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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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Folgende Prüfschritte können die maximal nutzbare Austauschkapazität beeinflussen:<br />

grundsätzliche technische Machbarkeitsprüfung des Netzbetreibers,<br />

Absatzprognose des TK im abgebenden Markgebiet,<br />

Absatzprognose des TK im aufnehmenden Marktgebiet und<br />

Überschreitung der internen Bestellung<br />

Der TK kann einen BKV oder Dienstleister im Rahmen einer Nominierungsermächtigung mit<br />

der Abwicklung der Nominierung beauftragen. Die Mini-MüT-Nominierung wird gemäß Kap.<br />

4 an den Mini-MüT durchführenden NB als Lastgang mit jeweils 24 einzelnen Stundenwerten<br />

abgegeben. Der NB kann eine strukturierte oder bandförmige Nominierung vorschreiben.<br />

Genereller Betrachtungszeitraum für eine Mini-MüT-Nominierung ist stets der Gastag.<br />

Grundsätzlich gilt die Allokationsregel „allokiert wie nominiert“. Die Nominierungen werden<br />

vom NB bestätigt. Er hat das Recht, die Nominierung zu kürzen, insbesondere wenn die realen<br />

Gasflüsse dies notwendig machen. In diesem Fall versendet der NB in den in Kapitel 4<br />

festgelegten Formaten und Fristen gekürzte Nominierungsbestätigungen. Die letzte bestätigte<br />

Nominierung wird vom NB allokiert. Zusätzlich zu den für Nominierungen an Entrys und<br />

Exits geltenden Regeln sind folgende Regeln zu beachten:<br />

Die Summe der Nominierungen zzgl. der geplanten Netzlast im „aufnehmenden“ Marktgebiet<br />

muss geringer sein als die interne Bestellung dieses Marktgebiets. Wenn die Mini-<br />

MüT-Nominierung und die Netzlast im aufnehmenden Marktgebiet doch größer sind, erfolgt<br />

eine ratierliche Kürzung aller Mini-MüT-Nominierungen auf den zulässigen Wert. Ein<br />

Verteilnetzbetreiber ermittelt die Netzlast je Marktgebiet dabei mit Hilfe der Mengenanmeldungen<br />

seiner nachgelagerten Netzbetreiber.<br />

Der TK bzw. der beauftragte BKV oder Dienstleister muss darauf achten, dass nicht mehr<br />

Mini-MüT nominiert wird, als der prognostizierte Absatz seiner Ausspeisepunkte beträgt.<br />

Wenn die Mini-MüT-Nominierung größer ist als der am Tag D+1 allokierte Absatz, wird die<br />

Nominierung nachträglich durch den NB gekürzt und allokiert.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei dem Mini-MüT jede Stunde betrachtet wird und keine<br />

gegenseitige Saldierung von stündlichen Mehr- und Mindermengen des Mini-MüT erfolgen<br />

kann.<br />

Das Risiko der Fehlprognose trägt der TK bzw. der beauftragte BKV oder Dienstleister. Die<br />

Mini-MüT-Nominierung darf durch den TK bzw. den beauftragten BKV oder Dienstleister bis<br />

D+3 WT angepasst werden. Dies ist nur unter der Maßgabe möglich, dass der NB eine Korrektur<br />

zulässt. Sofern der TK bzw. der beauftragte BKV oder Dienstleister eine nachträgliche<br />

Korrektur nominiert, wird dies durch den Netzbetreiber bestätigt oder angepasst. Eine solche<br />

Anpassung der Nominierung darf die Netzkonten nur bis maximal 0 reduzieren. Eine Anpassung<br />

der Nominierung ausgelöst durch ein RLM- oder SLP-Clearing ist zulässig.<br />

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