04.11.2013 Aufrufe

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

11 Mini-MüT<br />

11.1 Beschreibung der Systematik<br />

Um Gas zwischen BK unterschiedlicher Marktgebiete gemäß § 48 KoV übertragen zu können,<br />

müssen Ausspeisepunkte, wie z. B. Letztverbraucher oder Speicheranlagen, in einem<br />

Ausspeisenetz direkt oder indirekt über die VHP mehrerer Marktgebiete erreichbar sein. Dieser<br />

Sachverhalt wird als Marktgebietsüberlappung bezeichnet. Eine Marktgebietsüberlappung<br />

liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Ausspeisenetz hydraulisch an mehrere Netze<br />

unterschiedlicher Marktgebiete angeschlossen ist oder dies auf einen der vorgelagerten<br />

Netzbetreiber zutrifft. Unter einer aktiven Marktgebietsüberlappung wird die tatsächliche Nutzung<br />

des Gastransports aus zwei Marktgebieten verstanden. Wenn bei Vorliegen einer<br />

Marktgebietsüberlappung alle Ausspeisepunkte vollumfänglich nur einem Marktgebiet zugeordnet<br />

sind, wird von einer passiven Marktgebietsüberlappung gesprochen.<br />

Die Möglichkeit, Gas zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebiete in einem Verteilernetz<br />

zu übertragen, wird als Mini-MüT bezeichnet. TK können bei einem NB die Nutzung<br />

des Mini-MüT anmelden, wenn im Netz des NB eine aktive Marktgebietsüberlappung vorliegt<br />

und dem TK entsprechend in beiden Marktgebieten Ausspeisepunkte zugeordnet sind. Diese<br />

Nutzungsmöglichkeit kann der TK auf den BKV gem. § 48 Ziff. 1 KoV übertragen.<br />

Die grundsätzliche Möglichkeit für die Nutzung des Mini-MüT entsteht dadurch, dass ein NB<br />

Kapazitäten bei seinem bzw. seinen vorgelagerten NB im Rahmen der internen Bestellung<br />

bestellt hat und sie dadurch den TK in seinem Netz für das gesamte Kalenderjahr zur Verfügung<br />

stehen. Die Höhe der kalenderjährlichen internen Bestellung von Transportkapazitäten<br />

gem. § 8 KoV bleibt durch den Mini-MüT unbeeinflusst.<br />

Eine unentgeltliche Nutzung des Mini-MüT ist nur auf unterbrechbarer Basis möglich. Diese<br />

Nutzung kann dem TK immer dann gewährt werden, wenn die gebuchten Transportkapazitäten<br />

je Marktgebiet nicht vollständig durch den tatsächlichen Transport für die Ausspeisepunkte<br />

des TK im gleichen Markgebiet in Anspruch genommen werden und keine weiteren netztechnisch<br />

bedingten Restriktionen vorliegen.<br />

Der Austausch von Gasmengen zwischen unterschiedlichen Marktgebieten erfolgt über einen<br />

Transferpunkt in Form eines virtuellen Ein- und Ausspeisepunktes. Der Transferpunkt<br />

wird im jeweiligen den Mini-MüT durchführenden Netz als zwei virtuelle Zählpunkte eingerichtet<br />

(Ein- bzw. Ausspeisepunkt).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!