04.11.2013 Aufrufe

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

kommt BKV3 eine Empfangsbestätigung von 0 aus der gekürzten Übertragung von BKV1 in<br />

ursprünglicher Höhe von 90.<br />

Nach der Abwicklung der Flexibilitätsübertragungen ermitteln und versenden die MGV bis<br />

21:00 Uhr die jeweiligen neuen Tagesstartwerte für den folgenden Tag. Diese neuen Tagesstartwerte<br />

sind bei NCHBBIO1 = 75, NCHBBIO2 = 90, <strong>GASPOOL</strong>BH1 = 0 sowie bei<br />

<strong>GASPOOL</strong>BH2 = 25<br />

6.4.5 Besondere Regeln für die Flexibilitätsübertragung am MÜP<br />

und VHP bei Unterbilanzkreisen<br />

Eine Übertragung von Flexibilitäten von UBKs kann nicht erfolgen. Die Flexibilität wird nach<br />

Ablauf des Bilanzierungszeitraums, aber vor Beginn des Prozesses zur Flexibilitätsübertragung<br />

von den Biogas-Subbilanzkonten auf den Biogas-BK und von den Biogas-UBK auf den<br />

Biogas-RBK übertragen. Dies macht der MGV und teilt das Ergebnis den jeweiligen BKV mit.<br />

6.5 Speicherung von Biogas<br />

Die Einspeicherung in oder die Ausspeicherung aus einem Speicher darf nicht dazu führen,<br />

dass die besondere Eigenschaft eines Biogas-BK verloren geht. Um das zu gewährleisten,<br />

muss der BKV – analog wie bei der Mengenübertragung in den Kapiteln zuvor beschrieben –<br />

große Sorgfalt darauf legen, dass nur von Biogas-BK an besondere Biogas-Speicherkonten<br />

nominiert wird. Natürlich können Biogasmengen auch in ein Erdgas-Speicherkonto übertragen<br />

werden, dadurch verlieren sie aber bei der Ausspeicherung ihre speziellen<br />

Biogasflexibilitäten und können nicht mehr in Biogas-BK übertragen werden.<br />

Für die Abwicklung von Einspeisungen in und Ausspeisungen aus Speichern gelten folgende<br />

Grundregeln:<br />

a) Grundsätzlich kann zu keiner Stunde mehr Biogas aus dem Speicher ausgelagert werden<br />

als zuvor eingelagert wurde. Der Speicherbetreiber (SSO) kontrolliert, dass das<br />

speicherseitige Biogas-Speicherkonto/der Biogas-Speichervertrag nicht negativ wird.<br />

b) Für die operative Abwicklung der Ein- und Auslagerung von Biogas in den Speicher<br />

müssen im Vorfeld ein Speichervertrag abgeschlossen werden durch einen Speicherkunden<br />

und besondere Biogas-Konten vom SSO für die Speicherung von Biogas vergeben<br />

werden. Die Ein- und Ausspeisung aus dem Netz kann nur unter der besonderen<br />

Biogas-Bilanzkreisnummer erfolgen.<br />

c) Der SSO lässt eine Einspeisung in den Speicher in ein besonderes speicherseitiges Biogas-Konto<br />

nur dann zu, wenn der abgebende Bilanzkreis im Netz des NB ein Biogas-<br />

BK ist.<br />

d) Der NB lässt eine Einspeisung aus einem Speicher in einen Biogas-BK nur dann zu,<br />

wenn das abgebende Speicherkonto ein Biogas-Speicherkonto ist.<br />

e) Das vom SSO eingerichtete Biogas-Speicherkonto erhält die gleiche Laufzeit wie der<br />

Biogas-BK, vorausgesetzt der Speichervertrag mit dem SSO besteht mindestens bis<br />

86

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!