Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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Der Kunde 1 wird zwischen dem 10.04.2011 und dem 15.03.2012 abgelesen, Kunde 2 zwischen<br />
dem 05.06.2011 und dem 07.06.2012. Kunde 3 ist ein Neukunde, seine Lieferung<br />
beginnt am 05.01.2011 und er wird das erste Mal am 05.10.2012 abgelesen. Für diesen<br />
Kunden erfolgt die erste Abgrenzung deshalb auf Basis eines geschätzten Jahresverbrauchs,<br />
da keine Vorjahreswerte vorliegen. Zum 01.10.2012 wird die Abgrenzung für alle<br />
Kunden durchgeführt. Spätestens 3 Monate nach dem Stichtag – also spätestens zum<br />
30.11.2012 – erhalten alle TK die Mehr-/Mindermengenabrechnung für den kompletten Zeitraum<br />
01.10.2011 bis 01.10.2012.<br />
Ein Wechsel vom Abgrenzungsverfahren in ein anderes Verfahren ist nur zum Stichtag der<br />
Abgrenzung möglich.<br />
9.2.3.3 Mehr-/Mindermengenermittlung – Monatsverfahren aggregiert<br />
Unabhängig von der rollierenden Ablesung der Kunden und vom Prozess der Netznutzungsabrechnung<br />
werden in dieser Variante die Mehr-/Mindermengen für komplett abgeschlossene<br />
Monate ermittelt und abgerechnet. Nach Ablauf des Gastages 31.10.2012 werden für die<br />
Gesamtheit aller Ausspeisepunkte eines Netzes die Mehr-/ Mindermengen für den Monat<br />
Oktober 2011 ermittelt. Erst zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel der letzte SLP-<br />
Ausspeisepunkt, der noch Absatzmengen im Oktober 2011 besitzt, abgelesen worden. Die<br />
Energiemengen werden je TK auf die einzelnen Monate aufgeteilt und den je TK aggregierten<br />
Allokationsmengen in den jeweiligen Monaten gegenübergestellt. Die Verbrauchsmengen<br />
müssen sachgerecht und für den TK und MGV nachvollziehbar auf die einzelnen Monate<br />
aufgeteilt werden. Die möglichen Verfahren zur Aufteilung der Mengen auf die einzelnen<br />
Monate sind in Kap. 9.2.2 beschrieben.<br />
Ein Wechsel vom Monatsverfahren ist jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich.<br />
9.2.3.4 Mehr-/Mindermengenermittlung – Monatsverfahren einzelkundenscharf<br />
Sofern für die einzelnen Ausspeisepunkte Einzelallokationsdaten für den kompletten<br />
Ablesezeitraum vorliegen, können die Mehr-/Mindermengen einzelkundenscharf berechnet<br />
werden. In diesem Fall können entweder die Verbrauchsmengen nach Kap. 9.2.2. auf die<br />
einzelnen Monate aufgeteilt werden und den einzelkundenscharfen Allokationsmengen gegenübergestellt<br />
werden. Oder die Mehr-/Mindermengen werden für den Ablesezeitraum einzelkundenscharf<br />
ausgerechnet und danach auf die einzelnen Monate nach den Verfahren in<br />
Kap. 9.2.2. aufgeteilt. Je Monat wird eine einzelne Abrechnung erstellt. Eine Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung ist nicht möglich.<br />
Der Transportkunde erhält monatlich bis M+30 WT – bis zu diesem Termin müssen alle Allokationsmengen<br />
mit dem MGV für die Erstellung des Netzkontos abgestimmt sein – eine einzelkundenscharfe<br />
Liste mit den monatlichen Allokationsmengen je Ausspeisepunkt.<br />
Ein Wechsel vom Monatsverfahren ist jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich.<br />
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