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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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9.7.3 Matching zwischen SSQNOT und INVOIC<br />

Sofern eine Abrechnung per INVOIC zwischen dem MGV und dem NB erfolgt, wird die<br />

INVOIC mit der dazugehörigen SSQNOT verknüpft. In der INVOIC wird eine zuvor per<br />

SSQNOT übermittelte Menge abgerechnet. Falls mehrere SSQNOT für den gleichen Zeitraum<br />

erzeugt wurden – z. B. aufgrund von Korrekturen – hat der Netzbetreiber sicherzustellen,<br />

dass die INVOIC auf die richtige SSQNOT referenziert.<br />

Für einen eindeutigen Verweis auf die SSQNOT ist in der INVOIC der Document identifier<br />

der entsprechenden SSQNOT als Referenz anzugeben (= im Folgenden als Referenznummer<br />

der SSQNOT bezeichnet). Jede SSQNOT erhält eine eindeutige Nummer.<br />

9.8 Korrektur bzw. Storno einer Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />

Prinzipiell ist zwischen der Stornierung einer fehlerhaften Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />

und der Korrektur/Stornierung einer Mehr-/Mindermengen-Abrechnung aufgrund nachträglicher<br />

Änderungen der Mengen zu unterscheiden.<br />

Ein „echter“ Storno einer Mehr-/Mindermengenabrechnung liegt z. B. dann vor, wenn die<br />

Ermittlung der Mehr-/Mindermengen oder die Ermittlung des Mehr-/Mindermengenpreises<br />

fehlerhaft war. In diesem Fall wird nach Feststellung des Fehlers die Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />

beim TK und beim MGV zeitnah storniert.<br />

Im anderen Fall war die originäre Mehr-/Mindermengenabrechnung zum Zeitpunkt der Erstellung<br />

korrekt. Aufgrund von nachträglichen Änderungen an den Grunddaten ergeben sich<br />

aber Korrekturen an den Mengendaten, die zu einer veränderten Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung führen. Die Gründe können vielfältig sein, wie z. B.:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Anpassung der Allokationen im Rahmen von Clearingverfahren.<br />

Korrekturen der Netznutzungsabrechnung; dies kann aufgrund verschiedener Gründe<br />

auftreten – beispielsweise wenn der Letztverbraucher im Nachgang zu seiner Energieabrechnung<br />

einen korrigierten Zählerstand meldet oder bei einem RLM-Ausspeisepunkt<br />

bei einer Kontrolle der Messeinrichtung festgestellt wird, dass die Messung oder die Registrierung<br />

der Lastgänge fehlerhaft war. Diese Korrekturen treten noch Monate nach<br />

dem Versand der Netznutzungsabrechnung auf und folgen keiner regulären Terminkette.<br />

Theoretisch kann jeden Tag durch einen Endkunden dem TK ein geänderter Zählerstand<br />

für einen vergangenen Zeitraum gemeldet werden.<br />

Erneute Kontrollabgrenzung nach einem Jahr; dies führt zu einer neuen Mengenbasis<br />

für die Mehr-/Mindermengenberechnung.<br />

Korrekturen durch Ersatzallokationen durch den MGV<br />

Für die Abwicklung der Korrekturen wird unterschieden in der Korrektur der Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />

gegenüber dem TK und gegenüber dem MGV.<br />

Die Korrektur der Mehr-/Mindermengenabrechnung kann entweder zeitnah und kontinuierlich<br />

im Nachgang zur Korrektur der Netznutzungsabrechnung oder der Re-Allokation erfolgen<br />

oder die Korrekturen werden über einen Zeitraum von max. einem Jahr gesammelt und dann<br />

aggregiert abgerechnet. Dies hat den Vorteil, dass vor allem gegenüber dem MGV nicht laufend<br />

die SSQNOT und die Mehr-/Mindermengenabrechnung angepasst werden müssen.<br />

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