Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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11 Mini-MüT<br />
11.1 Beschreibung der Systematik<br />
Um Gas zwischen BK unterschiedlicher Marktgebiete gemäß § 48 KoV übertragen zu können,<br />
müssen Ausspeisepunkte, wie z. B. Letztverbraucher oder Speicheranlagen, in einem<br />
Ausspeisenetz direkt oder indirekt über die VHP mehrerer Marktgebiete erreichbar sein. Dieser<br />
Sachverhalt wird als Marktgebietsüberlappung bezeichnet. Eine Marktgebietsüberlappung<br />
liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Ausspeisenetz hydraulisch an mehrere Netze<br />
unterschiedlicher Marktgebiete angeschlossen ist oder dies auf einen der vorgelagerten<br />
Netzbetreiber zutrifft. Unter einer aktiven Marktgebietsüberlappung wird die tatsächliche Nutzung<br />
des Gastransports aus zwei Marktgebieten verstanden. Wenn bei Vorliegen einer<br />
Marktgebietsüberlappung alle Ausspeisepunkte vollumfänglich nur einem Marktgebiet zugeordnet<br />
sind, wird von einer passiven Marktgebietsüberlappung gesprochen.<br />
Die Möglichkeit, Gas zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebiete in einem Verteilernetz<br />
zu übertragen, wird als Mini-MüT bezeichnet. TK können bei einem NB die Nutzung<br />
des Mini-MüT anmelden, wenn im Netz des NB eine aktive Marktgebietsüberlappung vorliegt<br />
und dem TK entsprechend in beiden Marktgebieten Ausspeisepunkte zugeordnet sind. Diese<br />
Nutzungsmöglichkeit kann der TK auf den BKV gem. § 48 Ziff. 1 KoV übertragen.<br />
Die grundsätzliche Möglichkeit für die Nutzung des Mini-MüT entsteht dadurch, dass ein NB<br />
Kapazitäten bei seinem bzw. seinen vorgelagerten NB im Rahmen der internen Bestellung<br />
bestellt hat und sie dadurch den TK in seinem Netz für das gesamte Kalenderjahr zur Verfügung<br />
stehen. Die Höhe der kalenderjährlichen internen Bestellung von Transportkapazitäten<br />
gem. § 8 KoV bleibt durch den Mini-MüT unbeeinflusst.<br />
Eine unentgeltliche Nutzung des Mini-MüT ist nur auf unterbrechbarer Basis möglich. Diese<br />
Nutzung kann dem TK immer dann gewährt werden, wenn die gebuchten Transportkapazitäten<br />
je Marktgebiet nicht vollständig durch den tatsächlichen Transport für die Ausspeisepunkte<br />
des TK im gleichen Markgebiet in Anspruch genommen werden und keine weiteren netztechnisch<br />
bedingten Restriktionen vorliegen.<br />
Der Austausch von Gasmengen zwischen unterschiedlichen Marktgebieten erfolgt über einen<br />
Transferpunkt in Form eines virtuellen Ein- und Ausspeisepunktes. Der Transferpunkt<br />
wird im jeweiligen den Mini-MüT durchführenden Netz als zwei virtuelle Zählpunkte eingerichtet<br />
(Ein- bzw. Ausspeisepunkt).