Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement ... - GASPOOL
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4.4 Abwicklung von Nominierungen gegenüber einem Netzbetreiber<br />
an Punkten mit Bündelung von Entry- und Exit-Kapazitäten<br />
Bis zum Vorliegen eines zwischen den FNB abgestimmten Prozesses zur Abwicklung einer<br />
gebündelten Nominierung und dem Vorliegen eines entsprechenden Nachrichtenformates<br />
werden die gebündelten Kapazitäten gemäß Kapitel 4.3 abgewickelt.<br />
4.5 Nominierungen gegenüber einem Marktgebietsverantwortlichen<br />
am VHP<br />
Der MGV prüft nach Eingang der Nominierungen folgende Schritte:<br />
1. Stimmen die Bilanzkreisnummernpaarungen der abgebenden und der aufnehmenden<br />
Seite überein?<br />
Sofern zu einer Nominierung eines BKV für eine bestimmte Bilanzkreisnummer keine<br />
korrespondierende Gegennominierung vorliegt, kommt keine Übertragung von Gasmengen<br />
zustande.<br />
2. Stimmt die Höhe der abgebenden und aufnehmenden Nominierung stundenscharf überein?<br />
Liegt Übereinstimmung vor, so werden beide Nominierungen bestätigt. Wenn keine<br />
Übereinstimmung vorliegt, wird die geringere der stundenscharf nominierten Mengen unter<br />
Anwendung der „Lesser rule“ gegenüber den beiden BKV bestätigt, falls die Nominierungen<br />
richtungsgleich sind. Richtungsverschiedene Nominierungen führen zu dem<br />
Matchingergebnis 0.<br />
3. Besondere Prüfung bei Biogasnominierungen:<br />
Sind beide beteiligten Bilanzkreise Biogasbilanzkreise und als Bilanzkreisnummern Biogas-Bilanzkreis/Subbilanzkreisnummern<br />
angegeben?<br />
Sofern nicht, ist nur die Übertragung von einem Biogasbilanzkreis in einen Erdgasbilanzkreis<br />
zulässig. Eine Übertragung von Erdgas in einen Biogasbilanzkreis wird abgelehnt.<br />
4. Haben die beiden beteiligten Bilanzkreise die gleiche Gasqualität?<br />
Eine Übertragung von Mengen von H- nach L-Gas- bzw. L- nach H-Gas-Bilanzkreisen ist<br />
nicht zulässig und wird vom MGV abgelehnt.<br />
4.6 Nominierungsersatzverfahren<br />
Der NB kann dem TK ein Nominierungsersatzverfahren anbieten. Die Regelungen für die<br />
Abwicklung werden in den ergänzenden Geschäftsbedingungen veröffentlicht. Nominierungsersatzverfahren<br />
am VHP setzen voraus, dass der anbietende Netzbetreiber die Nominierungsersatzwerte<br />
an den MGV übermittelt.