Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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9.7.3 Matching zwischen SSQNOT und INVOIC<br />
Sofern eine Abrechnung per INVOIC zwischen dem MGV und dem NB erfolgt, wird die<br />
INVOIC mit der dazugehörigen SSQNOT verknüpft. In der INVOIC wird eine zuvor per<br />
SSQNOT übermittelte Menge abgerechnet. Falls mehrere SSQNOT für den gleichen Zeitraum<br />
erzeugt wurden – z. B. aufgrund von Korrekturen – hat der Netzbetreiber sicherzustellen,<br />
dass die INVOIC auf die richtige SSQNOT referenziert.<br />
Für einen eindeutigen Verweis auf die SSQNOT ist in der INVOIC der Document identifier<br />
der entsprechenden SSQNOT als Referenz anzugeben (= im Folgenden als Referenznummer<br />
der SSQNOT bezeichnet). Jede SSQNOT erhält eine eindeutige Nummer.<br />
9.8 Korrektur bzw. Storno einer Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />
Prinzipiell ist zwischen der Stornierung einer fehlerhaften Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />
und der Korrektur/Stornierung einer Mehr-/Mindermengen-Abrechnung aufgrund nachträglicher<br />
Änderungen der Mengen zu unterscheiden.<br />
Ein „echter“ Storno einer Mehr-/Mindermengenabrechnung liegt z. B. dann vor, wenn die<br />
Ermittlung der Mehr-/Mindermengen oder die Ermittlung des Mehr-/Mindermengenpreises<br />
fehlerhaft war. In diesem Fall wird nach Feststellung des Fehlers die Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />
beim TK und beim MGV zeitnah storniert.<br />
Im anderen Fall war die originäre Mehr-/Mindermengenabrechnung zum Zeitpunkt der Erstellung<br />
korrekt. Aufgrund von nachträglichen Änderungen an den Grunddaten ergeben sich<br />
aber Korrekturen an den Mengendaten, die zu einer veränderten Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung führen. Die Gründe können vielfältig sein, wie z. B.:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Anpassung der Allokationen im Rahmen von Clearingverfahren.<br />
Korrekturen der Netznutzungsabrechnung; dies kann aufgrund verschiedener Gründe<br />
auftreten – beispielsweise wenn der Letztverbraucher im Nachgang zu seiner Energieabrechnung<br />
einen korrigierten Zählerstand meldet oder bei einem RLM-Ausspeisepunkt<br />
bei einer Kontrolle der Messeinrichtung festgestellt wird, dass die Messung oder die Registrierung<br />
der Lastgänge fehlerhaft war. Diese Korrekturen treten noch Monate nach<br />
dem Versand der Netznutzungsabrechnung auf und folgen keiner regulären Terminkette.<br />
Theoretisch kann jeden Tag durch einen Endkunden dem TK ein geänderter Zählerstand<br />
für einen vergangenen Zeitraum gemeldet werden.<br />
Erneute Kontrollabgrenzung nach einem Jahr; dies führt zu einer neuen Mengenbasis<br />
für die Mehr-/Mindermengenberechnung.<br />
Korrekturen durch Ersatzallokationen durch den MGV<br />
Für die Abwicklung der Korrekturen wird unterschieden in der Korrektur der Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />
gegenüber dem TK und gegenüber dem MGV.<br />
Die Korrektur der Mehr-/Mindermengenabrechnung kann entweder zeitnah und kontinuierlich<br />
im Nachgang zur Korrektur der Netznutzungsabrechnung oder der Re-Allokation erfolgen<br />
oder die Korrekturen werden über einen Zeitraum von max. einem Jahr gesammelt und dann<br />
aggregiert abgerechnet. Dies hat den Vorteil, dass vor allem gegenüber dem MGV nicht laufend<br />
die SSQNOT und die Mehr-/Mindermengenabrechnung angepasst werden müssen.<br />
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