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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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Allokation nach Deklaration<br />

Diese Allokation wird für SLP-Ausspeisepunkte und bei der Allokation von Mini-MüT Einbzw.<br />

Ausspeisungen, wenn der NB die Nominierung aufgrund von technischen Restriktionen<br />

kürzt, angewendet.<br />

Allokation nach Nominierung<br />

Die Allokation am VHP erfolgt auf Basis der vom BKV nominierten und vom MGV bestätigten<br />

Nominierungen bzw. Renominierungen. Falls Renominierungen durchgeführt wurden,<br />

gilt die letzte gültige und vom MGV bestätigte Renominierung für die Allokation.<br />

Die Allokation von Ein- bzw. Ausspeisungen an Speichern, GÜP, MÜP und inländischen<br />

Produktionsanlagen erfolgt auf Basis der vom NB bestätigten Nominierungen bzw.<br />

Renominierungen bzw. Nominierungsersatzwerten. Steuerungsdifferenzen, d. h. Differenzen<br />

zwischen den Summen der Nominierungen und den tatsächlichen Messwerten,<br />

werden auf ein Operational Balancing Account (OBA) gemäß EASEE-Gas CBP 2005-<br />

002/02 allokiert. Das OBA wird entweder von einem der beiden angrenzenden NB oder<br />

auch von beiden Netzbetreibern geführt und dann monatlich abgeglichen. Im Falle von<br />

Ein- bzw. Ausspeisungen an Speichern kann das OBA auch vom SSO geführt werden.<br />

Im Falle eines Nominierungsersatzverfahrens mit einer OFC (Online-Flow-Control) gilt<br />

der von dem RLM-Ausspeisepunkt Zeitreihentyp „RLMNEV“ übertragene stündliche<br />

Steuerungswert als Einspeiseallokation. Der NB kann zur Vermeidung von Fehlwerten<br />

die Bildung von Ersatzwerten des RLM Ausspeisepunktes anbieten.<br />

Allokation nach Balancing-Shipper Verfahren<br />

An Ein- oder Ausspeisepunkten, für die von mehreren BKV Nominierungen abgegeben<br />

werden, wie z. B. MÜP, GÜP, Speicher oder inländische Produktionsanlagen, kann ein<br />

Balancing Shipper Verfahren angewendet werden. Hier werden Abweichungen zwischen<br />

der Messung an einem Ein- oder Ausspeisepunkt und der Summe der Nominierungen<br />

an diesem Punkt auf den Bilanzkreis des Balancing Shippers allokiert. Alle anderen BKV<br />

werden gemäß „Allokation nach Nominierung“ abgewickelt.<br />

5.2 Bestimmung des Bilanzierungsbrennwerts<br />

Für die tägliche Allokation während des Liefermonats wird ein vorläufiger Brennwert für die<br />

Bestimmung der Energiemengen benötigt. Die Festlegung des Bilanzierungsbrennwerts obliegt<br />

dem NB. Das Verfahren zur Bestimmung des Bilanzierungsbrennwerts wird so gewählt,<br />

dass die Differenz zum Abrechnungsbrennwert so gering wie möglich gehalten wird. Der<br />

Bilanzierungsbrennwert für den Tag D wird dem TK am Tag D+1 in der Übermittlung des<br />

täglichen Lastgangs mitgeteilt. Der Bilanzierungsbrennwert kann entweder für jeden Monat<br />

oder für jeden Tag neu bestimmt werden.<br />

Ein monatlicher Bilanzierungsbrennwert wird je Abrechnungsbrennwertgebiet und für den<br />

kompletten Liefermonat bestimmt und am vorletzten Werktag des Vormonats bekanntgegeben.<br />

Dabei soll durch die Wahl z.B. durch eines der nachfolgend genannten Verfahren die<br />

Differenz zum Abrechnungsbrennwert so gering wie möglich gehalten werden. Mögliche Verfahren<br />

können sein:<br />

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