Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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B) Zeiträume der Berechnung<br />
Die Netzkontosalden 0, 1 und 2 können für verschiedene Zeiträume berechnet werden:<br />
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Täglicher Netzkontosaldo:<br />
Der Tagessaldo, der sich nach Ablauf des Gastages um 6:00 Uhr ergibt.<br />
Monatlicher Netzkontosaldo:<br />
Der Saldo, der sich über den Zeitraum vom ersten Tag des Monats von 6:00 Uhr bis<br />
zum ersten Tag des Folgemonats bis 6:00 Uhr morgens ergibt.<br />
Kumulierter laufender Netzkontosaldo:<br />
Der Saldo, der sich fortlaufend aufbaut über den Verlauf eines Zeitraums größer als<br />
ein Monat. Er beginnt immer am ersten Tag eines Monats um 6:00 Uhr morgens und<br />
endet am ersten Tag eines anderen Monats um 6:00 Uhr morgens.<br />
10.2 Netzkontenabrechnung<br />
10.2.1 Eckpunkte zur Abrechnung von Netzkonten<br />
Die Abrechnung von Netzkonten der Verteilernetzbetreiber bei den Marktgebietsverantwortlichen<br />
erfolgt monatsscharf. Hierfür wurde ein Schwellenwert definiert, bei dessen Überschreitung<br />
eine Abrechnung des Netzkontos erfolgt.<br />
In der monatsscharfen Betrachtung wird der monatliche Netzkontosaldo 0 mit der gesamten<br />
SLP-Allokation des Netzes für diesen Monat ins Verhältnis gesetzt. Eine Abrechnung erfolgt<br />
nur bei Überschreitung eines positiven Schwellenwertes von über +10 % . Die Abrechnung<br />
bei Überschreitung des Schwellenwertes stellt eine variable Abschlagszahlung auf die Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung dar. Es handelt sich nicht um eine Strafzahlung.<br />
Fernleitungsnetzbetreiber - auch in ihrer Funktion als marktgebietsaufspannende Netzbetreiber<br />
– sind dazu verpflichtet, für die Netzstabilität innerhalb des Marktgebietes zu sorgen. Das<br />
schließt auch ein, entsprechende Mengendispositionen so durchzuführen, dass dieser Auftrag<br />
erfüllt werden kann. Zudem obliegt den Fernleitungsnetzbetreibern gemäß GABi Gas die<br />
Pflicht, die Beschaffung der Regelenergie zu organisieren und darüber hinaus den Bedarf an<br />
externer Regelenergie durch den maximalen Einsatz der internen Regelenergie zu minimieren.<br />
Demzufolge disponieren die Fernleitungsnetzbetreiber benötigte Gasmengen, die zu<br />
entsprechenden Schiefständen innerhalb ihrer Netzkonten, z. B. in Form von Steuerungsgaskonten,<br />
führen. Da diese Schiefstände wiederum durch den Einsatz interner und externer<br />
Regelenergie über den notwendigen Zeitraum ausgeglichen werden, ist eine Abrechnung der<br />
Netzkonten der Fernleitungsnetzbetreiber nicht sachgerecht. Eine Netzkontenabrechnung im<br />
hier beschriebenen Sinne und mit dem oben genannten Anreizziel ist für Fernleitungsnetzbetreiber<br />
weder sachgerecht noch zielführend und wird somit nicht angewandt, da Fernleitungsnetzbetreiber<br />
allenfalls einen verschwindend geringen Anteil bzw. keinen Anteil von<br />
SLP-Entnahmestellen haben.<br />
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