Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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10.2.2.2 Clearing von Zeitreihentypen „Entry NKP“ und „Entry Flüssiggas“<br />
Das Kapitel 10.2.2.1 beschreibt die Abstimmung des Netzkontos zwischen MGV und Netzbetreiber.<br />
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Netzkontoauszuges M+2M-5WT können nur noch<br />
Differenzen bei den NKP- und Flüssiggas-Zeitreihen vorkommen, da das Clearing der Bilanzkreisdaten<br />
bereits abgeschlossen ist. Nach Versand des Netzkontoauszugs und nach<br />
Ablauf der Prüffrist von 10 WT inkl. Widerspruchsmöglichkeit stehen weitere 5 WT für das<br />
Clearing von NKP- und Flüssiggas-Zeitreihen zur Verfügung. Der Clearingzeitraum umfasst<br />
somit in Summe 15 WT.<br />
Nach der Übermittlung des Netzkontoauszugs an die Netzbetreiber (M+2 Monate - 5 WT)<br />
können sich die Netzbetreiber innerhalb 15 WT (10 WT Prüffrist zzgl. 5 WT Clearingfrist)<br />
untereinander über die finalen NKP-Daten abstimmen. Der sendepflichtige Netzbetreiber<br />
nach § 26 KoV übersendet dann dem MGV die korrigierten aggregierten NKP-Daten und<br />
stellt diese auch dem nicht sendepflichtigen Netzbetreiber zur Verfügung.<br />
Nach der Clearingfrist M+2M+10WT aktualisiert der MGV den Netzkontoauszug und versendet<br />
diesen bis 5 WT nach der Clearingfrist an die Netzbetreiber bzw. informiert die Netzbetreiber<br />
in Textform, dass der Netzkontenauszug im Portal verfügbar ist.<br />
Der MGV versendet zusätzlich die aktualisierte Saldomitteilung als IMBNOT.<br />
10.2.3 Ermittlung der prozentualen monatlichen Abweichung im<br />
Netzkonto<br />
Die Bemessungsgröße für eine monatliche Abrechnung eines Netzkontosaldos ist die prozentuale<br />
monatliche Abweichung. Diese berechnet sich aus dem Verhältnis des monatlichen<br />
Netzkontosaldo „0“ zur gesamten SLP-Allokation im betrachteten Monat.<br />
Monatlicher Netzkontosaldo 0in kWh<br />
monatl . Abweichung (%) <br />
100%<br />
MonatssummeSLP Allokation in kWh<br />
10.2.4 Methodik der Abrechnung von Netzkonten<br />
Die Abrechnung der monatlichen Abweichung im Netzkonto erfolgt, sobald am Ende eines<br />
Monats der Schwellenwert von +10 % überschritten wird. Bei Unterschreiten des Schwellenwertes<br />
von -10 % erfolgt keine Abrechnung.<br />
Übersteigt die prozentuale monatliche Abweichung in einem Monat den Schwellenwert von<br />
+10 %, so wird der gesamte monatliche Netzkontensaldo 0 vom MGV gegenüber dem NB<br />
als Abschlag auf die zukünftige Mehr- und Mindermengenabrechnung abgerechnet. Dabei<br />
wird diese Menge mit dem RLM- Mehr-/Mindermengenpreis des jeweiligen Monats multipliziert<br />
und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag erhöht sich um die Umsatzsteuer. Der<br />
Netzkontosaldo „0“, „1“ und „2“ bleibt unverändert.<br />
Netzkonten eines Netzbetreibers mit Marktgebietsüberlappung sowie Netzkonten mit NKP-<br />
Aufteilungen aus nachgelagerten Netzen werden bzgl. der Netzkontenabrechnung immer