Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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9.7.2 Datenmeldung für Rechnungen bzw. Gutschriften für die<br />
Abrechnung der Mehr-/Mindermengen (NB an MGV)<br />
Je Abrechnungszeitraum wird eine Abrechnung erstellt.<br />
Folgende Daten werden vom NB an den MGV übermittelt:<br />
Rechnung für Mehrmengen (NB an MGV):<br />
Absender<br />
Empfänger<br />
Bezugsobjekt<br />
Art der Rechnung<br />
Bezugszeitraum<br />
Mehrmenge<br />
Mehrmengenbetrag<br />
Mehrmengenpreis<br />
NB, identifiziert über Marktpartner-ID<br />
MGV, identifiziert über Marktpartner-ID<br />
Netzkontonummer des NB<br />
SLP oder RLM, sofern die Rechnung in Papierform erstellt<br />
wird<br />
von Datum (XX.XX.XXXX)<br />
bis Datum (XX.XX.XXXX)<br />
Menge in kWh<br />
Betrag in Euro mit 2 Nachkommastellen<br />
in Ct/kWh mit 4 Nachkommastellen<br />
Beachte: die gemeldete Mehrmenge ist immer ein positiver Wert.<br />
Für den Fall, dass sich die Rechnungsbeträge ändern, erfolgt ein Storno. Danach wird eine<br />
neue, korrigierte Rechnung gestellt.<br />
Rechnung für Mindermengen (MGV an NB):<br />
Absender<br />
Empfänger<br />
Bezugsobjekt<br />
Art der Rechnung<br />
Bezugszeitraum<br />
Mindermenge<br />
Mindermengenbetrag<br />
Mindermengenpreis<br />
MGV, identifiziert über Marktpartner-ID<br />
NB, identifiziert über Marktpartner-ID<br />
Netzkontonummer des NB<br />
SLP oder RLM, sofern die Rechnung in Papierform erstellt<br />
wird<br />
von Datum (XX.XX.XXXX)<br />
bis Datum (XX.XX.XXXX)<br />
Menge in kWh<br />
Betrag in Euro mit 2 Nachkommastellen<br />
in Ct/kWh mit 4 Nachkommastellen<br />
Für den Fall, dass sich die Rechnungsbeträge ändern, erfolgt ein Storno. Danach wird eine<br />
neue, korrigierte Rechnung gestellt.<br />
Bis auf weiteres kann der NB mit dem MGV und umgekehrt die Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />
in Papierform abrechnen. Eine Abrechnung in elektronischer Form ist zur einfacheren<br />
Abwicklung jedoch anzustreben. Die Einführung des elektronischen Datenaustausches<br />
mittels INVOIC ist nur nach vorheriger Testphase und der Zustimmung beider Parteien<br />
umzusetzen.