Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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Allokation nach Deklaration<br />
Diese Allokation wird für SLP-Ausspeisepunkte und bei der Allokation von Mini-MüT Einbzw.<br />
Ausspeisungen, wenn der NB die Nominierung aufgrund von technischen Restriktionen<br />
kürzt, angewendet.<br />
Allokation nach Nominierung<br />
Die Allokation am VHP erfolgt auf Basis der vom BKV nominierten und vom MGV bestätigten<br />
Nominierungen bzw. Renominierungen. Falls Renominierungen durchgeführt wurden,<br />
gilt die letzte gültige und vom MGV bestätigte Renominierung für die Allokation.<br />
Die Allokation von Ein- bzw. Ausspeisungen an Speichern, GÜP, MÜP und inländischen<br />
Produktionsanlagen erfolgt auf Basis der vom NB bestätigten Nominierungen bzw.<br />
Renominierungen bzw. Nominierungsersatzwerten. Steuerungsdifferenzen, d. h. Differenzen<br />
zwischen den Summen der Nominierungen und den tatsächlichen Messwerten,<br />
werden auf ein Operational Balancing Account (OBA) gemäß EASEE-Gas CBP 2005-<br />
002/02 allokiert. Das OBA wird entweder von einem der beiden angrenzenden NB oder<br />
auch von beiden Netzbetreibern geführt und dann monatlich abgeglichen. Im Falle von<br />
Ein- bzw. Ausspeisungen an Speichern kann das OBA auch vom SSO geführt werden.<br />
Im Falle eines Nominierungsersatzverfahrens mit einer OFC (Online-Flow-Control) gilt<br />
der von dem RLM-Ausspeisepunkt Zeitreihentyp „RLMNEV“ übertragene stündliche<br />
Steuerungswert als Einspeiseallokation. Der NB kann zur Vermeidung von Fehlwerten<br />
die Bildung von Ersatzwerten des RLM Ausspeisepunktes anbieten.<br />
Allokation nach Balancing-Shipper Verfahren<br />
An Ein- oder Ausspeisepunkten, für die von mehreren BKV Nominierungen abgegeben<br />
werden, wie z. B. MÜP, GÜP, Speicher oder inländische Produktionsanlagen, kann ein<br />
Balancing Shipper Verfahren angewendet werden. Hier werden Abweichungen zwischen<br />
der Messung an einem Ein- oder Ausspeisepunkt und der Summe der Nominierungen<br />
an diesem Punkt auf den Bilanzkreis des Balancing Shippers allokiert. Alle anderen BKV<br />
werden gemäß „Allokation nach Nominierung“ abgewickelt.<br />
5.2 Bestimmung des Bilanzierungsbrennwerts<br />
Für die tägliche Allokation während des Liefermonats wird ein vorläufiger Brennwert für die<br />
Bestimmung der Energiemengen benötigt. Die Festlegung des Bilanzierungsbrennwerts obliegt<br />
dem NB. Das Verfahren zur Bestimmung des Bilanzierungsbrennwerts wird so gewählt,<br />
dass die Differenz zum Abrechnungsbrennwert so gering wie möglich gehalten wird. Der<br />
Bilanzierungsbrennwert für den Tag D wird dem TK am Tag D+1 in der Übermittlung des<br />
täglichen Lastgangs mitgeteilt. Der Bilanzierungsbrennwert kann entweder für jeden Monat<br />
oder für jeden Tag neu bestimmt werden.<br />
Ein monatlicher Bilanzierungsbrennwert wird je Abrechnungsbrennwertgebiet und für den<br />
kompletten Liefermonat bestimmt und am vorletzten Werktag des Vormonats bekanntgegeben.<br />
Dabei soll durch die Wahl z.B. durch eines der nachfolgend genannten Verfahren die<br />
Differenz zum Abrechnungsbrennwert so gering wie möglich gehalten werden. Mögliche Verfahren<br />
können sein:<br />
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