Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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schen Verfahren Unterschiede zwischen dem prognostizierten Verbrauch und dem tatsächlichen<br />
gemessenen Verbrauch je Ausspeisepunkt auf. In Summe – über alle Ausspeisepunkte<br />
aggregiert – saldieren sich diese Differenzen aber theoretisch zu Null.<br />
Mehr-/Mindermengen sind nicht prognostizierbar, da sie vom Verbrauchsverhalten des Kunden,<br />
der Güte des zugeordneten Lastprofils und von der Prognosegüte der Anbieter von<br />
Temperaturdaten abhängen. Mehr-/Mindermengen können erst ermittelt werden, nachdem<br />
der Verbrauch des Kunden an der Entnahmestelle festgestellt wurde.<br />
9.2 Ermittlung der Mehr-/Mindermengen<br />
Die Gasnetzzugangsverordnung lässt dem NB die Wahl, ob die Mehr-<br />
/Mindermengenermittlung und -abrechnung einmal jährlich für alle Kunden zu einem Stichtag<br />
durchgeführt wird oder rollierend über das ganze Jahr erfolgt. Aus diesem Grund sind verschiedene<br />
Verfahren möglich, die Mehr-/ Mindermengen gegenüber dem TK abzurechnen.<br />
Die Vorgehensweise aller nachfolgenden Verfahren zur Ermittlung der Mehr-/Mindermengen<br />
ist immer identisch: eine ausgespeiste Gasmenge in kWh wird je Ausspeisepunkt ermittelt<br />
und mit einer in einen Bilanzkreis für den gleichen Ausspeisepunkt vom NB an den MGV<br />
gemeldeten Menge verglichen.<br />
Die Mehr-/Mindermengenabrechnung für RLM-Ausspeisepunkte findet nur dann statt, wenn<br />
der Ausspeisepunkt einem Erdgas BK/SBK zugeordnet ist.<br />
Für SLP-Ausspeisepunkte wird unabhängig von der Zuordnung zu einem Erd- oder Biogas<br />
BK/SBK immer eine Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung durchgeführt. Dieser<br />
Grundsatz gilt für alle synthetischen und analytischen Standardlastprofilverfahren. Die nachfolgenden<br />
Verfahren unterscheiden sich<br />
<br />
<br />
<br />
durch den Zeitpunkt, an dem die Mehr-/Mindermengenermittlung und<br />
-abrechnung erfolgt,<br />
durch die Art der Ermittlung des Verbrauchs und<br />
ob die Mehr-/Mindermenge jedes Ausspeisepunktes getrennt oder aggregiert je TK ermittelt<br />
wird.<br />
Die Ermittlung der Mehr-/Mindermengen je einzelnem Ausspeisepunkt kann nur erfolgen,<br />
wenn während des abzurechnenden Zeitraums für jeden Ausspeisepunkt je TK eine Einzelallokation<br />
vorliegt.<br />
In allen Varianten muss die Zeitspanne für die Ermittlung der beiden Mengen identisch sein.<br />
Im Falle einer durchgehenden Belieferung sind beide Termine identisch. Bei nachträglichen<br />
An- und Abmeldungen könnten die beiden Termine auseinander fallen und müssen besonders<br />
berücksichtigt werden (siehe auch Festlegungen der Bundesnetzagentur zu GeLi Gas<br />
Mehr-/Mindermengenmodell).<br />
Die nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung bei SLP-<br />
Ausspeisepunkten sind gleichberechtigt.<br />
Falls der NB keine Allokation vorgenommen oder der MGV keine fristgemäße Allokation<br />
empfangen hat, werden gemäß § 43 Abs. 4 KoV durch den MGV Ersatzwerte ermittelt und<br />
als Allokationsdaten verwendet. In diesen Fällen übersendet der MGV dem NB bis zum Zeit-<br />
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