Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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kumulierte Abweichungen zwischen<br />
Biogaseinspeisung und Ausspeisung<br />
1.500.000<br />
1.000.000<br />
kumuliertes Saldo max. Flexibilität max. Flexibilität<br />
Obere<br />
Flexibilitätsgrenze<br />
500.000<br />
-<br />
-500.000<br />
Inanspruchgenommene<br />
Flexibilität<br />
-1.000.000<br />
-1.500.000<br />
Untere<br />
Flexibilitätsgrenze<br />
Abbildung 41: Abrechnung des Flexibilitätsrahmens eines Biogas-Bilanzkreises<br />
8.3 Entgelte für den Ausgleich von Differenzmengen außerhalb des<br />
Flexibilitätsrahmens (Ausgleichsenergie)<br />
Sofern der zulässige Flexibilitätsrahmen während des Bilanzierungszeitraums überschritten<br />
wird, werden die angefallenen Differenzmengen tagesscharf abgerechnet. Solange für Biogas<br />
keine Marktpreise veröffentlicht und von der Bundesnetzagentur akzeptiert werden, finden<br />
die gleichen Entgelte für den Kauf oder Verkauf von Ausgleichsenergie wie für Erdgas<br />
Anwendung. Die Höhe der Entgelte wird gemäß den Vorgaben der Festlegungen der Bundesnetzagentur<br />
vom 28. Mai 2008 und den dazu veröffentlichten Mitteilungen der BNetzA<br />
berechnet. Maßgeblich ist jeweils der Ausgleichsenergiepreis des Tages an dem die Überbzw.<br />
Unterschreitung stattgefunden hat. Je nach Vorzeichen der Abweichung gilt der Preis<br />
für Kauf oder Verkauf von Ausgleichsenergie. Bei Über- bzw. Unterschreitungen des Flexibilitätsrahmens<br />
innerhalb des Bilanzierungszeitraums wird der Status als Biogas-Bilanzkreis<br />
nicht tangiert.<br />
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