Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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8.1.2 Abrechnung von Entgelten für die Nutzung des Virtuellen<br />
Handelspunktes<br />
Nach Beschluss der Bundesnetzagentur vom 23.08.2011 (Az.:BK7-11-003) sind die Marktgebietsverantwortlichen<br />
berechtigt, ein VHP-Entgelt von allen Bilanzkreisverantwortlichen zu<br />
erheben die innerhalb des Marktgebiets am VHP handeln. Die VHP Entgelte werden kostenbasiert<br />
erhoben und gelten jeweils für die Dauer von 12 Monaten. Beginn des Geltungszeitraums<br />
ist der 01.10. eines Kalenderjahres. Die MGV veröffentlichen die jeweiligen VHP Entgelte<br />
(in Ct/MWh) einen Monat vor Beginn des Geltungszeitraums auf deren Internetseiten.<br />
Das VHP-Entgelt wird bei jedem Gasmengenaustausch von Bilanzkreisverantwortlichen sowohl<br />
bei dem ausspeisenden als auch einspeisenden Bilanzkreis erhoben und in Rechnung<br />
gestellt. Übertragungen von Gasmengen zwischen Unterbilanzkreisen sind eingeschlossen,<br />
soweit diese am VHP nominiert wurden.<br />
Die monatliche Rechnungsstellung für die VHP Nutzung erfolgt je Bilanzkreisverantwortlichen<br />
auf Basis der am VHP nominierten Buy und Sell Gasmengen. Wesentliche Bestandteile<br />
der Rechnung sind:<br />
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Abrechnungszeitraum<br />
Gesamtbetrag<br />
Zahlungsziel<br />
Bilanzkreisnummer<br />
VHP Entgelt in Ct/MWh bzw. EUR/kWh<br />
gesamte Gasmenge der Buy Nominierungen bzw. VHP-Einspeisemengen und Sell Nominierungen<br />
bzw. VHP-Ausspeisemengen (in kWh)<br />
Rechnungsbetrag in EUR je gesamte Buy/Sell-Nominierungen bzw. je VHP-<br />
Einspeisemengen / VHP-Ausspeisemengen<br />
Gesamt Nettobetrag<br />
Gesamt Betrag der MwSt.<br />
Gesamt Bruttobetrag