Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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Abbildung 5 ist eine einfache Beziehung eines Unterbilanzkreises mit zwei direkt verbundenen<br />
Rechnungsbilanzkreisen ohne kaskadische Abhängigkeiten dargestellt.<br />
Rechnungsbilanzkreis<br />
<strong>GASPOOL</strong>EH9860000<br />
Rechnungsbilanzkreis<br />
<strong>GASPOOL</strong>EH7540000<br />
60% 40%<br />
Unterbilanzkreis<br />
<strong>GASPOOL</strong>EH5520000<br />
Abbildung 5: Quotale Aufteilung von UBK auf RBK<br />
2.7 Besonderheiten bei der Verbindung von Biogas-Bilanzkreisen<br />
Die GasNZV ermöglicht die Verbindung von Biogas-Bilanzkreisen. Der Flexibilitätsrahmen<br />
nach § 35 Ziffer 3 wird dabei einheitlich auf den RBK und alle mit ihm verbundenen UBK<br />
angewendet. Hierfür werden die Flexibilitäten von dem UBK auf den RBK übertragen. Alle so<br />
miteinander verbundenen UBK müssen das gleiche Datum für das Ende des Bilanzierungszeitraums<br />
haben, das Startdatum kann unterschiedlich sein. Dadurch können Biogas-<br />
Bilanzkreise mit unterschiedlichen Rumpfbilanzierungszeiträumen ebenfalls verbunden werden.<br />
Alle weiteren Details zur Abrechnung der Biogas-Bilanzkreise werden in Kap.6.4. erläutert.<br />
Die Übertragung von Flexibilitäten auf andere Biogasbilanzkreise ist nur für den Rechnungsbilanzkreis<br />
möglich. Die Details hierzu sind in Kap. 6.4.2. beschrieben.<br />
2.8 Abwicklung der qualitätsüberschreitenden Bilanzierung im<br />
Rahmen der Konvertierung<br />
Die GasNZV ermöglicht qualitätsübergreifende Marktgebiete. In diesen Marktgebieten existiert<br />
nur ein virtueller Handelspunkt (VHP) an dem sowohl L-Gas als auch H-Gas gehandelt<br />
wird. Die Festlegung BK7-002 regelt jeweils die Umsetzung des Konvertierungssystems in<br />
den qualitätsübergreifenden Marktgebieten.<br />
Damit existieren innerhalb eines Marktgebietes zwei verschiedene Gasqualitäten. Dies<br />
macht eine Änderung im <strong>Bilanzkreismanagement</strong> u. a. durch eine Anpassung der Bilanzkreisstruktur<br />
erforderlich.<br />
Jeder Ein- und Ausspeisepunkt wird durch den NB der für sie relevanten Gasqualität zugeordnet.<br />
Dies gilt auch für Biogasein- und ausspeisepunkte. Anders als bei einer Marktgebietsüberlappung<br />
kann es keine Qualitätsüberlappung geben. Die Möglichkeiten einer quali-<br />
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