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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL

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schen Verfahren Unterschiede zwischen dem prognostizierten Verbrauch und dem tatsächlichen<br />

gemessenen Verbrauch je Ausspeisepunkt auf. In Summe – über alle Ausspeisepunkte<br />

aggregiert – saldieren sich diese Differenzen aber theoretisch zu Null.<br />

Mehr-/Mindermengen sind nicht prognostizierbar, da sie vom Verbrauchsverhalten des Kunden,<br />

der Güte des zugeordneten Lastprofils und von der Prognosegüte der Anbieter von<br />

Temperaturdaten abhängen. Mehr-/Mindermengen können erst ermittelt werden, nachdem<br />

der Verbrauch des Kunden an der Entnahmestelle festgestellt wurde.<br />

9.2 Ermittlung der Mehr-/Mindermengen<br />

Die Gasnetzzugangsverordnung lässt dem NB die Wahl, ob die Mehr-<br />

/Mindermengenermittlung und -abrechnung einmal jährlich für alle Kunden zu einem Stichtag<br />

durchgeführt wird oder rollierend über das ganze Jahr erfolgt. Aus diesem Grund sind verschiedene<br />

Verfahren möglich, die Mehr-/ Mindermengen gegenüber dem TK abzurechnen.<br />

Die Vorgehensweise aller nachfolgenden Verfahren zur Ermittlung der Mehr-/Mindermengen<br />

ist immer identisch: eine ausgespeiste Gasmenge in kWh wird je Ausspeisepunkt ermittelt<br />

und mit einer in einen Bilanzkreis für den gleichen Ausspeisepunkt vom NB an den MGV<br />

gemeldeten Menge verglichen.<br />

Die Mehr-/Mindermengenabrechnung für RLM-Ausspeisepunkte findet nur dann statt, wenn<br />

der Ausspeisepunkt einem Erdgas BK/SBK zugeordnet ist.<br />

Für SLP-Ausspeisepunkte wird unabhängig von der Zuordnung zu einem Erd- oder Biogas<br />

BK/SBK immer eine Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung durchgeführt. Dieser<br />

Grundsatz gilt für alle synthetischen und analytischen Standardlastprofilverfahren. Die nachfolgenden<br />

Verfahren unterscheiden sich<br />

<br />

<br />

<br />

durch den Zeitpunkt, an dem die Mehr-/Mindermengenermittlung und<br />

-abrechnung erfolgt,<br />

durch die Art der Ermittlung des Verbrauchs und<br />

ob die Mehr-/Mindermenge jedes Ausspeisepunktes getrennt oder aggregiert je TK ermittelt<br />

wird.<br />

Die Ermittlung der Mehr-/Mindermengen je einzelnem Ausspeisepunkt kann nur erfolgen,<br />

wenn während des abzurechnenden Zeitraums für jeden Ausspeisepunkt je TK eine Einzelallokation<br />

vorliegt.<br />

In allen Varianten muss die Zeitspanne für die Ermittlung der beiden Mengen identisch sein.<br />

Im Falle einer durchgehenden Belieferung sind beide Termine identisch. Bei nachträglichen<br />

An- und Abmeldungen könnten die beiden Termine auseinander fallen und müssen besonders<br />

berücksichtigt werden (siehe auch Festlegungen der Bundesnetzagentur zu GeLi Gas<br />

Mehr-/Mindermengenmodell).<br />

Die nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung bei SLP-<br />

Ausspeisepunkten sind gleichberechtigt.<br />

Falls der NB keine Allokation vorgenommen oder der MGV keine fristgemäße Allokation<br />

empfangen hat, werden gemäß § 43 Abs. 4 KoV durch den MGV Ersatzwerte ermittelt und<br />

als Allokationsdaten verwendet. In diesen Fällen übersendet der MGV dem NB bis zum Zeit-<br />

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