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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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Der Transportkunde erhält üblicherweise keine täglichen Allokationsdaten zugesendet.<br />

Das ist wegen des sehr hohen Aufwands weder im <strong>Bilanzkreismanagement</strong>leitfaden noch<br />

in der GeLi Gas oder GABi Gas vorgesehen. Der Transportkunde kann in jedem Fall die<br />

Allokationsdaten von seinem BKV einfordern, sofern er nicht ohnehin gleichzeitig BKV ist.<br />

Falls ein TK im synthetischen Lastprofilverfahren auf Basis der ihm gemeldeten Stammdaten<br />

– Kundenwert bzw. normierter Jahresverbrauch, SLP-Typ und Temperaturstation –<br />

die SLP-Menge parallel zum NB selbst ermittelt, muss bei einem Vergleich der Allokationsmengen<br />

darauf geachtet werden, dass die analogen Daten der korrespondierenden<br />

Temperaturstation einfließen. Das betrifft sowohl den Standort als auch die verwendeten<br />

Prognosewerte für den laufenden Tag und den Folgetag. Der NB veröffentlicht hierzu im<br />

Internet welcher Prognosezeitpunkt fixiert ist, z. B. 6:00 Uhr morgens.<br />

Im Falle einer einzelkundenscharfen Mehr-/Mindermengenabrechnung kann der TK bei<br />

hohen einzelkundenspezifischen Mehr- oder Mindermengen die Einzelkundenallokationsdaten<br />

beim NB zur Kontrolle einfordern.<br />

3. Plausibilisierung der MMM-Preise:<br />

Der Transportkunde weiß von jedem NB, welches Mehr-/Mindermengenverfahren angewendet<br />

wird. Auf dieser Basis kann der TK die Höhe des Preises auf der Rechnung beurteilen.<br />

Mit diesen Informationen ist der TK in der Lage, die Mehr-/Mindermengenabrechnung zu<br />

plausibilisieren.<br />

9.8.5 Nachvollziehbarkeit der Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />

durch den MGV<br />

Analog zum TK benötigt der MGV ebenfalls die Möglichkeit zur Plausibilisierung der Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung. Die Plausibilisierung der RLM- Mehr-/Mindermengen kann auf<br />

Basis der monatlichen RLM-Allokationsdaten erfolgen. Die prozentuale Abweichung zwischen<br />

dem Bilanzierungsbrennwert und dem Abrechnungsbrennwert ist für den NB nicht<br />

planbar. Der Bilanzierungsbrennwert muss jeden Monat kontrolliert werden, um die Abweichungen<br />

so gering wie möglich zu halten.<br />

Der MGV ist verpflichtet die MMMA der Netzbetreiber anhand der Netzkontodaten zu plausibilisieren.<br />

Ergibt eine Plausibilitätsprüfung, dass die Menge bzw. der Preis nicht oder nur<br />

teilweise nachvollzogen werden kann, so ist der MGV berechtigt und verpflichtet mit dem<br />

jeweiligen NB in einen Klärungsprozess einzutreten. Für den Zeitraum der Klärung ist die<br />

Zahlungsfrist für alle Beteiligten ausgesetzt. Aus gasfachlicher Sicht kann der Netzkontosaldo<br />

2 nach durchgeführter MMMA wegen Netzverlusten, Brennwertdifferenzen, etc. nicht auf<br />

Null ausgeglichen sein.<br />

Für Netzbetreiber in der Marktgebietsüberlappung tauschen beide MGV die notwendigen<br />

Daten zur Plausibilisierung der SLP-MMM aus.<br />

Die Plausibilisierung der SLP-Mehr-/Mindermengen erfolgt üblicherweise auf Basis des<br />

Netzkontosaldos 2. Hierfür ist es unabdingbar, dass jeder NB täglich meldet und dass das<br />

Netzkonto zwischen MGV und NB nach Ablauf des Liefermonats abgestimmt wird.<br />

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