Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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Der Transportkunde erhält üblicherweise keine täglichen Allokationsdaten zugesendet.<br />
Das ist wegen des sehr hohen Aufwands weder im <strong>Bilanzkreismanagement</strong>leitfaden noch<br />
in der GeLi Gas oder GABi Gas vorgesehen. Der Transportkunde kann in jedem Fall die<br />
Allokationsdaten von seinem BKV einfordern, sofern er nicht ohnehin gleichzeitig BKV ist.<br />
Falls ein TK im synthetischen Lastprofilverfahren auf Basis der ihm gemeldeten Stammdaten<br />
– Kundenwert bzw. normierter Jahresverbrauch, SLP-Typ und Temperaturstation –<br />
die SLP-Menge parallel zum NB selbst ermittelt, muss bei einem Vergleich der Allokationsmengen<br />
darauf geachtet werden, dass die analogen Daten der korrespondierenden<br />
Temperaturstation einfließen. Das betrifft sowohl den Standort als auch die verwendeten<br />
Prognosewerte für den laufenden Tag und den Folgetag. Der NB veröffentlicht hierzu im<br />
Internet welcher Prognosezeitpunkt fixiert ist, z. B. 6:00 Uhr morgens.<br />
Im Falle einer einzelkundenscharfen Mehr-/Mindermengenabrechnung kann der TK bei<br />
hohen einzelkundenspezifischen Mehr- oder Mindermengen die Einzelkundenallokationsdaten<br />
beim NB zur Kontrolle einfordern.<br />
3. Plausibilisierung der MMM-Preise:<br />
Der Transportkunde weiß von jedem NB, welches Mehr-/Mindermengenverfahren angewendet<br />
wird. Auf dieser Basis kann der TK die Höhe des Preises auf der Rechnung beurteilen.<br />
Mit diesen Informationen ist der TK in der Lage, die Mehr-/Mindermengenabrechnung zu<br />
plausibilisieren.<br />
9.8.5 Nachvollziehbarkeit der Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />
durch den MGV<br />
Analog zum TK benötigt der MGV ebenfalls die Möglichkeit zur Plausibilisierung der Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung. Die Plausibilisierung der RLM- Mehr-/Mindermengen kann auf<br />
Basis der monatlichen RLM-Allokationsdaten erfolgen. Die prozentuale Abweichung zwischen<br />
dem Bilanzierungsbrennwert und dem Abrechnungsbrennwert ist für den NB nicht<br />
planbar. Der Bilanzierungsbrennwert muss jeden Monat kontrolliert werden, um die Abweichungen<br />
so gering wie möglich zu halten.<br />
Der MGV ist verpflichtet die MMMA der Netzbetreiber anhand der Netzkontodaten zu plausibilisieren.<br />
Ergibt eine Plausibilitätsprüfung, dass die Menge bzw. der Preis nicht oder nur<br />
teilweise nachvollzogen werden kann, so ist der MGV berechtigt und verpflichtet mit dem<br />
jeweiligen NB in einen Klärungsprozess einzutreten. Für den Zeitraum der Klärung ist die<br />
Zahlungsfrist für alle Beteiligten ausgesetzt. Aus gasfachlicher Sicht kann der Netzkontosaldo<br />
2 nach durchgeführter MMMA wegen Netzverlusten, Brennwertdifferenzen, etc. nicht auf<br />
Null ausgeglichen sein.<br />
Für Netzbetreiber in der Marktgebietsüberlappung tauschen beide MGV die notwendigen<br />
Daten zur Plausibilisierung der SLP-MMM aus.<br />
Die Plausibilisierung der SLP-Mehr-/Mindermengen erfolgt üblicherweise auf Basis des<br />
Netzkontosaldos 2. Hierfür ist es unabdingbar, dass jeder NB täglich meldet und dass das<br />
Netzkonto zwischen MGV und NB nach Ablauf des Liefermonats abgestimmt wird.<br />
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