Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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kommt BKV3 eine Empfangsbestätigung von 0 aus der gekürzten Übertragung von BKV1 in<br />
ursprünglicher Höhe von 90.<br />
Nach der Abwicklung der Flexibilitätsübertragungen ermitteln und versenden die MGV bis<br />
21:00 Uhr die jeweiligen neuen Tagesstartwerte für den folgenden Tag. Diese neuen Tagesstartwerte<br />
sind bei NCHBBIO1 = 75, NCHBBIO2 = 90, <strong>GASPOOL</strong>BH1 = 0 sowie bei<br />
<strong>GASPOOL</strong>BH2 = 25<br />
6.4.5 Besondere Regeln für die Flexibilitätsübertragung am MÜP<br />
und VHP bei Unterbilanzkreisen<br />
Eine Übertragung von Flexibilitäten von UBKs kann nicht erfolgen. Die Flexibilität wird nach<br />
Ablauf des Bilanzierungszeitraums, aber vor Beginn des Prozesses zur Flexibilitätsübertragung<br />
von den Biogas-Subbilanzkonten auf den Biogas-BK und von den Biogas-UBK auf den<br />
Biogas-RBK übertragen. Dies macht der MGV und teilt das Ergebnis den jeweiligen BKV mit.<br />
6.5 Speicherung von Biogas<br />
Die Einspeicherung in oder die Ausspeicherung aus einem Speicher darf nicht dazu führen,<br />
dass die besondere Eigenschaft eines Biogas-BK verloren geht. Um das zu gewährleisten,<br />
muss der BKV – analog wie bei der Mengenübertragung in den Kapiteln zuvor beschrieben –<br />
große Sorgfalt darauf legen, dass nur von Biogas-BK an besondere Biogas-Speicherkonten<br />
nominiert wird. Natürlich können Biogasmengen auch in ein Erdgas-Speicherkonto übertragen<br />
werden, dadurch verlieren sie aber bei der Ausspeicherung ihre speziellen<br />
Biogasflexibilitäten und können nicht mehr in Biogas-BK übertragen werden.<br />
Für die Abwicklung von Einspeisungen in und Ausspeisungen aus Speichern gelten folgende<br />
Grundregeln:<br />
a) Grundsätzlich kann zu keiner Stunde mehr Biogas aus dem Speicher ausgelagert werden<br />
als zuvor eingelagert wurde. Der Speicherbetreiber (SSO) kontrolliert, dass das<br />
speicherseitige Biogas-Speicherkonto/der Biogas-Speichervertrag nicht negativ wird.<br />
b) Für die operative Abwicklung der Ein- und Auslagerung von Biogas in den Speicher<br />
müssen im Vorfeld ein Speichervertrag abgeschlossen werden durch einen Speicherkunden<br />
und besondere Biogas-Konten vom SSO für die Speicherung von Biogas vergeben<br />
werden. Die Ein- und Ausspeisung aus dem Netz kann nur unter der besonderen<br />
Biogas-Bilanzkreisnummer erfolgen.<br />
c) Der SSO lässt eine Einspeisung in den Speicher in ein besonderes speicherseitiges Biogas-Konto<br />
nur dann zu, wenn der abgebende Bilanzkreis im Netz des NB ein Biogas-<br />
BK ist.<br />
d) Der NB lässt eine Einspeisung aus einem Speicher in einen Biogas-BK nur dann zu,<br />
wenn das abgebende Speicherkonto ein Biogas-Speicherkonto ist.<br />
e) Das vom SSO eingerichtete Biogas-Speicherkonto erhält die gleiche Laufzeit wie der<br />
Biogas-BK, vorausgesetzt der Speichervertrag mit dem SSO besteht mindestens bis<br />
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