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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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4 Abwicklung von bilanzkreiswirksamen Nominierungen zwischen<br />

Transportkunden, Bilanzkreisverantwortlichen, Netzbetreibern<br />

und Marktgebietsverantwortlichen<br />

An allen zu nominierenden Ein- und Ausspeisepunkten gegenüber einem NB ist ein TK für<br />

die Nominierung verantwortlich. Er kann einen BKV oder Dienstleister mit der Abwicklung der<br />

Nominierung beauftragen. Für eine Nominierung gegenüber einem MGV ist gemäß Bilanzkreisvertrag<br />

immer ein BKV oder dessen Dienstleister verantwortlich.<br />

Die Abwicklung erfolgt für alle Beteiligten nach den Regeln der EASEE-Common Business<br />

Practice CBP 2003-002/02 “Harmonisation of the Nomination and Matching Process” in der<br />

jeweils gültigen Fassung. Für Nominierungen gegenüber einem SSO sind die Regeln analog<br />

wie in diesem <strong>Leitfaden</strong> beschrieben anzuwenden. Die Bedingungen des SSO sind dabei zu<br />

beachten.<br />

Für Nominierungen aus dem deutschen Netz in ein ausländisches Netz sind die Regeln der<br />

angrenzenden Netzbetreiber am GÜP zu beachten.<br />

Bei der Nominierung von Biogas-BK ist zu beachten, dass Biogas von einem Biogas-BK an<br />

einen anderen Biogasbilanzkreis oder an einen Erdgasbilanzkreis übertragen werden kann,<br />

eine Übertragung von Erdgas aus einem Erdgasbilanzkreis in einen Biogasbilanzkreis jedoch<br />

durch den NB/SSO oder MGV im Nominierungsprozess abgelehnt werden muss. Für Übertragungen<br />

von Gasmengen auf Speicherkonten beim SSO gelten die vorgenannten Regelungen<br />

analog.<br />

In Marktgebieten mit zwei verschiedenen Gasqualitäten werden für die Mengenübertragung<br />

en am VHP getrennte Nominierungen für H-Gas-BK und L-Gas-BK gegenüber dem MGV<br />

abgegeben. Eine Übertragung aus einem H-Gas-BK in einen L-Gas-BK oder umgekehrt ist<br />

nicht zulässig. Die Gasqualität muss in der Nominierung anhand des verwendeten BK/SBK<br />

erkennbar sein. Eine Übertragung, z. B. von einem H-Gas-Bilanzkreis in einen L-Gas-<br />

Bilanzkreis erfolgt über den Prozess Konvertierung gemäß Kap. 2.8.<br />

Nominierungen sind in positiven ganzzahligen kWh/h unter Angabe des Übergabepunktes,<br />

der Richtung und der BK- bzw. SBK-Nummern oder des beteiligten Shippercodepaares auf<br />

Stundenbasis vorzunehmen. Nominierungen werden zuerst den festen und dann den unterbrechbaren<br />

Kapazitätsprodukten zugeordnet. Eine Nominierung muss für jede Flussrichtung<br />

einzeln abgegeben werden.<br />

Am VHP bietet der MGV eine Nominierung zwischen BK/BK an. Der MGV kann darüber hinaus<br />

anbieten, Nominierungen zwischen BK/SBK und/oder SBK/SBK abzuwickeln. Er veröffentlicht<br />

dies in den ergänzenden Bedingungen.<br />

Nominierungen sind als gültige EDIGAS-Nachricht des EDI@Energy-Subsets zu übermitteln.<br />

Dies ist derzeit das Format NOMINT. Es werden immer 24 Stundenwerte abgegeben mit<br />

Ausnahme an den beiden Tagen der Sommer/Winterzeitumstellung. Renominierungen sind<br />

zulässig im Rahmen der Vorgaben der aktuellen Kooperationsvereinbarung bzw. hierzu ergangener<br />

Festlegung der Regulierungsbehörden oder vorrangig anzuwendender Regelungen<br />

der EU. Der Eingang einer Nominierung beim NB ist durch eine Edig@s Nachricht zu<br />

bestätigen. Dies geschieht im Format CONTRL Eine Nominierung ist durch den NB bzw.<br />

MGV mit einer Edig@s-Nachricht zu bestätigen. Das geschieht im Format NOMRES.

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