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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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10.2.2.2 Clearing von Zeitreihentypen „Entry NKP“ und „Entry Flüssiggas“<br />

Das Kapitel 10.2.2.1 beschreibt die Abstimmung des Netzkontos zwischen MGV und Netzbetreiber.<br />

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Netzkontoauszuges M+2M-5WT können nur noch<br />

Differenzen bei den NKP- und Flüssiggas-Zeitreihen vorkommen, da das Clearing der Bilanzkreisdaten<br />

bereits abgeschlossen ist. Nach Versand des Netzkontoauszugs und nach<br />

Ablauf der Prüffrist von 10 WT inkl. Widerspruchsmöglichkeit stehen weitere 5 WT für das<br />

Clearing von NKP- und Flüssiggas-Zeitreihen zur Verfügung. Der Clearingzeitraum umfasst<br />

somit in Summe 15 WT.<br />

Nach der Übermittlung des Netzkontoauszugs an die Netzbetreiber (M+2 Monate - 5 WT)<br />

können sich die Netzbetreiber innerhalb 15 WT (10 WT Prüffrist zzgl. 5 WT Clearingfrist)<br />

untereinander über die finalen NKP-Daten abstimmen. Der sendepflichtige Netzbetreiber<br />

nach § 26 KoV übersendet dann dem MGV die korrigierten aggregierten NKP-Daten und<br />

stellt diese auch dem nicht sendepflichtigen Netzbetreiber zur Verfügung.<br />

Nach der Clearingfrist M+2M+10WT aktualisiert der MGV den Netzkontoauszug und versendet<br />

diesen bis 5 WT nach der Clearingfrist an die Netzbetreiber bzw. informiert die Netzbetreiber<br />

in Textform, dass der Netzkontenauszug im Portal verfügbar ist.<br />

Der MGV versendet zusätzlich die aktualisierte Saldomitteilung als IMBNOT.<br />

10.2.3 Ermittlung der prozentualen monatlichen Abweichung im<br />

Netzkonto<br />

Die Bemessungsgröße für eine monatliche Abrechnung eines Netzkontosaldos ist die prozentuale<br />

monatliche Abweichung. Diese berechnet sich aus dem Verhältnis des monatlichen<br />

Netzkontosaldo „0“ zur gesamten SLP-Allokation im betrachteten Monat.<br />

Monatlicher Netzkontosaldo 0in kWh<br />

monatl . Abweichung (%) <br />

100%<br />

MonatssummeSLP Allokation in kWh<br />

10.2.4 Methodik der Abrechnung von Netzkonten<br />

Die Abrechnung der monatlichen Abweichung im Netzkonto erfolgt, sobald am Ende eines<br />

Monats der Schwellenwert von +10 % überschritten wird. Bei Unterschreiten des Schwellenwertes<br />

von -10 % erfolgt keine Abrechnung.<br />

Übersteigt die prozentuale monatliche Abweichung in einem Monat den Schwellenwert von<br />

+10 %, so wird der gesamte monatliche Netzkontensaldo 0 vom MGV gegenüber dem NB<br />

als Abschlag auf die zukünftige Mehr- und Mindermengenabrechnung abgerechnet. Dabei<br />

wird diese Menge mit dem RLM- Mehr-/Mindermengenpreis des jeweiligen Monats multipliziert<br />

und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag erhöht sich um die Umsatzsteuer. Der<br />

Netzkontosaldo „0“, „1“ und „2“ bleibt unverändert.<br />

Netzkonten eines Netzbetreibers mit Marktgebietsüberlappung sowie Netzkonten mit NKP-<br />

Aufteilungen aus nachgelagerten Netzen werden bzgl. der Netzkontenabrechnung immer

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