 versorgt 3 Ausspeisepunkte,<br />
die dem Marktgebiet Gaspool zugeordnet sind und 1 Ausspeisepunkt, die dem<br />
Marktgebiet der NCG zugeordnet ist. Das Minimum der beiden internen Bestellungen 1 und<br />
2 bildet zunächst die Grenzaustauschkapazität. Sofern beide TK die Nutzung des Mini-MüT<br />
beim VNB beantragen, muss die Grenzaustauschkapazität auf die beiden Transportkunden<br />
aufgeteilt werden. Dieser individuelle Anteil an der Grenzaustauschkapazität wird als Austauschkapazität<br />
je TK bezeichnet.<br />
Wesentliche Änderungen der Grenzaustauschkapazität – und dadurch auch der Austauschkapazität<br />
des jeweiligen TK – durch monatliche Kundenwechsel teilt der Verteilernetzbetreiber<br />
mit Netzpartizipationsmodell den Mini-MüT-Nutzern nach Abschluss des monatlichen<br />
Lieferantenwechselprozesses mit. Die tatsächlich zur Verfügung stehende jeweilige Austauschkapazität<br />
bestimmt der NB unter Berücksichtigung der Prüfschritte in Kapitel 11.3.<br />
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