Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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4 Abwicklung von bilanzkreiswirksamen Nominierungen zwischen<br />
Transportkunden, Bilanzkreisverantwortlichen, Netzbetreibern<br />
und Marktgebietsverantwortlichen<br />
An allen zu nominierenden Ein- und Ausspeisepunkten gegenüber einem NB ist ein TK für<br />
die Nominierung verantwortlich. Er kann einen BKV oder Dienstleister mit der Abwicklung der<br />
Nominierung beauftragen. Für eine Nominierung gegenüber einem MGV ist gemäß Bilanzkreisvertrag<br />
immer ein BKV oder dessen Dienstleister verantwortlich.<br />
Die Abwicklung erfolgt für alle Beteiligten nach den Regeln der EASEE-Common Business<br />
Practice CBP 2003-002/02 “Harmonisation of the Nomination and Matching Process” in der<br />
jeweils gültigen Fassung. Für Nominierungen gegenüber einem SSO sind die Regeln analog<br />
wie in diesem <strong>Leitfaden</strong> beschrieben anzuwenden. Die Bedingungen des SSO sind dabei zu<br />
beachten.<br />
Für Nominierungen aus dem deutschen Netz in ein ausländisches Netz sind die Regeln der<br />
angrenzenden Netzbetreiber am GÜP zu beachten.<br />
Bei der Nominierung von Biogas-BK ist zu beachten, dass Biogas von einem Biogas-BK an<br />
einen anderen Biogasbilanzkreis oder an einen Erdgasbilanzkreis übertragen werden kann,<br />
eine Übertragung von Erdgas aus einem Erdgasbilanzkreis in einen Biogasbilanzkreis jedoch<br />
durch den NB/SSO oder MGV im Nominierungsprozess abgelehnt werden muss. Für Übertragungen<br />
von Gasmengen auf Speicherkonten beim SSO gelten die vorgenannten Regelungen<br />
analog.<br />
In Marktgebieten mit zwei verschiedenen Gasqualitäten werden für die Mengenübertragung<br />
en am VHP getrennte Nominierungen für H-Gas-BK und L-Gas-BK gegenüber dem MGV<br />
abgegeben. Eine Übertragung aus einem H-Gas-BK in einen L-Gas-BK oder umgekehrt ist<br />
nicht zulässig. Die Gasqualität muss in der Nominierung anhand des verwendeten BK/SBK<br />
erkennbar sein. Eine Übertragung, z. B. von einem H-Gas-Bilanzkreis in einen L-Gas-<br />
Bilanzkreis erfolgt über den Prozess Konvertierung gemäß Kap. 2.8.<br />
Nominierungen sind in positiven ganzzahligen kWh/h unter Angabe des Übergabepunktes,<br />
der Richtung und der BK- bzw. SBK-Nummern oder des beteiligten Shippercodepaares auf<br />
Stundenbasis vorzunehmen. Nominierungen werden zuerst den festen und dann den unterbrechbaren<br />
Kapazitätsprodukten zugeordnet. Eine Nominierung muss für jede Flussrichtung<br />
einzeln abgegeben werden.<br />
Am VHP bietet der MGV eine Nominierung zwischen BK/BK an. Der MGV kann darüber hinaus<br />
anbieten, Nominierungen zwischen BK/SBK und/oder SBK/SBK abzuwickeln. Er veröffentlicht<br />
dies in den ergänzenden Bedingungen.<br />
Nominierungen sind als gültige EDIGAS-Nachricht des EDI@Energy-Subsets zu übermitteln.<br />
Dies ist derzeit das Format NOMINT. Es werden immer 24 Stundenwerte abgegeben mit<br />
Ausnahme an den beiden Tagen der Sommer/Winterzeitumstellung. Renominierungen sind<br />
zulässig im Rahmen der Vorgaben der aktuellen Kooperationsvereinbarung bzw. hierzu ergangener<br />
Festlegung der Regulierungsbehörden oder vorrangig anzuwendender Regelungen<br />
der EU. Der Eingang einer Nominierung beim NB ist durch eine Edig@s Nachricht zu<br />
bestätigen. Dies geschieht im Format CONTRL Eine Nominierung ist durch den NB bzw.<br />
MGV mit einer Edig@s-Nachricht zu bestätigen. Das geschieht im Format NOMRES.