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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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Sofern der FNB die Kapazitäten im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr einem Dritten vermarkten<br />

kann, werden die entsprechenden Kapazitäten dem TK endgültig entzogen. Ist die<br />

Summe aller Nominierungen am Übergabepunkt durch den FNB nicht mehr darstellbar,<br />

passt er die Nominierungen an. Dabei werden zunächst die festen Kapazitäten, anschließend<br />

unterbrechbar gebuchte Kapazitäten und danach je nach Verfügbarkeit Kapazitäten in<br />

den rot markierten Bereichen bedient.<br />

Ausgenommen von der Renominierungsbeschränkung sind TK, die in Summe über alle festen<br />

Kapazitätsbuchungen am betreffenden Buchungspunkt weniger als 10 % der ausgewiesenen<br />

technischen Jahreskapazität gebucht haben, es sei denn, es werden Transportkapazitäten<br />

an einem Buchungspunkt von mehreren TK in einen gemeinsamen Bilanzkreis eingebracht.<br />

In diesem Fall wird die Summe über alle in den Bilanzkreis eingebrachten Kapazitäten<br />

dieser TK an dem betreffenden Buchungspunkt zur Anwendung der<br />

Renominierungsbeschränkung herangezogen. Dies kann vermieden werden, indem für die<br />

Kapazitäten verschiedener TK jeweils einzelne Subbilanzkonten eingerichtet und die Kapazitäten<br />

diesen zugeordnet werden.<br />

Die ausgewiesene technische Jahreskapazität eines MÜP bzw. die auf der deutschen Seite<br />

eines GÜP wird von den NB einmal jährlich auf der Primärkapazitätsplattform veröffentlicht.<br />

4.2 Renominierungsverbote an MÜP und GÜP<br />

Feste Day-Ahead-Kapazitäten, die am Tag D-1 für D als Tageskapazität über die Primärkapazitätsplattform<br />

erworben wurden, müssen durch den TK bis 18:00 Uhr dem Bilanzkreis<br />

zugeordnet werden. Diese Kapazitäten sind im Zeitfenster D-1 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr zu<br />

nominieren, es sei denn der FNB ermöglicht einen früheren Nominierungsbeginn. Nach<br />

20:00 Uhr wird eine Renominierung für diesen Punkt in diesem Bilanzkreis durch den FNB<br />

abgelehnt. Diese Kapazitäten sollten einem separaten SBK für Day-Ahead-Kapazitäten zugeordnet<br />

werden, ansonsten wird diese Regel auf alle eingebrachten Kapazitäten angewendet.<br />

Das Renominierungsverbot gilt nicht für:<br />

<br />

<br />

<br />

Kapazitäten an Ausspeispunkten zu Letztverbrauchern und Speicheranlagen<br />

Kapazitäten an Einspeisepunkten aus Speicher-, Produktions-, LNG- und Biogasanlagen<br />

Unterbrechbare Kapazitäten<br />

Nach Abschluss der Day-ahead Vermarktung soll zukünftig der NB um 18:30 Uhr den TK<br />

über die Höhe der wieder zur Verfügung gestellten Kapazität aus nicht erfolgreicher Drittvermarktung<br />

im EDIFACT Format informieren.<br />

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